FE 77.0514/2019 Weiterentwicklung der Bewertungsmethodik für kommunale Straßen Referenznummer der Bekanntmachung: Z2ky-FE 77.0514/2019
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 77.0514/2019 Weiterentwicklung der Bewertungsmethodik für kommunale Straßen
FE 77.0514/2019 - Weiterentwicklung der Bewertungsmethodik für kommunale Straßen
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
Eine der wichtigen Grundlagen für eine systematische Straßenerhaltung ist die Kenntnis des Straßenzustands und seiner zeitlichen Entwicklung. Im Rahmen des Erhaltungsmanagements wird u.a. der Zustand von Verkehrsflächen mit der periodischen Zustandserfassung erfasst. Im Bereich der kommunalen Straßenbauverwaltung wird der Straßenzustand durch visuell-sensitive, visuell-bildbasierte oder messtechnische Erfassungsmethoden erfasst. Dabei werden Zustandsindikatoren in der Regel nach Auftreten und Häufung erfasst. Für eine verbesserte Zustandsbeschreibung wird eine sinnvolle Erweiterung einiger Zustandsindikatoren im Hinblick auf „Ausdehnung“ bzw. „Ausprägung“ als zielführend erachtet.
Das Ziel dieses Forschungsvorhabens ist, die für die Bewertung von kommunalen Straßen bestehenden Zustandsindikatoren bezüglich ihrer Relevanz auf den wirtschaftlichen Werteerhalt, die Gebrauchstauglichkeit und die Verkehrssicherheit hin zu überprüfen. Dabei ist die Anwendbarkeit der Schadensbeurteilungen „Ausdehnung“ und „Ausprägung“ zu untersuchen und ggf. anzupassen bzw. zu ergänzen. Darüber hinaus sind geeignete Bewertungsmethoden bzw. Zusammenführungsalgorithmen der Zustandsindikatoren und deren Schadensbeurteilungen im Rahmen der Wertesynthese zu erarbeiten. Die neu entwickelten Bewertungsmethoden sind durch eigens erfasste Daten hinsichtlich ihrer Praxistauglichkeit zu überprüfen und gemäß der verschiedenen Erfassungsmethoden vergleichend gegenüberzustellen.
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Nr.1: Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Zustandserfassung und -bewertung von Straßen im kommunalen Bereich - Nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste)
Nr. 2: Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Straßenbautechnik (Bewertung von Fahrbahnoberflächenzuständen: hinsichtlich ihrer bautechnischen Relevanz) - Nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste)
Nr. 3: Kenntnisse und Erfahrungen im Erstellen wissenschaftlicher Berichte und Dokumentationen von komplexen Sachverhalten - Nachzuweisen durch mind. 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste)
Nr. 4: Vorhandensein von Fachpersonal für die Projektdurchführung - Nachzuweisen durch die Eigenerklärung 1 über die Qualifikation der Mitarbeiter, mit namentlicher Nennung des Projektleiters und der Hauptbearbeiter (siehe Vergabeunterlage 4b)
Nr. 5: Der Forschungsnehmer muss über eine geeignete technische Ausrüstung zur visuell-sensitiven, visuell-bildbasierten und zur messtechnischen Erfassung (schnell fahrendes, multifunktionales Messsystem) sowie zur Auswertung der erfassten Daten (Auswerteplatz) gemäß des vom Bieter gewählten Untersuchungsansatzes verfügen - Nachzuweisen durch Eigenerklärung 2 über die Verfügbarkeit der Ausstattung (siehe Vergabeunterlage 4c) (Bezugszeitpunkt für die Erklärung: Auftragsausführung)
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.
Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4d).
Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.