Neubau Feuer- und Rettungswache II, Saturnstr. 7, Rohbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: V23/23-2/061
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Solingen
NUTS-Code: DEA19 Solingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42601
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.solingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Feuer- und Rettungswache II, Saturnstr. 7, Rohbauarbeiten
Baustelleneinrichtung u.a. Turmdrehkrane
Baugrube BA 1 circa 4.400 m³ BA 2 circa 2.400 m³
Kanalisation BA 1 circa 63+170 m BA 2 105 m
Baugrundverbesserung BA 1 circa 2.050 m² BA 2 circa 1.100 m²
Rüstung BA 1 circa 2.400 m² BA 2 circa 976 m²
Traggerüste BA 1 circa 234 m² BA 2 circa 166 m²
Beton- und Stahlbetonarbeiten Bodenplatte BA 1 circa 780 m³ BA 2 circa 320 m³
Tragende Außenwände StB BA 1 circa 223 m³ BA 2 circa 50 m³
Außenstützen StB BA 1 circa 55 m³ BA 2 circa 32 m³
Tragende Innenwände StB BA 1 circa 350 m³ BA 2 circa 182 m³
Unterzüge StB BA 1 circa 139 m³ BA 2 circa 70 m³
Decken StB BA 1 circa 1.047 m³ BA 2 circa 522 m³
Treppenanlagen aus StB jeweils im BA 1 und im BA 2
Abdichtung Perimeter BA 1 circa 161 m² BA 2 circa 120 m²
Perimeterdämmung BA 1 circa 1.550 m² BA 2 circa 750 m²
Blitzschutz- und Erdungsanlagen BA 1 und BA 2 (Fundamenterder, Tiefenerder)
Maurerarbeiten tragende Innenwände BA 1 circa 707 m² BA 2 circa 287 m²
Maurerarbeiten nichttragende Innenwände BA 1 circa 783 m² BA 2 circa 293 m²
Verblendmauerwerk BA 1 circa 1.770 m² BA 2 circa 580 m²
Mauer Saturnstraße, Fundament 180 m²
Neubau Feuer- und Rettungswache II, Saturnstr. 7, 42697 Solingen
Rohbauarbeiten, im Wesentlichen gegliedert in:
Baustelleneinrichtung u.a. Turmdrehkrane
Baugrube BA 1 circa 4.400 m³ BA 2 circa 2.400 m³
Kanalisation BA 1 circa 63+170 m BA 2 105 m
Baugrundverbesserung BA 1 circa 2.050 m² BA 2 circa 1.100 m²
Rüstung BA 1 circa 2.400 m² BA 2 circa 976 m²
Traggerüste BA 1 circa 234 m² BA 2 circa 166 m²
Beton- und Stahlbetonarbeiten Bodenplatte BA 1 circa 780 m³ BA 2 circa 320 m³
Tragende Außenwände StB BA 1 circa 223 m³ BA 2 circa 50 m³
Außenstützen StB BA 1 circa 55 m³ BA 2 circa 32 m³
Tragende Innenwände StB BA 1 circa 350 m³ BA 2 circa 182 m³
Unterzüge StB BA 1 circa 139 m³ BA 2 circa 70 m³
Decken StB BA 1 circa 1.047 m³ BA 2 circa 522 m³
Treppenanlagen aus StB jeweils im BA 1 und im BA 2
Abdichtung Perimeter BA 1 circa 161 m² BA 2 circa 120 m²
Perimeterdämmung BA 1 circa 1.550 m² BA 2 circa 750 m²
Blitzschutz- und Erdungsanlagen BA 1 und BA 2 (Fundamenterder, Tiefenerder)
Maurerarbeiten tragende Innenwände BA 1 circa 707 m² BA 2 circa 287 m²
Maurerarbeiten nichttragende Innenwände BA 1 circa 783 m² BA 2 circa 293 m²
Verblendmauerwerk BA 1 circa 1.770 m² BA 2 circa 580 m²
Mauer, Fundament ca. 180 m²
Beginn 1. BA: 11.07.2023, Fertigstellung 1. BA: 30.09.2024
Beginn 2. BA: 22.05.2025, Fertigstellung 2. BA: 30.06.2026
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre,
nachzuweisen durch beigefügten Referenzfragebogen.
Mindestens 3 vergleichbare Referenzen, nicht älter als 5 Jahre; durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter - jeweils nachzuweisen durch beigefügten Referenzfragebogen.
Eigenerklärung nach § 123 GWB, Eigenerklärung nach § 124 GWB, Erklärung gemäß § 19 MiloG, Eigenerklärung Insolvenz - jeweils nachzuweisen gemäß Kriterienkatalog in den Vergabeunterlagen.
Gemäß VOB/A.
Rechtsform für Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend
mit einem verantwortlichen Verteter.
Vertragserfüllungsbürgschaft 5 v. H. der Auftragssumme
(einschließlich der Nachträge),
Bürgschaft für Mängelansprüche 3 v. H. der Auftragssumme
(einschließlich der Nachträge).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Fristen für den Nachprüfungsantrag:
§ 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
sowie
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.