ZGS_KiTa_OPL (zzgl. BP) Referenznummer der Bekanntmachung: Stadt Sprockhövel: Neubau einer Kindertagesstätte - "Objektplanung Gebäude" zzgl. "Bauphysik"
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sprockhövel
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 45549
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sprockhoevel.de
Abschnitt II: Gegenstand
ZGS_KiTa_OPL (zzgl. BP)
Die Zentrale Gebäudebewirtschaftung Sprockhövel (ZGS) beabsichtigt den Neubau einer Kindertagesstätte (Kita) auf dem Gelände des ehemaligen Bauhofs am Rathausplatz 21 in 45549 Sprockhövel. Vorgesehen ist der Abriss des Bestandsgebäudes und die Errichtung der Kita mit Außenspielfläche und Pkw-Stellplätzen.
Gegenstand dieses VgV-Vergabeverfahrens sind die erforderlichen Planungsleistungen der
- "Objektplanung Gebäude" gem. §34 in Verbindung mit Anlage 10 der HOAI 2021 in den LPH 1 bis 9 zzgl. Besonderer Leistungen für die Grundleistungen der Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik und Raumakustik) gem. Anlage 1 HOAI 2021.
Rathausplatz/alter Bauhof Rathausplatz 21 45549 Sprockhövel
Die Kindertagesstätte soll für insgesamt 100 Kinder - vier Gruppen á 25 Kinder - errichtet werden.
Durch ein Architekturbüro wurde ein erstes Konzept zur Geländenutzung inkl. erster Annahmen zur unter Beachtung der gem. B-Plan geltenden Rahmenbedingen realisierbaren BGF erstellt. Entsprechende Informationen sind dieser Angebotsanfrage als Anlage 07 beigefügt. Vorgenannte Unterlagen waren Bestandteil einer Bauvoranfrage von Dezember 2022.
Darüber hinaus liegt eine Bedarfsplanung in Form einer Empfehlung zum Raumprogramm vor und ist der Anlage 08 zu entnehmen.
Die vor beschriebenen Informationen bilden die bisherige Grundlage für die Anfrage der Objektplanungsleistungen.
Der unter Ziff. 1 aufgeführte vorherige Rückbau des ehemaligen Bauhofs ist nicht Projektgegenstand.
Es ist geplant, die Anzahl der Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf min. 3 / max. 5 zu beschränken. Sollten mehr Bewerber ihre Eignung nachgewiesen haben, erfolgt eine Bewertung der eingereichten Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb gemäß der beigefügten Matrix zum Teilnahmewettbewerb. Anhand dieser Bewertung wird eine Rangfolge unter den Bewerbern erstellt. Bei identischer Punktzahl entscheidet das Los.
Die erzielte Punktzahl pro Bewerber wird wie folgt ermittelt:
1. Referenz im Bereich "Objektplanung Gebäude":
- Vergleichbarkeit der Bauaufgabe (max. 20 Punkte)
- Art der Leistung (max. 3 Punkte)
- Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen (max. 9 Punkte)
- Vergleichbarkeit des Bauvolumens (max. 6 Punkte)
- Vergleichbarkeit der Fläche (max. 9 Punkte)
- Umsetzung/Begleitung einer energetischen Zertifizierung (max. 4 Punkte)
- Verwendung von Fördermitteln (max. 4 Punkte)
2. Referenz im Bereich "Bauphysik":
- Vergleichbarkeit der Bauaufgabe (max. 12 Punkte)
- Art der Leistung (max. 3 Punkte)
- Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungsphasen (max. 9 Punkte)
- Vergleichbarkeit des Bauvolumens (max. 6 Punkte)
- Umsetzung/Begleitung einer energetischen Zertifizierung (max. 4 Punkte)
- Verwendung von Fördermitteln (max. 4 Punkte)
Die Angaben in den Referenzen werden sowohl für die Eignungsprüfung als auch für die Auswahl der Bieter im Verhandlungsverfahren verwendet.
Eine Unterschreitung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Die Beauftragung der Objektplanungsleistungen Gebäude sowie der Besonderen Leistungen für die Beratung hinsichtlich bauphysikalischer Themen erfolgt in den folgenden Stufen:
1. Stufe: Leistungsphasen 1 bis 4 (mit Vertragsschluss)
2. Stufe: Leistungsphasen 5 bis 7 (auf schriftlichen Abruf)
3. Stufe: Leistungsphasen 8 (auf schriftlichen Abruf)
Optionale Leistung: Leistungsphase 9 (schriftlicher Abruf des AG bis zu 6 Wochen nach Baufertigstellung möglich)
Vgl. hierzu Objektplanungsvertrag Ziff. 3.3.3
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die zwingenden Ausschlusskriterien gem. §123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gem. §124 GWB sind zu beachten. Das Nichtvorliegen dieser Ausschlussgründe ist mittels beiliegender Formulare (s. Anlage 02 "Teilnahmeantrag") zu bestätigen.
Nachweis der technischen Leitung (§ 46 Abs. 3 i. V. m. § 75 Abs. 1 + 2 VgV 2021):
- Der Nachweis der fachlichen Eignung des Büroinhabers/ Geschäftsführers/Gessellschafters ist durch Diplomurkunde / Bachelor- / Masterzeugnis (oder vergleichbar) bzw. der Eintragung in eine Architekten- / Ingenieurkammer zu führen.
- Auszug aus dem Handelsregister bei Personen- und Kapitalgesellschaften, Partnerschaftsregister bzw. ein vergleichbarer Nachweis
Angabe der Eignungskriterien
- Bankerklärung,
- Berufshaftpflichtversicherung,
- Nachweis über den Gesamtumsatz,
- Nachweis über den Umsatz entsprechend der Dienstleistung.
- Nachweis über eine formlose Bankerklärung zur allgemeinen Kreditwürdigkeit (nicht älter als12 Monate) zu erbringen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied separat) (§ 45 Abs. 4 Nr. 1 VgV 2021),
- Nachweis Berufshaftpflicht (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV 2021): Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen: für Personenschäden inkl. Vermögensschäden 1.500.000,00 EUR, für Sonstige Schäden 1.000.000,00 EUR (2-fach maximiert je Versicherungsjahr)
- Zusage einer Versicherungsgesellschaft zum Abschluss einer solchen Haftpflichtversicherung im Auftragsfall ist zulässig (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV 2021),
- Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz "Objektplanung Gebäude" (Mittelwert der letzten drei Geschäftsjahre von mind. 250.000 EUR) (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV 2021)
Technische Eignung:
- Nachweis der technischen Ausrüstung
Berufliche Eignung:
- Nachweis der Eignung des Projektteams
- Nachweis des Personalbestandes
- Nachweis der beruflichen Eignung - Referenzen
Technische Eignung:
- Erbringung von Planungsdienstleistungen unter Einsatz von CAD (dwg 2007-2013)
- Vorhalten eines AVA-Programms mit einer zertifizierten Schnittstelle nach GAEB-Standard (Kompatibel zu AG)
- Erstellung und Auswertung von Ausschreibungen gem. StLB-Bau und unter Berücksichtigung der Vorgaben des VHB Bund in der aktuellen Fassung
- Verwendung der gängigen Microsoft Office-Software ab Version 2007
- Verwendung von MS Project oder zum AG kompatibler Software zur Terminplanung
Berufliche Eignung:
- Nachweis der persönlichen Leistungsfähigkeit der Projektleitung, der stellv. Projektleitung und Objektüberwachung (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV 2021). Die Qualifikationen des Projektteams ist durch Diplomurkunde / Bachelor- / Masterzeugnis (oder vergleichbar) bzw. der Eintragung in eine Ingenieurkammer zu führen,
- Nachweis des Personalbestandes (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV 2021): Mind. 3 Personen (fest angestellte Mitarbeiter in Vollzeit, inkl. Büroinhaber / Geschäftsführer; Teilzeitkräfte sind in Vollzeitäquivalente entsprechend umzurechnen; ohne freie Mitarbeiter, Praktikanten und Aushilfen)
- Nachweis der beruflichen Eignung - Referenzen (§ 46, Abs. 3 Nr. 1 VgV 2021):
Die nachfolgenden Mindestanforderungen müssen über die jeweilige Referenz kumulativ erfüllt sein.
1. Eine Referenz für "Objektplanung Gebäude"
- Eine vergleichbare Leistung für den Neubau eines Objektes des Bereichs "Gesundheit/Betreuung" gem. Anlage 10.2 Objektliste HOAI 2021 mit mindestens einer HZ III;
- Eine vergleichbare Leistung für ein Objekt mit Erbringung von mindestens 4 LPH im Bereich 2 bis 8;
- Eine vergleichbare Leistung für ein Objekt mit Baukosten (KG 200 bis 600) >= 3 Mio. EUR brutto;
- Eine vergleichbare Leistung mit Verwendung von Fördermitteln.
2. Eine Referenz für "Bauphysik"
- Eine vergleichbare Leistung aus dem Bereich "Wärmeschutz und Energiebilanzierung" für den Neubau eines Objektes mit einer HZ >= II sowie mindestens einer der zwei Anwendungsbereiche der Grundleistungen gem. Anlage 1.2 HOAI 2021:
- "Bauakustik",
- "Raumakustik";
- Eine vergleichbare Leistung für ein Objekt mit Erbringung von mindestens 3 LPH im Bereich 1 bis 7.
Zum Nachweis der beruflichen Eignung werden Referenzen gem. §46 Abs. 3 Nr. 1 VgV mit vergleichbaren Leistungen gewertet, deren LPH 8 innerhalb der letzten fünf Jahre ab Fristende zur Einreichung der Teilnahmeanträge mit (Teil-)Schlussrechnung oder Abnahme gem. VOB/B abgeschlossen wurde.
gem. §75 Abs. 1 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMR6014
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur
Unwirksamkeit des Vertrages führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.