Kopiersystem Referenznummer der Bekanntmachung: DVKA 001-2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53177
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dvka.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kopiersystem
Anmietung eines Kopiersystem mit insgesamt 12 Geräten einschließlich Erbringung der erforderlichen Serviceleistungen für diese für die Vertragslaufzeit.
GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) Pennefeldsweg 12c 53177 Bonn
Anmietung eines Kopiersystem mit insgesamt 12 Geräten einschließlich Erbringung der erforderlichen Serviceleistungen für diese für die Vertragslaufzeit.
Die Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate, so dass der Vertrag automatisch nach 48 Monaten endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung des Bieters / der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft / ggf. jedes einfachen Nachunternehmers / ggf. jedes eignungsrelevanten Nachunternehmers, dass keiner der in den §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegt und Erklärung der genannten Beteiligten zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Mindestanforderungen).
Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannte Mindestanforderung erfüllt ist, genügt grundsätzlich eine Eigenerklärung. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, die Erfüllung der gemachten Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dafür kurzfristig geeignete Nachweise zum Beleg zu verlangen. Die Anforderungen von entsprechenden Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags innerhalb von 6 Werktagen erfolgen.
1. Spezifischer Umsatz (Mindestanforderung)
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss durch eine Eigenerklärung erklären und nachweisen, dass er / sie in den Geschäftsjahren 2019, 2020 und 2021 (ggf. 2022) bezogen auf die Vermietung einschließlich Service für vergleichbare Kopiersysteme einen Gesamtumsatz von jährlich mindestens EUR 480.000 (netto) erzielt hat.
Kopiersysteme einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen sind mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar, wenn sie diesen inhaltlich, in der Art der Leistungen einschließlich Implementierung, der Intensität, dem Schwierigkeitsgrad, den technischen Anforderungen an die Kopiergeräte, organisatorisch, dem wirtschaftlichen Volumen und vom Umfang (Zahl der Kopiergeräte / Leistungsfähigkeit der Kopiergeräte / Zahl der jährlichen Kopien aller einzusetzenden Kopiergeräte) her so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die Erbringung der hier ausgeschriebenen Leistungen ermöglichen.
2. Betriebshaftpflichtversicherung (Mindestanforderung)
Der Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft / ggf. jeder einfache Nachunternehmer / ggf. jeder eignungsrelevante Nachunternehmer, muss / müssen durch eine Eigenerklärung erklären und nachweisen, dass er / sie eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: Personenschäden: 2.500 000 EUR, Sach- und Umweltschäden: 1.000 000 EUR, Vermögensschäden (inkl. Verletzungen des Datenschutzes): 1.000.000 EUR, jeweils je Schadensfall bereits hat / haben bzw. bereit ist / sind, diese im Fall der Erteilung des Zuschlags unverzüglich und für die Dauer der Vertragslaufzeit abzuschließen, aufrechtzuerhalten sowie eine entsprechende Bescheinigung darüber unaufgefordert vorzulegen. Die genannten Versicherungen sind für die Dauer des Projekts 2-fach maximiert vorzuhalten bzw. abzuschließen.
Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Mindestanforderungen Nr. 1 und Nr. 2 erfüllt sind, genügt grundsätzlich eine Eigenerklärung. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, die Erfüllung der gemachten Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dafür kurzfristig geeignete Nachweise zum Beleg zu verlangen. Die Anforderungen von entsprechenden Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags innerhalb von 6 Werktagen erfolgen.
1. Anforderungen in Bezug auf Personal, technische Ausstattung und Materialien
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss spätestens bei Leistungsbeginn und für die Dauer der Vertragslaufzeit über das für die sach- und vertragsgemäß zur Verfügung zu stellenden Kopiersysteme einschließlich Serviceleistungen erforderliche hinreichend qualifizierte Personal in hinreichender Anzahl, die technische Ausstattung und die Materialien unter Einhaltung der in den Vergabeunterlagen gestellten Anforderungen und maßgeblichen Sicherheitsbestimmungen verfügen.
2. Referenzen
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss durch mindestens drei (3) verschiedene Referenzen, die von mindestens zwei (2) verschiedenen Auftraggebern stammen müssen, für die zur Verfügung zu stellenden Kopiersysteme und zu erbringenden Serviceleistungen sowie die dafür in den Vergabeunterlagen (Teil 3, Leistungsbeschreibung und Teil 4, Vertragsbedingungen) genannten Inhalte und Tätigkeiten nachweisen, dass er / sie Leistungen erbracht hat, die auf der Grundlage der in den Vergabeunterlagen genannten Anforderungen, Inhalte und Tätigkeiten mit den hier zu vergebenden vergleichbar sind. Eine (1) der drei (3) Referenzen muss einen entsprechenden Auftrag im Bereich des öffentlichen Dienstes betreffen.
Eine Referenzleistung über Kopiersysteme einschließlich der zugehörigen Serviceleistungen ist mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar, wenn die erbrachten Leistungen diesen inhaltlich, in der Art der Leistungen einschließlich Implementierung, der Intensität, dem Schwierigkeitsgrad, den technischen Anforderungen an die Kopiergeräte, organisatorisch, dem wirtschaftlichen Volumen und vom Umfang (Zahl der Kopiergeräte / Leistungsfähigkeit der Kopiergeräte / Zahl der jährlichen Kopien aller einzusetzenden Kopiergeräte) her so weit ähneln, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die Erbringung der hier ausgeschriebenen Leistungen ermöglichen. Alle drei Referenzen müssen Kopiersysteme und Serviceleistungen betreffen, die jeweils mindestens die Kennzahlen der Leistungsbeschreibung erfüllen.
Die Leistungen in Bezug auf die jeweilige Referenz müssen in dem Zeitraum seit dem 1. Januar 2019 bis zum Ende der Angebotsfrist entweder begonnen worden sein oder innerhalb dieses Zeitraums noch angedauert haben. Der Leistungszeitraum für die abgegebene Referenz muss mindestens zwei Jahre gedauert haben.
3. Zertifizierungen (Mindestanforderung)
Der Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft / ggf. jeder einfache Nachunternehmer / ggf. jeder eignungsrelevante Nachunternehmer, muss / müssen für ein bestimmtes Qualitätsmanagement zertifiziert sein, d.h. nach DIN EN ISO 9001 ff oder 14001 ff oder gleichwertig zertifiziert sein.
Der Bieter / die Mitglieder der Bietergemeinschaft / ggf. jeder einfache Nachunternehmer / ggf. jeder eignungsrelevante Nachunternehmer, muss / müssen für ein bestimmtes Umweltmanagement - Zertifikat nach DIN EN ISO 14001 (Umweltmanagement) oder gleichwertig - zertifiziert sein.
Die o.g. Zertifizierungen sind über den Vertragszeitraum aufrecht zu erhalten und gegebenenfalls dann auch auf Anfrage der Auftraggeberin während des Vertragszeitraumes nachzuweisen. Eine Kopien des entsprechenden Zertifikats ist zwingend mit dem Angebot abzugeben.
Zur Führung des Nachweises, dass die vorstehend genannten Mindestanforderungen (Nr. 1 bis Nr. 3) erfüllt sind, genügt grundsätzlich eine Eigenerklärung. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, die Erfüllung der gemachten Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dafür kurzfristig geeignete Nachweise zum Beleg zu verlangen. Die Anforderungen von entsprechenden Nachweisen kann insbesondere kurzfristig vor der Erteilung des Zuschlags innerhalb von 6 Werktagen erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Online
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLQ694P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem AG zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Teilt der AG dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de