Ein- und Ausbau von Tauchkreiselpumpen zur Entnahme von geothermalem Grubenwasser und Durchführung von Testarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: ewmr_C_Bo_2022_6
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44787
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ein- und Ausbau von Tauchkreiselpumpen zur Entnahme von geothermalem Grubenwasser und Durchführung von Testarbeiten
Ein- und Ausbau von Tauchkreiselpumpen zur Entnahme von geothermalem Grubenwasser und Durchführung von Testarbeiten
Die Stadtwerke Bochum Holding GmbH (AG) hat über ihr Beteiligungsunternehmen Fernwärmeversorgung Universitäts-Wohnstadt Bochum GmbH (FUW) zwei Geothermiebohrungen auf dem Standort des ehemaligen Bochumer Opel-Werkes niedergebracht. Die Bohrungen sollen der Nutzung von Grubenwasser aus der stillgelegten Zeche Dannenbaum für die Wärme- und Kälteversorgung des sanierten Gewerbegebiets Mark 51°7 in Bochum Laer dienen.
Die zwei Bohrungen wurden von einem Clusterplatz aus in zwei aufgelassene und geflutete Strecken des ehemaligen Bergwerks Dannenbaum niedergebracht, um im Wechsel Grubenwasser zur Heizung im Winter und Kühlung im Sommer zu heben. Die erste Bohrung, die GT2, erreichte eine Teufe von 334 m, während die zweite Bohrung, die GT1, bis zu einer Tiefe von 864 m niedergebracht wurde. Nach Anbohren der Strecken stellte sich in beiden Bohrungen ein Ruhewasserspiegel von ca. 230 m ein.
Es ist vorgesehen, beide Bohrungen mittels Pumptests auf ihre Leistungsfähigkeiten hin zu testen. Vor dem Hintergrund, dass auf der Lokation keine Speicherkapazität für Grubenwasser vorhanden ist, sind für die Bewertung der Bohrungen, Zirkulationstests unter Einbezug beider Bohrungen geplant. Dabei soll nach dem Einbau und der Inbetriebnahme einer Tauchkreiselpumpe in die erste Bohrung (GT2), das geförderte Grubenwasser nach Durchströmen einer mobilen Teststation und eines Tanks, in die Reinjektionsbohrung (GT1) versenkt werden. Nach Erfassung aller für die Bewertung der Bohrungen wichtigen Parameter, soll dieser Test nach Ausbau und Wiedereinbau der Tauchkreiselpumpe in die zweite Bohrung (GT1) gegenläufig wiederholt werden.
Der Leistungsumfang umfasst den Ein- und Ausbau der Tauchkreiselpumpe in beide Bohrungen, die Durchführung der Pumptests sowie die Leistungsmessung in dem vorgesehenen Zeit-raum ab Januar 2022. Des Weiteren beinhaltet der Leistungsumfang die Endkomplettierung beider Bohrungen, d.h. insbesondere den Einbau von zwei Tauchkreisespumpen für den Dauerbetrieb in dem Zeitraum zwischen November 2023 bis Juni 2024. Der genaue Ausführungszeitraum wird rechtzeitig abgestimmt.
NWE 795
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ein- und Ausbau von Tauchkreiselpumpen zur Entnahme von geothermalem Grubenwasser und Durchführung von Testarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salzwedel
NUTS-Code: DEE04 Altmarkkreis Salzwedel
Postleitzahl: 29410
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mbwellservices.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach der VgV. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die geeigneten Bewerber teilnehmen.
2. Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag unter Nutzung des Bewerbungsbogens zum Teilnahmeantrag einreichen. Dieses Dokument ist unter der in Ziffer 1.3) dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar.
3. Der Teilnahmeantrag ist über die Projektplattform einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in Papierform, per Fax, E-Mail oder über die nicht dafür vorgesehenen Funktionen der Projektplattform (etwa das Kommunikationstool) ist nicht zugelassen.
4. Den qualifizierten Bewerbern der Stufe 1 werden sodann die Vergabeunterlagen für die Stufe 2 bereit gestellt. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert.
5. Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern zu unterzeichnen (vgl. Kapitel "Erklärung zur Richtigkeit der Angaben" im Bewerbungsbogen). Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter.
6. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
7. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin digital über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß § 56 VgV nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
8. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie über die Projektplattform bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten unter der in Ziffer I. 3) genannten URL, die die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDRDCTT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs.3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.