Beschaffung von HPE Servern für die Kreiskliniken Reutlingen GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-026-JK-OV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72764
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreiskliniken-reutlingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von HPE Servern für die Kreiskliniken Reutlingen GmbH
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Servern für die Kreiskliniken Reutlingen GmbH.
Laufzeit des Vertrages: 48 Monate ab Zuschlagserteilung.
Kreiskliniken Reutlingen GmbH Am Steinenbergstr. 31 72764 Reutlingen, Klinikum am Steinenberg Steinenbergstr. 31 72764 Reutlingen, Ermstalklinik Bad Urach Stuttgarter Str. 100 72574 Bad Urach, Albklinik Münsingen Lautertalstr. 47 72525 Münsingen
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über 48 Monate zur Beschaffung von HPE-Servern (HPE ProLiant DL560 Gen10 - bzw. aktuellste Variante) für die Kreiskliniken Reutlingen GmbH.
Es wird mit einer Gesamt-Abnahmemenge von 18 Servern, gestaffelt nach Jahren, gerechnet. Die ersten 8 Server sind so schnell wie möglich nach der Zuschlagserteilung zu liefern. Die restlichen werden wie unter Punkt 1.2 der Leistungsbeschreibung abgerufen.
Die genaue Beschreibung der Leistung entnehmen Sie bitte den Anlagen "01_Leistungsbeschreibung" und "02_Leistungsverzeichnis".
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung von HPE Servern für die Kreiskliniken Reutlingen GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YCS69TX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Aublauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vorinformation erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Vorinformation benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(4) mehr als 15 Kalender nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollenn, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
Postleitzahl: 71640
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.rkh-gesundheit.de