Briefpostdienste - Los 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 2.342
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.zahnaerzte-wl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Briefpostdienste - Los 2
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpostsendungen.
Die nach der Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen sind in drei Lose aufgeteilt. Jedes Los wird mit jeweils einem Unternehmen besetzt. Die Lose werden aus technischen Gründen in gesonderten Projekträumen des Vergabeportals veröffentlicht.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft ausschließlich das Los 2:
Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpostsendungen (Tagespost, Einschreiben, förmliche nationale Zustellungen) mit Empfängern national und international mit Ausnahme des PLZ-Bereichs 48XXX, hauptsächlich jedoch in den PLZ-Bereichen der Region Westfalen-Lippe (PLZ-Bereiche 32000 bis 59000).
Kassenzahnärztliche Vereinigung WL Auf der Horst 25 48147 Münster
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpostsendungen.
Die nach der Rahmenvereinbarung zu erbringenden Leistungen sind in drei Lose aufgeteilt. Jedes Los wird mit jeweils einem Unternehmen besetzt. Die Lose werden aus technischen Gründen in gesonderten Projekträumen des Vergabeportals veröffentlicht.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft ausschließlich das Los 2:
Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpostsendungen (Tagespost, Einschreiben, förmliche nationale Zustellungen) mit Empfängern national und international mit Ausnahme des PLZ-Bereichs 48XXX, hauptsächlich jedoch in den PLZ-Bereichen der Region Westfalen-Lippe (PLZ-Bereiche 32000 bis 59000).
Die Sendungen sind verschlossen kuvertiert, aber nicht frankiert. Die Kuverts der Sendungen sind durch die Auftraggeberin nicht mit Klischees bedruckt. Eine DV-Freimachung im Adressfeld der Sendungen kann durch Auftraggeberin nicht aufgebracht werden. Es sind auch Briefsendungen mit ausländischer Zustelladresse zu befördern und zuzustellen.
Abholort ist folgende Adresse: Auf der Horst 25, 48147 Münster.
Betroffen sind die folgenden Formate (Angabe jeweils mit dem in Aussicht genommenen Auftragsvolumen / der verbindlichen Höchstabnahmegrenze - jeweils bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung):
Standardbrief bis 20g (296.918/356.301)
Kompaktbrief bis 50g (74.994/89.993)
Großbrief bis 500g (60.261/72.314)
Maxibrief bis 1000g (7.709/9.251) Zusatz: Übergabeeinschreiben (230/276)
Zusatz: Übergabeeinschreiben Rückschein (241/290)
Zusatz: Einwurfeinschreiben (1.050/1.260)
Zusatz: Postzustellungsauftrag (270/324)
Für alle Lose gilt: Es besteht keine Mindestabnahmeverpflichtung der Auftraggeberin.
Durch die Poststelle der Auftraggeberin erfolgt eine Vorsortierung nach Losen und innerhalb der Lose nach Kostenstellen (derzeit: 29 Kostenstellen) unter Angabe der zu verarbeitenden Kostenstellennummer, unter der die Leistungen abzurechnen sind.
Soweit zur Durchführung der auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge im Sinne von § 11 Abs. 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 PostG Teilleistungen der Deutschen Post AG benötigt werden, finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG Anwendung.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von zwei Jahren ab dem ersten Einzelabruf. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, soweit sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende von der Auftraggeberin gekündigt wird, höchstens aber auf insgesamt vier Jahre ab dem ersten Einzelabruf (sog. Höchstlaufzeit). Gleichermaßen endet die Rahmenvereinbarung, soweit die in § 2 Absatz 2 vorgesehenen verbindlichen Höchstabnahmegrenzen vor dem Ablauf der Höchstlaufzeit erreicht werden. § 625 BGB findet keine Anwendung. Die Einzelaufträge und die vertraglich vorgesehene Verschwiegenheitsverpflichtung bleiben hiervon unberührt.
1. Bestandteile dieser Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge:
a) der Text dieser Rahmenvereinbarung
b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Klarstellungen der Auftraggeberin
c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung
d) Anlage 03: Preisblatt der Auftragnehmerin (= Vordruck 07) gemäß Angebot im Vergabeverfahren
e) Anlage 04: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (= Vordruck 02)
f) Anlage 05: Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (= Vordruck 05)
g) Anlage 06: Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (= Vordruck 05a)
h) Anlage 07: Verantwortlicher Ansprechpartner (= Vordruck 06)
i) Anlage 08: Erklärung zur Datenabfrage nach § 8 SaubFahrzeugBeschG (= Vordruck 04c)
j) Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B) */**
k) Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) */**
* in jeweils aktuellster Fassung
** abrufbar unter https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/formulare
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin finden keine Anwendung.
3. Soweit die Auftragnehmerin zur Durchführung der auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge im Sinne von § 11 Abs. 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 PostG Teilleistungen der Deutschen Post AG benötigt, finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post AG Anwendung.
4. Die Rahmenvereinbarung besteht im relevanten Los nur mit der Auftragnehmerin. Die Auftraggeberin ruft die auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge durch Übergabe an die Auftragnehmerin zur Beförderung ab.
5. Für die Einzelaufträge gelten die Regelungen dieser Rahmenvereinbarung entsprechend, soweit nicht in den Einzelabrufen abweichend geregelt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für jedes Los:
Bieter und Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen die Vorlage einer Erlaubnis (Lizenz) zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen im Sinne von § 5 Abs. 1 Postgesetz oder ersatzweise das Vorliegen einer Ausnahme zu § 5 Abs. 1 Postgesetz nachweisen (z. B. nach § 5 Abs. 2 Postgesetz). Mit der Vorlage der Erlaubnis ist zu versichern, dass kein Lizenzentziehungsverfahren eingeleitet ist.
Der Nachweis gemäß § 5 Abs. 1 Postgesetz muss als Scan der Originalurkunde vorgelegt werden. Der Nachweis des Vorliegens einer Ausnahme zu § 5 Abs. 1 Postgesetz und die Versicherung, dass kein Lizenzentziehungsverfahren eingeleitet ist, haben, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde) zugelassen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert (mit erforderlichen Anlagen) vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Für jedes Los:
Bieter bzw. Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind.
Die Erklärung muss durch Eigenerklärung auf dem für das Los erstellten Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Tätigkeitsbereich des Auftrages:
Los 2: Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpostsendungen national und international
aa) Geeignete Referenzen
Für jedes Los:
Nachweis von geeigneten Referenzen des Bieters über früher ausgeführte Postdienstleistungen (Abholung, Beförderung und Zustellung von Briefpostsendungen) in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (nachfolgend: Referenzzeitraum) erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift). Anonymisierte Angaben sind nicht zulässig.
Der Nachweis muss in jedem Los durch Eigenerklärung auf dem für das Los erstellten Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 für jedes Mitglied gesondert vorzulegen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. Weitergehende Nachweismöglichkeiten gemäß VgV bleiben unberührt.
bb) Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Für jedes Los:
Bieter und Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates oder Re-Zertifikates zum Qualitätsmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig i. S. v. § 49 Abs. 1 S. 2 VgV erbringen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Sofern ein gleichwertiger Nachweis erbracht werden soll, ist mit dem Nachweis die Gleichwertigkeit zu belegen.
Der Nachweis des Zertifikates DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig muss als Scan der Originalurkunde vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde) zugelassen. § 50 VgV bleibt unberührt.
cc) Umweltmanagementmaßnahmen
Für jedes Los:
Bieter und Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen den Nachweis eines gültigen Zertifikates oder Re-Zertifikates zum Umweltmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig i. S. v. § 49 Abs. 2 S. 2 VgV erbringen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Sofern ein vergleichbarer Nachweis erbracht werden soll, ist mit dem Nachweis die Vergleichbarkeit zu belegen.
Der Nachweis des Zertifikates DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig muss als Scan der Originalurkunde vorgelegt werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit hat, soweit erforderlich, auf einer Anlage zum Vordruck 03 zu erfolgen. Insoweit sind Eigenerklärungen und Fremdbelege (Scan der Originalurkunde) zugelassen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Zu aa) geeignete Referenzen
Für Los 2:
Nachzuweisen sind mindestens drei geeignete Referenzen. Angegebene Referenzen werden nur dann als geeignet anerkannt, wenn sie jeweils folgende Merkmale (Mindestbedingungen) aufweisen:
- Abholung, Frankierung, Beförderung und Zustellung von Briefpostsendungen für den Referenzgeber
- Nationale und internationale Briefpostsendungen
- Mindestens ein abgeschlossenes Leistungsjahr im angegebenen Referenzzeitraum
- Durchschnittliches tägliches Sendungsaufkommen des Referenzgebers im angegebenen Referenzzeitraum von mindestens 300 Sendungen
- Der Referenzauftrag umfasst auch die Abholung, Durchführung und Zustellung von Einschreiben sowie Durchführung von Postzustellungsurkunden
1.
a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist von jedem Bieter die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). § 50 VgV bleibt unberührt.
b) Zum Nachweis, dass keine Sanktionstatbestände im Sinne von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 vorliegen, ist von jedem Bieter die Eigenerklärung gemäß Vordruck 04b abzugeben (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied).
2.
a) Im Hinblick auf die Beschaffung der vorliegend ausgeschriebenen Postdienstleistungen findet das SaubFahrzeugBeschG Anwendung. Der ausgeschriebene Auftrag ist gemäß der Tabelle in der Anlage 2 zum SaubFahrzeugBeschG ein Dienstleistungsauftrag über Verkehrsdienste, denn die Postbeförderung auf der Straße (CPV-Referenznummer 60160000-7) ist wesentlicher Leistungsbestandteil. Das SaubFahrzeugBeschG verpflichtet die Auftraggeberin. Dieser muss es möglich sein, im Hinblick auf den bezuschlagten Auftrag im relevanten Los ihren Dokumentationspflichten nach dem SaubFahrzeugBeschG zu entsprechen. Diese Dokumentation muss durch die Auftraggeberin grundsätzlich in der Vergabebekanntmachung erfolgen, die gemäß § 39 Abs. 1 VgV spätestens 30 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union zu übermitteln ist. Zu diesem Zweck hat der Zuschlagsempfänger der Auftraggeberin in jedem Los innerhalb von spätestens 15 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert den ausgefüllten Vordruck 04c zu übergeben.
b) Im Weiteren wird auf § 128 Abs. 1 GWB und die Vertragsbedingungen verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Mit jedem Angebot zwingend einzureichende Unterlagen
Nr. Unterlage
1 Vordruck 01 Angebotsvordruck
2 Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung
3 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
4 Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG
5 Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
6 Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner
7 Vordruck 07 Preisblatt
8 Nachweis der erlaubten Berufsausübung:
8a Erlaubnis (Lizenz) zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen im Sinne von § 5 Abs. 1 Postgesetz oder ersatzweise das Vorliegen einer Ausnahme zu § 5 Abs. 1 Postgesetz (z. B. nach § 5 Abs. 2 Postgesetz).
8b Eigenerklärung / Versicherung, dass kein Lizenzentziehungsverfahren eingeleitet ist.
9 Handelsregisterauszug
10 Nachweis eines gültigen Zertifikates oder Re-Zertifikates zum Qualitätsmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig i. S. v. § 49 Abs. 1 S. 2 VgV
11 Nachweis eines gültigen Zertifikates oder Re-Zertifikates zum Umweltmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig i. S. v. § 49 Abs. 2 S. 2 VgV
2. Ergänzend für eine Bietergemeinschaft einzureichen (für jedes Mitglied):
Nr. Unterlage
1 Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (nur 1x für die Gemeinschaft)
2 Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung
3 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
4 Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG
5 Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - sofern nicht in Erklärung des federführenden Mitglieds miterfasst -
6 Handelsregisterauszug
7 Nachweis der erlaubten Berufsausübung (sofern erforderlich):
7a Erlaubnis (Lizenz) zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen im Sinne von § 5 Abs. 1 Postgesetz oder ersatzweise das Vorliegen einer Ausnahme zu § 5 Abs. 1 Postgesetz (z. B. nach § 5 Abs. 2 Postgesetz).
7b Eigenerklärung / Versicherung, dass kein Lizenzentziehungsverfahren eingeleitet ist.
8 Nachweis eines gültigen Zertifikates oder Re-Zertifikates zum Qualitätsmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig i. S. v. § 49 Abs. 1 S. 2 VgV
9 Nachweis eines gültigen Zertifikates oder Re-Zertifikates zum Umweltmanagement auf der Grundlage der DIN EN ISO 14001 oder gleichwertig i. S. v. § 49 Abs. 2 S. 2 VgV
3. Ergänzend bei Nachunternehmern / Eignungsleihe einzureichen (für jedes Unternehmen):
Nr. Unterlage
1 Vordruck 05 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (nur 1x, mit Angebot)
2 Vordruck 05a Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (spätestens vor Zuschlag)
3 Nachweis der erlaubten Berufsausübung (sofern erforderlich, spätestens vor Zuschlag)
3a Erlaubnis (Lizenz) zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen im Sinne von § 5 Abs. 1 Postgesetz oder ersatzweise das Vorliegen einer Ausnahme zu § 5 Abs. 1 Postgesetz (z. B. nach § 5 Abs. 2 Postgesetz).
3b Eigenerklärung / Versicherung, dass kein Lizenzentziehungsverfahren eingeleitet ist.
4. Nach Zuschlagserteilung vom Auftragnehmer einzureichen (auf Anforderung):
Nr. Unterlage
1 Versicherungsbestätigung gem. § 10 der Rahmenvereinbarung
2 Vordruck 04c Musterformular für Anbieter zu Datenabfrage nach § 8 SaubFahrzeugBeschG gem. § 7 Abs. 6 der Rahmenvereinbarung
5. Teilleistungen durch die Deutsche Post AG im Sinne von § 11 Abs. 1 i. V. m. § 28 Abs. 1 PostG gelten nicht als Nachunternehmerleistungen. Niederlegungsstellen i. S. v. § 181 ZPO gelten nicht als Nachunternehmer.
6. Die Auftraggeberin verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) in jeweils aktueller Fassung. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen.
7. Sämtliche Informationen, die die Auftraggeberin im Rahmen des Vergabeverfahrens erteilt, und zwar insbesondere im Rahmen der Beantwortung von Fragen, werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
8. Angebote dürfen für ein Los für mehrere oder für alle Lose eingereicht werden. Es besteht keine Loslimitierung
Bekanntmachungs-ID: CXPNYEKDKLX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.