MSB / Rahmenvereinbarung Lieferung Antigenschnelltests Referenznummer der Bekanntmachung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von nasalen Antigenschnelltests zur Eigenanwendung

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DEA11
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schulministerium.nrw.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Bildung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

MSB / Rahmenvereinbarung Lieferung Antigenschnelltests

Referenznummer der Bekanntmachung: Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von nasalen Antigenschnelltests zur Eigenanwendung
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33000000 Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Bereitstellung von nasalen Antigenschnelltests zur Eigenanwendung zum Nachweis von SARS-CoV-2 an den Schulen in Nordrhein-Westfalen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Alle rund 7.000 Lieferorte bzw. Verwendungsstellen befinden sich verteilt im gesamten Bundesland Nordrhein-Westfalen. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer mit dem ersten Abruf einmalig einen Logistikschlüssel für diese Lieferadressen zur Verfügung stellen. Es können weitere Verwendungsstellen durch den Auftraggeber nachgemeldet oder bestehende Verwendungsstellen abgemeldet werden. Die Zahl der Empfänger sowie deren Lieferanschriften können wöchentlichen Ergänzungen und Änderungen unterliegen. Diese Veränderungen hat der Auftragnehmer zu berücksichtigen. Die Lieferungen müssen frei Verwendungsstelle in verschiedenen Stückelungen an alle Sendungsempfänger erfolgen. Die Sendungsempfänger müssen elektronisch über den Sendungsstatus zur Nachverfolgung der Sendung per E-Mail informiert werden. Der Auftraggeber stellt für die Abrufvorgänge seitens der Verwendungsstellen ein Bestellportal zur Verfügung, welches der Auftragnehmer verwenden muss.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie und deren dynamischer und nicht vorhersehbarer Entwicklung steht das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Schule und Bildung (MSB), auch weiterhin vor der Herausforderung, unter Berücksichtigung der zu Eindämmung der Pandemie notwendigen und ergriffenen Maßnahmen, den schulpflichtigen Kindern unter den gegebenen Umständen eine bestmögli-che schulische Bildung - insbesondere in Form von Präsenzunterricht - zu ermöglichen.

Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses erhalten die Schülerinnen und Schüler sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Lehrkräfte an den Schulen in NRW anlassbezogen die Möglichkeit, im Falle von typischen Erkrankungssymptomen Antigenschnelltests zur Eigenanwendung (im Folgenden: Antigen-Selbsttests) zur Überprüfung einer etwaig bestehenden Covid-Infektion zu verwenden, welche durch das Land NRW zur Ver-fügung gestellt werden.

Mit Blick auf die mitunter dynamischen Entwicklungen im Rahmen der Pandemie besteht hinsichtlich der zu-künftigen Entwicklung jedoch einerseits auch die Möglichkeit, dass eine deutlich intensivierte, regelhafte Testung erforderlich ist, andererseits ist aber auch nicht auszuschließen, dass zukünftig keine Testungen mehr an den Schulen vorgesehen sind. Mit der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung soll die Belieferung von ca. 7.000 Verwendungsstellen mit nasalen Antigenschnelltests zur Eigenanwendung für die Laufzeit des Vertrages sichergestellt werden.

Das MSB hat in den Vergabeunterlagen ein Gesamt-Auftragsvolumen in Höhe von 336 Mio. Antigen-Selbsttests für die Dauer der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung (einschließlich Verlängerungsoptionen) angegeben. Hierbei handelt es sich um eine Schätzung des AG in Bezug auf den maximal denkbaren Bedarf, sofern anlasslose Reihentestungen (2,8 Mio. Personen, 3 Antigen-Selbsttests pro Person wöchentlich, bei 40 Schulwochen im Kalenderjahr 2023) während der maximalen Laufzeit der Rahmenvereinbarung (einschließlich Verlängerungsoption) stattfinden sollten. Dieses Gesamt-Auftragsvolumen wird voraussichtlich auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungswerte nicht erreicht werden.

Nach den derzeitigen Planungen des AG (d.h. bei einem unterstellten anlassbezogenen Testangebot von 5 x monatlich pro Person) könnte sich ein Bedarf von monatlich insgesamt ca. 14 Mio. Antigen-Selbsttests er-geben (d.h. 5 Antigen-Selbsttests pro Monat bei 2,8 Mio. Personen). Diese Menge könnte sich nach Schät-zung des AG aber beispielsweise auch auf monatlich insgesamt ca. 36 Mio. Antigen-Selbsttests erhöhen (bei einer angenommenen Testpflicht von 3 Antigen-Selbsttests wöchentlich bei 2,8 Mio. Personen), aber bei ausbleibenden Anlässen auch deutlich unter monatlich 14 Mio. Antigen-Selbsttests liegen.

Der durchschnittliche wöchentliche Verbrauch in einer Schulwoche seit Beginn der Testungen in den Schulen in NRW im Jahr 2021 betrug 3,5 Mio. Antigen-Selbsttests; darin sind sowohl die testfreien Wochen vor den Sommerferien 2022 als auch die Reihentestungen im Winter 2021/2022 enthalten.

Die wöchentlichen Angaben zu den Verbräuchen beziehen sich auf jeweils eine Schulwoche. Das Kalender-jahr 2023 umfasst 40 Schulwochen. Der AN hat in seinen Planungen einzubeziehen, dass er auch während der Schulferien eingehende Bestellungen der Schulen zu bearbeiten hat.

Sowohl die Schätzung des MSB zum Gesamt-Auftragsvolumen als auch die exemplarisch genannte Anzahl monatlicher Testungen und des monatlichen Testverbrauchs sind Schätzungen, die auf bisherigen Erfahrun-gen beruhen und in Anbetracht des dynamischen Pandemiegeschehens keinen Anspruch auf Verbindlichkeit haben.

Mit Blick auf die Entwicklung der Pandemie ist nicht abzusehen, wie lange und in welchem Umfang das Tes-tangebot an den Schulen fortbestehen wird. Dementsprechend wird das MSB im Rahmen der Ausschreibung auch keine Mindestabnahmemenge zusichern. Das MSB muss sich vielmehr mit Blick auf die Pandemieent-wicklung ein außerordentliches Kündigungsrecht, eine Anpassung des Leistungsumfangs, Sistierung der Leistungserbringung, etc. ausdrücklich vorbehalten.

Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept über die Distribution an die Verwendungsstellen / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Konzept über das Lieferketten und Ausfallmanagement / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 70
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Vgl. Angaben unter Ziff. II.2.7)

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 210-600743
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die von Bietern erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert (Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NW). Die Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Angebotes. Insoweit wird auf das Merkblatt "Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikeln 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung" verwiesen.

_______________________________________________________________________________

Das Vergabeverfahren wurde wegen einer wesentlichen Änderung der Grundlage des Vergabeverfahrens gem. § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VgV aufgehoben. Die Landesregierung hat die Corona-Schutzmaßnahmen zum 31. Januar 2023 beendet. Auch die Testregelungen für Schulen werden nicht verlängert, das bisherige Testregime wird nicht aufrechterhalten. Eine Neuausschreibung wird derzeit nicht beabsichtigt.

Bekanntmachungs-ID: CXPNYHNDKLK

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.

Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.

.

Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit

.

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/02/2023

Wähle einen Ort aus Nordrhein-Westfalen

Aachen
Ahaus
Ahlen
Aldenhoven
Alfter
Alpen
Alsdorf
Altena
Altenbeken
Altenberge
Anröchte
Arnsberg
Ascheberg
Attendorn
Augustdorf
Bad Berleburg
Bad Driburg
Bad Honnef
Bad Laasphe
Bad Lippspringe
Bad Münstereifel
Bad Oeynhausen
Bad Salzuflen
Bad Sassendorf
Bad Wünnenberg
Baesweiler
Balve
Barntrup
Beckum
Bedburg
Bedburg-Hau
Beelen
Bergheim
Bergisch Gladbach
Bergkamen
Bergneustadt
Bestwig
Beverungen
Bielefeld
Billerbeck
Blankenheim (Ahr)
Blomberg
Bocholt
Bochum
Bönen
Bonn
Borchen
Borgentreich
Borgholzhausen
Borken
Bornheim
Bottrop
Brakel
Breckerfeld
Brilon
Brüggen
Brühl
Bünde
Burbach
Büren
Büren-Ahden
Burscheid
Castrop-Rauxel
Coesfeld
Datteln
Delbrück
Detmold
Dinslaken
Dörentrup-Bega
Dormagen
Dorsten
Dortmund
Drensteinfurt
Drolshagen
Duisburg
Dülmen
Düren
Düsseldorf
Eitorf
Elsdorf
Emmerich am Rhein
Emsdetten
Engelskirchen
Enger
Ennepetal
Ennigerloh
Ense
Erftstadt
Erkelenz
Erkrath
Erndtebrück
Erwitte
Eschweiler
Eslohe
Espelkamp
Essen
Euskirchen
Everswinkel
Extertal
Finnentrop
Frechen
Freudenberg (Siegerland)
Fröndenberg
Geilenkirchen
Geldern
Gelsenkirchen
Gescher
Geseke
Gevelsberg
Gladbeck
Goch
Grefrath
Greven
Grevenbroich
Gronau
Gummersbach
Gütersloh
Haan
Hagen
Halle (Westf.)
Hallenberg
Haltern am See
Halver
Hamm
Hamminkeln
Harsewinkel
Hattingen
Havixbeck
Heiden
Heiligenhaus
Heimbach
Heinsberg
Hellenthal
Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Jüchen
Jülich
Jülich
Kaarst
Kalkar
Kall
Kalletal
Kamen
Kamp-Lintfort
Kempen
Kerken
Kerpen
Kevelaer
Kierspe
Kirchhundem
Kirchlengern
Kleve
Köln
Königswinter
Korschenbroich
Kranenburg
Krefeld
Kreuzau
Kreuztal
Kürten
Ladbergen
Laer
Lage
Langenfeld
Langerwehe
Legden
Leichlingen
Lemgo
Lengerich
Lennestadt
Leopoldshöhe
Leverkusen
Lichtenau
Lienen
Lindlar
Linnich
Lippetal
Lippstadt
Lohmar
Löhne
Lotte
Lübbecke
Lüdenscheid
Lüdinghausen
Lügde
Lünen
Marienheide
Marl
Marsberg
Mechernich
Meckenheim
Medebach
Meerbusch
Meinerzhagen
Menden (Sauerland)
Merzenich
Meschede
Metelen
Mettingen
Mettmann
Minden
Moers
Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
Mülheim an der Ruhr
Münster
Nachrodt-Wiblingwerde
Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
Oberhausen
Ochtrup
Odenthal
Oelde
Oer Erkenschwick
Oerlinghausen
Olfen
Olpe
Olsberg
Ostbevern
Overath
Paderborn
Petershagen
Plettenberg
Porta Westfalica
Preußisch Oldendorf
Pulheim
Radevormwald
Raesfeld
Rahden
Ratingen
Recke
Recklinghausen
Rees
Reichshof
Reken
Remscheid
Rheda-Wiedenbrück
Rhede
Rheinbach
Rheinberg
Rheine
Rietberg
Rödinghausen
Rommerskirchen
Rosendahl
Rösrath
Ruppichteroth
Rüthen
Saerbeck
Salzkotten
Sankt Augustin
Schalksmühle
Schermbeck
Schlangen
Schleiden
Schloß Holte-Stukenbrock
Schmallenberg
Schöppingen
Schwalmtal
Schwelm
Schwerte
Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
Siegburg
Siegen
Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
Spenge
Sprockhövel
Stadtlohn
Steinfurt
Steinhagen
Steinheim
Stemwede
Stolberg
Straelen
Südlohn
Sundern
Swisttal
Tecklenburg
Telgte
Titz
Tönisvorst
Troisdorf
Übach-Palenberg
Uedem
Unna
Velbert
Velen
Verl
Versmold
Vettweiß
Viersen
Voerde
Vreden
Wachtberg
Wachtendonk
Wadersloh
Waldbröl
Waltrop
Warburg
Warendorf
Warstein
Wassenberg
Weeze
Wegberg
Weilerswist
Welver
Wenden
Werdohl
Werl
Wermelskirchen
Werne
Werther (Westf.)
Wesel
Wesseling
Westerkappeln
Westheim
Wetter (Ruhr)
Wettringen
Wickede (Ruhr)
Wiehl
Willich
Wilnsdorf
Windeck
Winterberg
Wipperfürth
Witten
Wülfrath
Wuppertal
Würselen
Xanten
Zülpich