Errichtung der passiven Infrastruktur für ein Glasfasernetz in dem Teilgebiet des Ortenaukreises unter Inanspruchnahme von Fördermittel Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-09-BOK1a-Bau 1
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 214-613099)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.breitband-ortenau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung der passiven Infrastruktur für ein Glasfasernetz in dem Teilgebiet des Ortenaukreises unter Inanspruchnahme von Fördermittel
Die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG (nachfolgend "Auftraggeberin") beabsichtigt im Ortenaukreis, u.a. in den
Gemeinden Gutach, Hausach , Hofstetten, Fischerbach , ein passives Glasfasernetz zu errichten. Das Vorhaben umfasst die Erschließung der unterversorgten Gebäude mittels FttB-Technologie. Das Vorhaben wird unter anderem aus Mitteln des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015 finanziert. Aus diesem Grund sind die nachfolgend aufgeführten Regelungen bzw. Vorgaben des Fördermittelgebers des Bundes auf Grundlage der vorläufigen Zuwendungsbescheide des Bundes (Lose 1-8) (Anlagen 1-1g) samt Nebenbestimmungen und Anlagen von dem Auftragnehmer im Übrigen zwingend einzuhalten:
- Vorläufige Zuwendungsbescheide des Bundes (Los 1-8);
- Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom
22.10.2015 (Förderrichtlinie des Bundes) in der Fassung vom 28.11.2019;
- Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA-)Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung);
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur
Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk, Stand 13.06.2019);
- Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren,
die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes (BNBest-Breitband, Stand: 10.07.2019);
- GIS-Nebenbestimmungen, Version 1.1 vom 02.10.2019 (GIS-NBest BW);
- Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus, Version 4.1 vom 02.04.2019;
- Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus, Version 2.0 vom 01.08.2018;
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P, Stand: 13.06.2019);
- Dokument "Merkblatt Mittelanforderung - Infrastrukturmaßnahmen" (Stand: September 2018);
- Dokument "Hinweisblatt für Informations- und Kommunikationsmaßnahmen" (Version 2.0 vom 02.07.2019);
Ergänzend wird hierzu auch auf die Baubeschreibung hingewiesen (s. Anlage 19) sowie auf die vorl. Zuwendungsbescheide des Bundes nebst Anlagen (s. Anlagen 1-1g).
Gegenstand dieser Ausschreibung sind 8 Gebietslose, wobei das Los 8 jeweils in Gebiets-Cluster (Cluster 8.1.,8.2., 8.3.) unterteilt ist.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
h) Aufgrund der Gebietsspezifika in dem Ausbaugebiet und der damit verbundenen (förderrechtlichen) Besonderheit der Clusteraufteilung im Los 8 (Näheres s. Ziff. I.1 der Angebots- und Vertragsbedingungen)
haben die Bieter für das Los 8 das losspezifische "Gesamt-LV" (s. Anlagen 20g) einzureichen. Zur Nachvollziehbarkeit der anfallenden Kosten in den einzelnen Clustern 8.1, 8.2 und 8.3 für die jeweiligen
Fördermittelgeber haben die Bieter darüber hinaus zwingend auch die "Einzel-LVs" für die Cluster 8.1, 8.2 und 8.3 (Anlagen 20h, 20i, 20j) einzureichen.
Das "Gesamt-LV" (Anlage 20g) setzt sich hinsichtlich des jeweiligen Leistungsumfangs in dem einzelnen Los in Summe aus den Leistungsumfängen der "Einzel-LVs" der jeweiligen zu dem Los gehörigen Cluster zusammen.
Aufgrund der förderrechtlich notwendigen Aufteilung des Loses 8 in die Cluster 8.1, 8.2 und 8.3 (s. Ziff. I.1. dieser Unterlage) haben diejenigen Bieter, die auf Los 8 ein vollständiges Angebot abgeben möchten, alle drei "Einzel-LVs" für die Cluster 8.1, 8.2 und 8.3 einzureichen (s. Anlagen 20h, 20i, und 20j).
Die sich aus den jeweiligen "Einzel-LVs" der Cluster ergebenden Gesamtpreise ergeben den Gesamtpreis für Los 8. Dieser Gesamtpreis für Los 8 (= Cluster 8.1 + Cluster 8.2 + Cluster 8.3) ist allein maßgeblich für die Angebotswertung.
Der sich ergebende Gesamtpreis für Los 8 ist auch an entsprechender Stelle in der Anlage 15_ Angebotsschreiben 213 für die Angebotswertung einzutragen.