Lieferung eines Serversystems Referenznummer der Bekanntmachung: 22-002-O-EU
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Blaubeuren
NUTS-Code: DE114 Göppingen
Postleitzahl: 89143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.technikumlaubholz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Serversystems
Das TLH baut derzeit eine autonom produzierende Nanozelluloseanlage und entwickelt einen digitalen Zwilling, welche in 2023 betriebsfähig zur Verfügung stehen und im Anschluss der interessierten Öffentlichkeit die damit verbundenen Chancen und Herausforderungen näherbringen sollen.
Mit Hilfe von Daten aus Versuchen sollen künftige Berechnungsaufgaben für Simulation, digitalem Zwilling und künstlicher Intelligenz mit Hilfe eines Serversystems umgesetzt werden. Dazu wird ein Applikations- / Datenhaltungs-Server inkl. Peripherie (Rack, Notstrom etc.), KI- / Simulations-Server inkl. Peripherie (Rack, Notstrom etc.), Backup-System, Netzwerk & Firewall, Clients, Datengateway, einschließlich Standardsoftware inkl. Lizenzen, Schulung und Systemservice nach der Lieferung benötigt.
Technikum Laubholz GmbH Bahnhofstraße 41+52 73033 Göppingen
Folgende Komponenten werden benötigt:
- Gebäude Infrastruktur: USV / Rack
- Server Cluster Applikationen / Datenhaltung
- Server Cluster KI + Simulation
- Zentrales Storagesystem
- Netzwerk & Firewall
- Infiniband-Netzwerk
- Backup-Systeme
- Clients
- Datengateway
- Software für den Betrieb der Hardware
- Wartung und Service
HIP_REACT EU_2348209
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Sirnach
NUTS-Code: CH057 Thurgau
Land: Schweiz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zu beachten.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachungs-ID: CXRAYDPYD92
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/