Planungsleistung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 8 (MSR) für den Schulcampus Dietenbach Referenznummer der Bekanntmachung: 2022006669
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistung Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 8 (MSR) für den Schulcampus Dietenbach
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 8 (MSR) für den Neubau des Schulcampus Dietenbach.
Mit dem neuen Stadtteil Dietenbach will die Stadt Freiburg i. Br. einen neuen Lebensraum für über 15.000 Menschen schaffen. Neben Wohnraum, insbesondere im bezahlbaren Segment, sollen auch Arbeitsplätze, Einkaufsmöglichkeiten und Sport- und Freizeiteinrichtungen entstehen. Ziel für den neuen Stadtteil ist die Klimaneutralität durch Energieeinsparung und Effizienz, Verzicht auf Einsatz fossiler Energieträger für Gebäude und Mobilität sowie der Ausbau und die Nutzung erneuerbarer Energien. Eine der ersten Baumaßnahmen wird der Schulcampus mit Sport- und Bewegungspark sein, um frühzeitig eine gute Versorgung mit Bildungseinrichtungen im Stadtteil sicherzustellen.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 8 (MSR), Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI.
Freiburg
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, ALG 8 (MSR) für den Neubau des Schulcampus Dietenbach. Mit dem neuen Stadtteil Dietenbach will die Stadt Freiburg i. Br. einen neuen Lebensraum für über 15.000 Menschen schaffen. Neben Wohnraum, insbesondere im bezahlbaren Segment, sollen auch Arbeitsplätze, Einkaufsmöglichkeiten und Sport- und Freizeiteinrichtungen entstehen. Ziel für den neuen Stadtteil ist die Klimaneutralität durch Energieeinsparung und Effizienz, Verzicht auf Einsatz fossiler Energieträger für Gebäude und Mobilität sowie der Ausbau und die Nutzung erneuerbarer Energien.
Eine der ersten Baumaßnahmen wird der Schulcampus mit Sport- und Bewegungspark sein, um frühzeitig eine gute Versorgung mit Bildungseinrichtungen im Stadtteil sicher zu stellen.
Der Schulcampus Dietenbach umfasst folgende Bausteine (qm BGF): 6,5-zügige Grundstufe mit Mensa und Ganztagesbereich rd. 8.800 qm; Verfügungsflächen rd. 1.200 qm; Jugendtreff rd. 1.200 qm; Zweifach-Sporthalle rd. 1.800 qm; 4-zügige Sekundarstufe I und 2-zügige Sekundarstufe II rd. 11.200 qm; Dreifach-Sporthalle rd. 3.300 qm; Gesamt: rd. 27.500 qm.
Der Sport- und Bewegungspark umfasst Sport- und Bewegungsangebote für die Bevölkerung Dietenbach und Rieselfeld, für Schüler_innen der Gemeinschaftsschule und den dort ansässigen Verein Sport vor Ort Rieselfeld (SvO).
Der Schulcampus Dietenbach soll in 2 Bauabschnitten errichtet werden.
1. BA: Grundstufe, Verfügungsflächen, Technische Flächen und Zweifach-Sporthalle
2. BA: Sekundarstufen I + II, Jugendtreff, Fachbereiche, Bibliothek und Dreifach-Sporthalle
Gemäß Drucksache G-20/161 vom 18.11.2020 zu der Gemeinderatssitzung am 08.12.2020 ist ein Projektbudget für beide Bauabschnitte von 103 Mio. Euro angesetzt. Der Schulcampus soll zertifiziert werden nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB). Als Qualitätsstandard soll „Silber“ erfüllt werden. In der Entwurfsplanung (LPH3) soll geprüft werden, mit welchem Aufwand der Qualitätsstandard „Gold“ erreicht werden kann.
Leistungsbeginn Planung: Unmittelbar nach Beauftragung (Juni/Juli 2023)
Derzeitig geplanter Ausführungszeitraum:
BA 1: Oktober 2026 bis Februar 2029
BA 2: Januar 2029 bis Februar 2031
Für die Vergabe der Architektenleistungen wird parallel zum Vergabeverfahren Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung ein Planungswettbewerb durchgeführt. Der Zuschlag zur Architekturleistung soll im März 2023 erfolgen.
Es wird beabsichtigt die Leistung für die Planung der Technischen Ausrüstung ALG 8 der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) bis Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) zu vergeben. Die zu erbringende Leistung soll nach aktuellem Stand stufenweise beauftragt werden. Folgende Stufen sind vorgesehen:
- Stufe 1: Leistungsphase 1 - 3 für Bauabschnitte 1 und 2
- Stufe 2: Leistungsphase 4 für Bauabschnitte 1 und 2
- Stufe 3: Leistungsphase 5 - 8 für Bauabschnitt 1
- Stufe 4: Leistungsphase 5 - 8 für Bauabschnitt 2
- Stufe 5: Leistungsphase 9 je Bauabschnitt
Die Stufen 2 bis 5 sollen optional und bauabschnittweise beauftragt werden. Die Stufenaufteilung kann sich ggf. ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung/Projektumsetzung besteht. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren bzw. aller Leistungsphasen besteht nicht.
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), erfolgt anhand folgender Kriterien:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2020-2022 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %.
— Gesamtumsatz ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (5 Pkt.),
— Gesamtumsatz < [Betrag gelöscht] EUR/a (0 Pkt.).
2. Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2019-2021 für das gesamte Büro des Bewerbers aufgeteilt in Berufsgruppen (Führungskräfte, Ingenieure, sonstige Mitarbeiter) (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %.
— durchschn. ≥ 5 Gesamtmitarbeiter (5 Pkt.),
— durchschn. < 2 Gesamtmitarbeiter (0 Pkt.).
3. Darstellung von max. 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren von 2018 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht – Wichtung 90 %.
Referenzprojekte die vor 01. Januar 2018 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Folgende Anforderungen sollte jeweils durch ein Referenzprojekt erfüllt sein:
--Das Referenzprojekt handelt es sich um einen öffentlichen Auftraggeber. (max 7,5 Punkte)
--Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubaumaßnahme. (max 7,5 Punkte)
--Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Schulbaumaßnahme. (max 7,5 Punkte)
Folgende Anforderungen sollte durch jedes Referenzprojekt erfüllt sein:
--Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Kosten (Kgr. 480) ≥ 0,5 Mio. Euro brutto) (max 7,5 Punkte)
--Durch den Bewerber wurde die Anlagengruppe 8 (gem. § 53 HOAI) erbracht (max 7,5 Punkte)
--Derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 (abgeschlossener Rohbau) oder das Projekt ist abgeschlossen (max 7,5 Punkte)
Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte.
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Anlage C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.
Die Beauftragung der vorgenannten Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen und/oder Besonderen Leistungen ist optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht. Besondere Leistungen sind u.a.:
LP 1: Bestandsaufnahme für die Ausschreibung und Demontage vorhandener Anlagen und Anlagenteile
LP 1: Bedarfsermittlung hinsichtlich der Vorgaben und Anforderungen des Auftraggebers (und wichtiger Beteiligter, z. B. Nutzer, Fachplaner) an die Gebäudeautomation und die zu integrierenden Systeme, mit Festschreiben der Erkenntnisse in einem GA-Lastenheft gemäß VDI 3814 Blatt 2.1 (2019), Erweiterung des bestehenden Lastenhefts
LP 2: Erstellen des technischen Teils des Raumbuchs für die GA. Dies beinhaltet u.a. Planung Raumregelung: Raumregelkonzepte, Bedienphilosophie, Raumkomponenten, Bedienung und Anzeigen, Bedien- und Anzeigefunktionen, Schnittstellenabstimmung mit Gewerken,
Nutzerabstimmung, Betreiberabstimmung, Architektenabstimmung, Kommunikationsprotokolle, Verkabelung, Erstellung Kompaktübersicht Raumtypen (Raum / Ausstattung je Gewerk / Betriebsarten + Beschreibung / Sensorik je Gewerk / Aktorik je Gewerk)
LP 2: Ermittlung MBE-Vorgaben (BACnet-Spezifikation, Kommunikation, EDE-File usw.) zur Ermöglichung der Aufschaltung auf Bestands-MBE
LP 2: Fortschreiben Bedarfsermittlung hinsichtlich der Vorgaben und Anforderungen der Auftraggeberin (und wichtiger Beteiligter, z. B. Nutzer, Fachplaner) an die Gebäudeautomation und die zu integrierenden Systeme, mit Festschreiben der Erkenntnisse in einem GA-Lastenheft gemäß VDI 3814 Blatt 2.1 (2019), Erweiterung des bestehenden Lastenhefts wie in LP 1 beschrieben
LP 2: Abstimmung und Erstellung eines Zählerkonzepts (Zählerliste [Medium, Einbauort, V, TVL, TRL, Leistung, DN-Rohr, DN- Zähler, Messart, ZählerVmax, ZählerVmin, qp, Baulänge, Einströmlänge, Abströmlänge, Protokoll, 4-20mA, 230V/Batt, Anschluss (Flansch/Gewinde)], Zählergrundriss, Zählertopologie)
LP 2: Federführung bei der grundsätzlichen Abstimmung, Festlegung und Koordination der Schnittstellen hinsichtlich funktionaler Aspekte, zwischen den an der Planung beteiligten TGA- Fachplanern sowie zum Objektplaner (wie Türsteuerung, Sonnen- und Blendschutz, Natürlicher Rauchabzug, Anlagenbetrieb, Sicherheitsfunktionen, Energieeffizienz, Visualisierung, Kommunikation, Bedienung und Anzeigen in Räumen).
Festschreiben in einer Schnittstellenliste. Dies betrifft funktionale, technische, bauliche und koordinative Aspekte Dies betrifft sowohl Schnittstellen während der Planung als auch innerhalb der Bauphase
LP 3: Fortschreiben Bedarfsermittlung hinsichtlich der Vorgaben und Anforderungen des Auftraggebers (und wichtiger Beteiligter, z. B. Nutzer, Fachplaner) an die Gebäudeautomation und die zu integrierenden Systeme, mit Festschreiben der Erkenntnisse in einem GA-Lastenheft gemäß VDI 3814 Blatt 2.1 (2019), Erweiterung des bestehenden Lastenhefts wie in LP 1 beschrieben
LP 3: Fortschreiben Erstellen und Detaillierung des technischen Teils des Raumbuchs für die GA wie in LP 2 beschrieben
LP 3: Lieferung der erforderlichen Daten für das Konzept der gewerkeübergreifenden Brandfallsteuermatrix auf Basis des Brandschutzkonzepts
LP 3: Aufstellen einer gewerkeübergreifenden Brandschutzmatrix (Gebäudematrix) zur Festlegung der Schnittstellen der Brandmeldeanlage zu den übrigen sicherheitstechnischen Einrichtungen und zu anderen relevanten technischen Anlagen im Bauwerk. Dazu gehören sowohl die Definition der konkreten Hardwarekomponenten der Schnittstellen als auch die Funktionalität der jeweiligen Schnittstelle
LP 3: Fortschreiben Abstimmung und Erstellung eines Zählerkonzepts wie in LP 2 beschrieben
LP 3: Erarbeiten von AKS-Vorgaben für den AG für die eigene Planung, Übernahme der vom AG vergebenen Nummernkreise (12-stellig) Festlegung von Bezeichnungen im Rahmen von Workshops mit dem AG
LP 3: Fortschreibung und Koordination Schnittstellenabstimmung wie in LP 2 beschrieben
sowie in den nachfolgenden Leistungsphasen.
Der Auftraggeber korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform.
Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1. Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend),
2. Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht,
3. Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 2 VgV),
4. Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen,
5a) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
5b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
5c) Erklärung über das kumulative Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 98c Abs. 1 AufenthG und § 21 SchwArbG,
6. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
7. Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Nachweis der Versicherung über eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen beiliegen. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass eine Einreichung eines Nachweises der Versicherung über eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit einer zu geringen Höhe bzw. die Einreichung einer Eigenerklärung zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung die zuvor genannten Anforderungen nicht erfüllt und somit zum Ausschluss führen kann.
Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV
In einem ersten Schritt wird anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren von 2020 bis 2022 erbrachten Leistungen die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (Kgr. 480, DIN 276, brutto), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn sie anhand der selbst zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen. Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), erfolgt gemäß Abschnitt II.2.9) dieser Auftragsbekanntmachung. Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), erfolgt gemäß Abschnitt II.2.9) dieser Auftragsbekanntmachung.
Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, deren Listeneintrag in Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entsprich und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 2 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind. Akzeptiert wird auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), soweit darin die geforderten Angaben und Nachweise enthalten sind. Bei ausländischen Unternehmen werden gleichwertige Nachweise zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass parallel zu dieser Ausschreibung weitere Dienstleistungen ausgeschrieben
sind:
- Tragwerksplanung, LP 1 bis 6;
- Technische Ausrüstung ALG 1, 2, 3 und 7, LP 1 bis 9;
- Technische Ausrüstung ALG 4, 5 und 6, LP 1 bis 9;
- Bauphysik, LP 1 bis 9.
Eine Beteiligung von Bewerbern an mehreren Verfahren ist ausdrücklich zugelassen.
Der Bezug der Vergabeunterlagen erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal.
Zum Bezug der Teilnahmeunterlagen besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform (s.I.3). Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Bewerberfragen und Antworten wird der Bewerber jedoch nur bei Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls ist der Bewerber verpflichtet, sich eigenständig über Mitteilungen der Vergabestelle zu informieren. Daher wird empfohlen, sich vor dem Bezug der Unterlagen zu registrieren. Vom Bewerber ist sicherzustellen, dass bei einer Registrierung eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist, über welche die Kommunikation ausschließlich im eVergabe-Portal erfolgt.
Die Abgabe der Bewerbung und der Angebote darf ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform erfolgen. Die geforderten Anlagen und Nachweise sind elektronisch im Projekt hochzuladen. Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Eigenerklärungen wahrheitsgemäß eingereicht worden sind. Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen werden den Bewerbern keine Kosten erstattet (in Anlehnung an § 77 Absatz 1 VgV). Mehrfachbewerbungen sind grundsätzlich nicht zulässig (siehe VgV-Teilnahmebedingungen Stadt Freiburg). Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben.
Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er die Auftraggeberin vor Abgabe der Bewerbung unverzüglich schriftlich über das Vergabeportal darauf hinzuweisen.
Bewerberanfragen sind bis spätestens 24.02.2023, 12:00 Uhr, über das Verfahren im Vergabeportal im Angebotsassistenten über „Nachrichten“ möglich. Es erfolgt schnellstmöglich eine Beantwortung an alle Bewerber. Bei Fragen zur Bedienung des Systems können Sie sich gerne an die technische Hotline der Deutschen eVergabe wenden: E-Mail: [gelöscht] oder telefonisch: 0611 /
949106-83.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de