1611_2022_NGW Referenznummer der Bekanntmachung: 1611_2022_NGW
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waghäusel
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 68753
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.waghaeusel.de/startseite
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lutzabel.com
Abschnitt II: Gegenstand
1611_2022_NGW
Die große Kreisstadt Waghäusel plant den Neubau einer zweizügigen Gemeinschaftsschule mit einer Programmfläche (PF) von ca. 2.709 m² als GÜ-Leistung nach dem Prinzip "Planen und Bauen".
Große Kreisstadt Waghäusel Gymnasiumstr. 1 68753 Waghäusel
Die große Kreisstadt Waghäusel plant den Neubau einer zweizügigen Gemeinschaftsschule mit einer Programmfläche (PF) von ca. 2.709 m². Die Schule soll in Raummodul-bau- oder Systembauweise errichtet werden. Andere Bauweisen, wie bspw. Holz- oder Holzhybridbauweise, sind möglich. Eines der obersten Projektziele für den Neubau ist die Fertigstellung zum Schuljahresbeginn 2025/26 (maximale Optimierung der Planungs- und Bauzeit).
Im Neubau der Gemeinschaftsschule werden Klassenzimmer und Lernzonen für die Schule untergebracht (als Cluster oder "Raumgruppen"). Weiter gehören verschiedene Fachräume, Multifunktionsräume sowie diverse übergeordnete Nutzungen wie Verwaltung/Lehrerbereiche, Sozialarbeit, SMV-Zimmer, Schüler- und Lehrerbibliotheken zu dem Projekt. Wichtiger Baustein für das Projekt und den gesamten Schulcampus ist die Mensa mit Versorgungsküche. Weiter sollen auch Synergien zwischen den beiden Schulen entstehen, indem beispielsweise einige Fachräume der Realschule durch Gemeinschaftsschule mitgenutzt werden. Daher wird auch ein direkter, witterungsgeschützter Verbindungsgang zwischen den beiden Schulen vorgesehen.
Weiteres verbindendes Element der beiden Schulen ist der Schulhof, der jedoch in einem separaten Projekt und Vergabeverfahren umgesetzt werden soll.
Um frühzeitig Kosten- und Terminsicherheit hinsichtlich des Schulneubaus zu erlangen, möchte die große Kreisstadt Waghäusel den Neubau als kombinierte Planungs- und Bauausschreibung zur schlüsselfertigen Realisierung vergeben. Das Ausschreibungsverfahren wird in Form eines kombinierten Verfahrens "Planen und Bauen" nach EU VOB/A durchgeführt.
Der Auftraggeber geht von einem geschätzten Gesamtwert der ausgeschriebenen Leistungen von brutto ca. 17,6 Mio. EUR aus (KG 200 bis 700, wobei nur sehr geringe Leistungsanteile des AN in KG 500 und KG 600 zu erbringen sind).
Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber 4 Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 3b EU Abs. 3 Nr. 3 i.V.m. Abs. 2 Nr. 3 VOB/A).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Unter den Bewerbern wird anhand der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gem. Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dies erfolgt nach den folgenden Kriterien:
Die Bewertung erfolgt folgendermaßen:
1) Kriterien zur schlüsselfertigen Bauleistung
Kriterium Gebäudeart
a) Gegenstand der Referenz war eine Kindertagesstätte/ein Kindergarten
oder Gebäuden mit vergleichbaren Anforderungen 1 Punkt
b) Gegenstand der Referenz war ein Universitätsgebäude 2 Punkte
c) Gegenstand der Referenz war eine Schule 3 Punkte
Gewertet werden drei Referenzen. Es können maximal 9 Punkte bei diesem Kriterium er-reicht werden.
Kriterium Auftragswert des Referenzgebäudes brutto (KG 200 - 700 nach DIN 276, ohne KG 600) Bauvolumen
a) Projektvolumen der Referenz (KG 200 - 700 nach DIN 276, ohne KG 600)
< 9,0 Mio. EUR brutto 1 Punkte
b) Projektvolumen der Referenz (KG 200 - 700 nach DIN 276, ohne KG 600)
zwischen 9,0 Mio. EUR und 11,0 Mio. brutto 2 Punkte
c) Projektvolumen der Referenz (KG 200 - 700 nach DIN 276, ohne KG 600)
> 11,0 Mio. EUR brutto 3 Punkte
Gewertet werden drei Referenzen. Es können maximal 9 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden.
Kriterium Zeitpunkt Inbetriebnahme
a) Inbetriebnahme zwischen dem 01.01.2018 bis 31.12.2019 1 Punkt
b) Inbetriebnahme zwischen dem 01.01.2020 bis 31.12.2021 2 Punkte
c) Inbetriebnahme ab 01.01.2021 3 Punkte
Gewertet werden drei Referenzen. Es können maximal 9 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden.
Kriterium Raummodul-/Systembauweise
je gültige Referenz 1 Punkt
Gewertet werden drei Referenzen. Es können maximal 3 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden
2) Kriterien zur Planungsleistung
Kriterium Gebäudeart
a) Gegenstand der Referenz war eine Kindertagesstätte/ein Kindergarten
oder Gebäuden mit vergleichbaren Anforderungen 1 Punkt
b) Gegenstand der Referenz war ein Universitätsgebäude 2 Punkte
c) Gegenstand der Referenz war eine Schule 3 Punkte
Gewertet werden drei Referenzen. Es können maximal 9 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden.
Kriterium Anrechenbare Kosten (KG 300 - 400 nach DIN 276 netto)
a) Anrechenbare Kosten der Referenz (KG 300 - 400 nach DIN 276)
< 3,0 Mio. EUR netto 1 Punkte
b) Anrechenbare Kosten der Referenz (KG 300 - 400 nach DIN 276)
zwischen 3,0 Mio. EUR und 5,0 Mio. netto 2 Punkte
c) Anrechenbare Kosten der Referenz (KG 300 - 400 nach DIN 276)
> 5,0 Mio. EUR netto 3 Punkte
Gewertet werden drei Referenzen. Es können maximal 9 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden.
Insgesamt können max. 48 Punkte erzielt werden. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgewählt, die eine aktuellere Referenz vorlegen kann
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Befähigung zur Berufsausübung ist nicht mit der Interessenbekundung aufgrund der vorliegenden Vorinformation mit Aufruf zum Wettbewerb (Verfahrensstufe 1), sondern erst mit der Interessenbestätigung im Teilnahmeantrag (Verfahrensstufe 2) nachzuweisen.
Die Befähigung zur Berufsausübung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden. Nicht präqualifizierte Bewerber oder Bewerber, deren Präqualifikation nicht den Nachweis der gestellten Eignungsanforderungen erfüllt, müssen die nachstehend genannten Unterlagen mit ihrem Teilnahmeantrag (auf Basis des zur Verfahrensstufe 2 bereitgestellten Formularsatzes) einreichen:
Geforderte Mindeststandards zur Berufsausübung:
1) Aktueller (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 6 Monate) Nachweis über eine gültige Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in An-hang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A vorliegen. Etwaige Maßnahmen des Bewerbers zu einer Selbstreinigung nach § 125 GWB bzw. § 6f EU VOB/A sind als gesonderte Erklärung einzureichen und Eigenerklärungen zu Artikel 5k der Verordnung EU) Nr. 833/2014 vom 08.04.2022 (EU-Sanktionspaket gegen Russland)
Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Detaillierte Angaben zu den Verfahrensstufen und den jeweiligen Anforderungen/Bedingungen sind diesem Verfahrensleitfaden (Abschnitt II.) zu entnehmen.
1) Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungs-summe von mindestens 10 Mio. EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden und eine Planungshaftpflichtversicherung (inklusive Schäden an der geplanten Sache) mit einer Deckungssumme von mindestens 7,5 Mio. EUR je Versicherungsfall für Personen- und sonstige Schäden.
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
2) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto) aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils aufgeschlüsselt nach "Planungsleistungen Gebäude und Innenräume" und "schlüsselfertiger Bau";
3) Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
1) Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungs-summe von mindestens 10 Mio. EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden und eine Planungshaftpflichtversicherung (inklusive Schäden an der geplanten Sache) mit einer Deckungssumme von mindestens 7,5 Mio. EUR je Versicherungsfall für Personen- und sonstige Schäden.
Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoG, § 21 des SchwarzarbG und § 22 LkSG vorliegen.
3) Verpflichtungserklärung, dass die Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) eingehalten werden.
1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte (w/m/d) des Bewerbers jeweils in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist. Gezählt werden die sozialversicherungsrechtlich beschäftigten Mitarbeiter "nach Köpfen".
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
2) Angabe eines Referenzobjekts über schlüsselfertige Bauleistungen "Neubau Gebäude für einen öffentlichen Auftraggeber oder privaten Auftraggeber" im Bereich Hoch-bau Bildungseinrichtung (Kindertagesstätte/Kindergarten, Schule, Universitätsgebäude oder Gebäuden mit vergleichbaren Anforderungen) mit Projektvolumen (KG 200-700, ohne KG 600 nach DIN 276 in aktueller Fassung) von mind. 8 Mio. EUR brutto, Fertigstellung (Abnahme) in den letzten 5 Jahren (d.h. nach dem 01.01.2018).
3) Angabe eines Referenzobjekts über Planungsleistungen "Gebäude und Innenräume" für den Neubau einer Bildungseinrichtung (Kindertagesstätte/Kindergarten, Schule oder Universitätsgebäude oder Gebäuden mit vergleichbaren Anforderungen) für einen öffentlichen Auftraggeber oder privaten Auftraggeber" im Bereich Hochbau (Komplexität mindestens Honorarzone III sowie Leistungsphasen 2 - 5) mit anrechenbaren Kosten (KG 300-400 nach DIN 276 in aktueller Fassung) mind. 3 Mio. EUR netto, Fertigstellung in den letzten 5 Jahren (d.h. nach dem 01.01.2018).
Für jede Referenz sind folgende Angaben im Formularsatz des Teilnahmeantrages ein-zutragen:
- Projektbezeichnung,
- Bauherr/Auftraggeber mit Ansprechpartner, Mailadresse und Telefonnummer,
- kurze Beschreibung des Projekts inkl. Gebäudeart,
- Angabe zur Bauweise, insbes. zu Raummodul-/Systembauweise,
- Angaben zum Leistungsumfang und Angaben zu hiervon selbst erbrachten Leistungen,
- Angaben zum Projektvolumen (KG 200-700, ohne KG 600 nach DIN 276 in aktueller Fassung) und zur beauftragten Leistung (Gesamtauftragssumme, brutto) sowie An-gaben zum Zeitraum der Leistungserbringung (Ausführungsbeginn und -ende), jeweils bezogen auf die Planungs- und Bauleistung und zum Zeitpunkt der Abnahme,
- Angaben zu den anrechenbaren Kosten (KG 300-400 nach DIN 276 in aktueller Fassung).
Als Anlage zum Teilnahmeantrag können ferner Projektbeschreibungen angefügt wer-den. Die Vorlage von mehr als insgesamt sechs vergleichbaren Referenzen ist nicht erwünscht.
1) Angabe mindestens eines Referenzobjekts über schlüsselfertige Bauleistungen "Neubau Gebäude für einen öffentlichen Auftraggeber oder privaten Auftraggeber" im Bereich Hochbau Bildungseinrichtung (Kindertagesstätte/Kindergarten, Schule, Universitätsgebäude oder Gebäuden mit vergleichbaren Anforderungen) mit Projektvolumen (KG 200-700, ohne KG 600 nach DIN 276 in aktueller Fassung) von mind. 8 Mio. EUR brutto, Fertigstellung (Abnahme) in den letzten 5 Jahren (d.h. nach dem 01.01.2018)
2) Angabe mindestens eines Referenzobjekts über Planungsleistungen "Gebäude und Innenräume" für den Neubau einer Bildungseinrichtung (Kindertagesstätte/Kindergarten, Schule oder Universitätsgebäude oder Gebäuden mit vergleichbaren Anforderungen) für einen öffentlichen Auftraggeber oder privaten Auftraggeber" im Bereich Hochbau (Komplexität mindestens Honorarzone III sowie Leistungsphasen 2 - 5) mit anrechenbaren Kosten (KG 300-400 nach DIN 276 in aktueller Fassung) mind. 3 Mio. EUR netto, Fertigstellung in den letzten 5 Jahren (d.h. nach dem 01.01.2018).
Der vorstehende Leistungsumfang der Mindestreferenz Ziff. 1) und 2) kann auch durch ein Referenzprojekt nachgewiesen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P69UU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wer-den,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.