Erweiterte Rohbauarbeiten, Hildegardis-Schule, Klinikstr. 1 Referenznummer der Bekanntmachung: StBO-ZEK2_2022_0250_OV_ZD
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44777
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterte Rohbauarbeiten, Hildegardis-Schule, Klinikstr. 1
Sanierung Hildegardis-Schule, 1. Bauabschnitt
Klinikstr. 1, 44791 Bochum
Gewerk Rohbau / Erweiterte Rohbauarbeiten:
Erd-, Entwässerungskanal-, Landschaftsbau-, Abdichtungs-, Abbruch-, Mauer-, Beton- und Stahlbeton-, Schlosserarbeiten
DIN 18300, DIN 18306, DIN 18320, DIN 18336, DIN 18330, DIN 18331, DIN 18361
Hildegardis-Schule
Klinikstr. 1
44791 Bochum
Baustraße herstellen, neue außenliegenden Entwässerungsleitungen inklusive Erdarbeiten und Landschaftsbauarbeiten, Bauteilschutz innen, Abbrucharbeiten innen, Betonerhaltung in kleinen Flächen, Maurerarbeiten, Rohrleitungsarbeiten innen unter Bodenplatte, Beton- und Stahlbetonarbeiten in kleinen Mengen, Stahlbau- und Schlosserarbeiten, Putzarbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausführung der erweiterten Rohbauarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47119
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem unter Ziffer I.1) aufgeführten Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist ein Verstoß unverzüglich gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist für die Abgabe der Angebote oder Bewerbungen gegenüber der Vergabestelle geltend gemacht werden (§107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt,innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammerzustellen (§ 107 Abs. 4 Nr. 4 GWB).