Learning Management System (LMS) Referenznummer der Bekanntmachung: 483-003855-00-101-79520
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nrwbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
Learning Management System (LMS)
Gegenstand der Ausschreibung ist ein EVB-IT Cloudvertrag über die Einführung und den Betrieb eines Learning Management Systems (LMS) für durchgängig 1.600 - auch wechselnde - Named User zuzüglich 7 Erweiterungsoptionen für jeweils 100 zusätzliche Named User und 200 Personentage für systemspezifische Leistungen.
NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf
Diese Ausschreibung dient dazu, sowohl ein geeignetes Learning Management System (LMS) als auch den Implementierungspartner für dieses für die NRW.BANK (Auftraggeberin) zu finden. Das LMS soll dabei von 1.600 Mitarbeitenden an den Standorten Düsseldorf, Münster und Brüssel und in Form einer "Software as a Service" (SaaS) genutzt werden. Weitere Details sind diesem Dokument zu entnehmen.
Die NRW.BANK hat die Weiterentwicklung der Mitarbeitenden als einen wesentlichen Eckpfeiler der strategischen Ausrichtung festgelegt. Gleichzeitig steigen zunehmend die Anforderungen an Lernen und Entwicklung, insbesondere durch anhaltende Entwicklungen wie die Digitalisierung, den Fachkräftemangel oder auch durch regulatorische Anforderungen an die systematische Qualifizierung des Personals und aufsichtsrechtlich erforderliche Reportings. Die Einführung einer digitalen Lernplattform, konkret eines LMS", stellt in diesem Zusammenhang eine wesentliche Maßnahme dar, um diesen Anforderungen an eine angemessene, zeitgemäße Lern- und Entwicklungsumgebung zu begegnen.
Im Rahmen einer fachlichen Konzeptionsphase wurden Anforderungen an Basisfunktionalitäten sowie erweiterte Funktionalitäten erhoben. Die Anforderungen sind in dieser Leistungsbeschreibung spezifiziert. Über die Leistungsbeschreibung hinaus werden Anforderungen im Anforderungskatalog aufgeführt. Diese sind können ohne weitere Erläuterung erfüllt oder nicht erfüllt werden. Im weiteren Dokument Beschreibender Teil findet sich Platz, um die Erfüllung umfangreicherer Anforderungen genauer zu erläutern. Die Nummerierungen in der Leistungsbeschreibung und im Beschreibenden Teil sind zu besseren Orientierung gleichgehalten. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen ist obligatorisch.
Dem Auftraggeber steht die Option zu, den Lizenzbestand für das Learning Management System (LMS) um durchgängig 100 - auch wechselnde - Named User zu den im Preisblatt angegebenen Konditionen und den Bedingungen dieses Vertrages zu erweitern. Er ist dazu berechtigt, diese Option während der Vertragslaufzeit bis zu sieben Mal auszuüben. Die Ausübung bedarf der Textform.
Bestandteil des Vertrags sind in folgender Rang- und Reihenfolge:
I. der EVB-IT Cloudvertrag,
II. sodann dessen Anlagen gem. Ziff. 1.2.1 des EVB-IT Cloudvertrags
1 Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der NRW.BANK
2 Besondere Vertragsbedingungen der NRW.BANK ("Integritätsvereinbarung")
3 Vordruck 07 Preisblatt
4 Leistungsbeschreibung
5 Vordruck 08 Anforderungskatalog (gemäß Angebot des Bieters)
6 Vordruck 09 Beschreibender Teil (gemäß Angebot des Bieters)
7 Vordruck 11 Kriterienkatalog für Cloudleistungen
8 Vordruck 05 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe
9 Vordruck 05a Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher
10 Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner
11 Vordruck 13 Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50a EStG
12 Vordruck 14 Erklärung zur Tax Compliance
III. sodann die Ergänzenden Vertragsbedingungen für Cloudleistungen (EVB-IT Cloud-AGB) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung gem. Ziff. 1.2.2 des EVB-IT Cloudvertrags,
IV. und danach die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung gem. Ziff. 1.2.3 des EVB-IT Cloudvertrags
V. und danach die auftragnehmerseitigen AGB gemäß "Anlage zur Einbeziehung auftragnehmerseitiger AGB", dort "I. Anhang zum EVB-IT Cloudvertrag" gem. Ziff. 1.2.4 des EVB-IT Cloudvertrags.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Saarbrücken
NUTS-Code: DEC01 Regionalverband Saarbrücken
Postleitzahl: 66123
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit jedem Angebot zwingend vorzulegende Unterlagen
Nr. Unterlage
1 Vordruck 01 Angebotsvordruck
2 Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung*
3 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen*
4 Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG*
5 Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022**
6 Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner*
7 Vordruck 07 Preisblatt
8 Vordruck 08 Anforderungskatalog
9 Vordruck 09 Beschreibender Teil
10 Vordruck 10 LMS_a_EVB-IT Cloudvertrag (Eintragungen des Bieters gelb, Änderungen der NRW.BANK blau)
11 Vordruck 11 LMS_b_Kriterienkatalog für Cloudleistungen (Anlage 7 EVB-IT Cloudvertrag) (Eintragungen des Bieters gelb, Änderungen der NRW.BANK blau)
12 Vordruck 12 Anlage zur Einbeziehung von auftragnehmerseitigen AGB (Eintragungen des Bieters gelb, Änderungen der NRW.BANK blau)
13 Vordruck 13 Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen gemäß § 50a EStG
14 Vordruck 14 Erklärung zur Tax Compliance
15 Nachweis der erlaubten Berufsausübung*
16 Handelsregisterauszug*
* Bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied.
** Bei mehreren Nachunternehmern vorzulegen für jeden Nachunternehmer.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DKLN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.