Neuausschreibung Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern zur Pflanzenlieferung und Bestandesbegründung im Landeseigenen Forstbetrieb Referenznummer der Bekanntmachung: 2022_18_002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wald-und-holz.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neuausschreibung Rahmenvereinbarung mit mehreren Vertragspartnern zur Pflanzenlieferung und Bestandesbegründung im Landeseigenen Forstbetrieb
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist eine Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Forstpflanzen und die Bestandesbegründung, bedarfsweise inklusive der Pflanzung sowie teilweise zur Lieferung und Anbringung von Einzelschutz. Die Vergabe der Einzelaufträge erfolgt auf Grundlage der Rahmenvereinbarung mit einer unbegrenzten Anzahl von Vertragsparteien ("Unternehmerpool") gem. § 21 Abs. 1 VgV über die Dauer von bis zu vier Jahren.
Im landeseigenen Forstbetrieb von Wald und Holz NRW sind regelmäßig Bestandesbegründungsmaßnahmen (Anpflanzungen von Gehölzen) - derzeit maßgeblich im Rahmen von Wiederaufforstungen der in den letzten Jahren entstandenen Kalamitätsflächen, jedoch auch begründet durch das Erfordernis des Umbaus bestehender Waldbestände in standortgerechte, klimaresistente Mischwälder - erforderlich. Auch die Erstaufforstung bisher unbewaldeter Flächen findet zur Mehrung des Waldanteils statt.
Aktuell wie auch in den kommenden Jahrzehnten wird die Bestandsbegründung einen Schwerpunkt der betrieblichen Aktivitäten im Staatswald darstellen.
Das voraussichtliche jährliche Auftragsvolumen im Bereich der Bestandsbegründung liegt bei rd. 3,5 Mio. EUR.
Wald und Holz NRW beabsichtigt die Vergabe von Einzelaufträgen zur Lieferung von Forstpflanzen. Optional kann der Auftraggeber die Pflanzung mit abfragen, wenn und soweit der Betrieb des Auftragnehmers darauf eingestellt ist. Optional wird auch die Lieferung und Anbringung von Einzelschutz mit beauftragt.
Die Vergabe dieser Einzelaufträge erfolgt auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung mit einer unbegrenzten Anzahl von Vertragsparteien ("Unternehmerpool") gem. § 21 Abs. 1 VgV, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: verschiedene Orte
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) F.-O.-Lürssen Baumschulen GmbH & Co. KG, Beverstedt
2) Bensa Forstbaumschulen, Vreden
3) August Lüdemann FLS GmbH, Frankfurt a.M.
4) Forstbaumschulen Selders, Hünxe
5) Bietergemeinschaft: Forstdienstleistungen Siefarth, Warburg & E. Sander GmbH, Tornesch
6) G.J. Steingaesser & Comp. Forstservice GmbH, Miltenberg
7) Jungermann Forstbaumschulen GmbH & Co. KG, Lippstadt
8) M. Balzer-Sellmann KG, Kirchhundem
9) Müller Münchhof GmbH, Seesen
10) Schrader Pflanzen Handelsgesellschaft mbH, Kölln-Reisiek
11) Uehre Gartenland, Warendorf
Bekanntmachungs-ID: CXPNY6YDKFG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.