GU-Neubau Feuerwehr mit Feuerwehrübungsturm Brunsbachtal in der Schloss-Stadt Hückeswagen Referenznummer der Bekanntmachung: FWH-GU-2023
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hückeswagen
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 42499
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hueckeswagen.de
Abschnitt II: Gegenstand
GU-Neubau Feuerwehr mit Feuerwehrübungsturm Brunsbachtal in der Schloss-Stadt Hückeswagen
Die Stadt Hückeswagen plant die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses mit Feuerwehrübungsturm für den Hauptlöschzug im Wege einer Generalunternehmervergabe. Neben der Ausführung des Gebäudes, der technischen Gebäudeausstattung und der Freianlagen auf Grundlage der bereits beantragten Baugenehmigung gehören alle weiteren Planungsdisziplinen ab Leistungsphase 5 nach HOAI zum Leistungsbestandteil des GU. Die erbrachten Vorplanungen in Bezug auf Grundrisse, Schnitte und Ansichten sind zwingende Vorgaben. Die mit der Entwurfsplanung angestrebten funktionalen Abläufe sind im Rahmen der fortgeführten Planung ebenfalls zu gewährleisten. Der AN ist nach Abschluss des GU-Vertrages Gesamtplaner für alle notwendigen Leistungen, die zur Vertragserfüllung, Ausführung sowie baurechtlichen Abnahme beitragen bzw. dafür erforderlich sind.
Hückeswagen
Das Ziel ist die Errichtung eines auf die örtlichen Verhältnisse abgestellten, feuerwehr-technisch zweckmäßigen Feuerwehrhauses. Das Gebäude soll auf die veränderten Bedürfnisse so abgestimmt sein, dass die geforderten Ausrückzeiten im Alarmfall unter Berücksichtigung der arbeits- und gesundheitsschutz-rechtlichen Aspekte erfüllt werden können. Gleichzeitig sollen die steigenden Anforderungen an Technik und Fahrzeugmaterial berücksichtigt werden, sowie die Weiterentwicklung des Aufgabenspektrums.
In dem neu zu errichtenden Gebäude in stahlbeton- und mauerwerksbauweise werden neben den 8 Fahrzeugstellplätzen und der Waschhalle, auch Räumlichkeiten für den Einsatz- und Ausbildungsdienst vorgehalten, die der Kameradschaftspflege und der Jugendfeuerwehr zur Nutzung zur Verfügung stehen. Der Brutto-Rauminhalt beträgt ca. 13.000 m³. Ebenso sind zusätzliche Flächen im Außenbereich vorgesehen, die als Übungsflächen genutzt werden können und durch den Feuerwehrübungsturn ergänzt werden.
Als Grundvoraussetzung für die geforderten Ausrückzeiten ist ein funktionierender Ablauf der Vorbereitung zum Rettungseinsatz unabdingbar. Daher sind nicht nur die gesetzlichen Vorschriften, Verordnungen und DIN-Normen zu beachten, sondern insbesondere die Technischen Regeln für Arbeitsstätten und deren Unfallverhütungsvorschriften.
Die Baumaßnahmen sollen auf einem derzeit bebauten Grundstück im Brunsbachtal durchgeführt werden. Zum Leistungsumfang gehören die erforderlichen Abbruchmaßnahmen, incl. ggf. notwendiger Abbruchplanung einschließlich der hierfür notwendigen Anzeige über die Beseitigung der Anlagen, der Rückbau und die Umverlegung des Entwässerungskanals aus dem Bestand, sowie die Baufeldfreimachung.
Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt Hückeswagen und umfasst eine Grundstücksfläche von insgesamt ca. 5.100 m². Das Grundstück weist einen rechteckigen Grundriss auf und wird im Norden durch die Trasse der Bundesstraße 237 (Ruhmeshalle), und im Süden durch die Straße „zum Sportzentrum“ begrenzt. Das östlich angrenzende Grundstück ist bebaut, dort befindet sich eine Schulungseinrichtung für Berufskraftfahrer. Auf dem westlich gelegenen Grundstück ist eine weitere Parkplatzanlage mit insgesamt 51 Stellplätzen geplant, deren Errichtung ebenfalls Gegenstand dieser Baumaßnahme ist; eine Entwurfsplanung ist auch zu diesem Bestandteil vorhanden, die konkrete Ausführungsplanung und alle zur Umsetzung notwendigen weiteren Planungen sind Gegenstand des Auftragssolls.
Eine funktionale Aufgaben- und Leistungsbeschreibung befindet sich noch in Erstellung und wird den Bietern im späteren Verfahren unmittelbar mit Beginn des Verhandlungsverfahrens zur Verfügung gestellt. Das gleiche gilt für einen Vertragsentwurf, der marktübliche und ausgewogene Regelungen zur Zusammenarbeit zwischen AG und AN enthalten wird. Die vertraglichen Regelungen sollen im späteren Verhandlungsverfahren mit den Bietern verhandelt werden. Zu rein informativen Zwecken werden die bereits vorhandenen Planungen (Grundrisse, Ansichten und Schnitte) als Anlage beigefügt. Bilder der Liegenschaft sind ebenfalls als Anlage beigefügt.
Es ist ansonsten ausdrücklich erwünscht, dass die Bewerber die Liegenschaft besichtigen. Die Liegenschaft ist von der Bundesstraße aus frei zugänglich.
Verbleiben nach der ersten und zweiten Stufe mehr als vier geeignete Bewerber, erfolgt auf der dritten Stufe die Bewerberauswahl unter Berücksichtigung der nachfolgenden Auswahlkriterien:
Die Bewerber werden zunächst ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren Referenzen erfolgen wird. Damit wird gesichert, dass der Bewerber die ordnungsgemäße Umsetzung des anspruchsvollen Vorhabens mit seinen Besonderheiten und Schwierigkeiten erwarten lässt.
Ein Bieter muss mindestens drei (3) vergleichbare Referenzen einreichen.
Es können und sollen jedoch weitere optionale Referenzen eingereicht werden, welche die Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit erfüllen oder übersteigen und damit zusätzlich zu den Mindestreferenzen gewertet werden.
Es werden maximal fünf Referenzen gewertet, um auch Newcomern eine Chance zu geben.
Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerber sind maximal 75 Punkte zu erzielen. Die Punkteverteilung erfolgt nach folgenden Kriterien, wobei bis zu fünf eingereichte (vergleichbare) Referenzen bewertet werden; eine Höchstanzahl von einzureichenden Referenzen wird damit nicht begründet. Die Bieter sollen die Referenzen in der Reihenfolge einreichen, wie sie in die Wertung eingehen sollen. Bei abweichender Einschätzung wertet der AG ggf. die besten fünf vergleichbaren Referenzen.
„Matrix zur Auswertung der Teilnahmeanträge der Bewerber“:
1. Projektvolumen (Brutto KG 300 und 400)
über 9.0 Mio. = 5 Punkte
über 8.0 Mio. = 4 Punkte
über 7.0 Mio. = 3 Punkte
über 6.0 Mio. = 2 Punkte
über 5.0 Mio. = 1 Punkt
unter 5.0 Mio. = nicht vergleichbar
2. Nutzungsart
Feuerwehrnutzung = 10 Punkte
Nutzung als Bauhof oder vgl. = 5 Punkte
sonstige Nutzung = 0 Punkte
HINWEIS: Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen gewertet. Werden die dort geforderten Kriterien nicht sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist.
Der Bewerber muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann.
Die vier Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert. Sollte die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von Punktgleichstand mehr als vier Bewerber zu berücksichtigen wären (z.B. weil auf dem vierten Rang zwei oder mehrere gleichrangige Bewerber stehen), behält sich die Vergabestelle vor, bis zu fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil alle Bewerber die volle Punktzahl erreichen, wird durch Los entschieden, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil auf dem dritten Rang vier oder mehr gleichrangige Bewerber bzw. vierten Rang drei oder mehr gleichrangige Bewerber stehen, wird durch Los entschieden, welche dieser Bewerber neben den/dem Bestplatzierten zu Verhandlungen aufgefordert werden.
Die konkreten Verfahrensbestimmungen des Verhandlungsverfahrens ergeben sich aus der späteren Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung kein Anspruch besteht und die im Rahmen der Angebotsaufforderung Konkretisierungen und Änderungen erfahren können:
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Bewertung erfolgt allein anhand des günstigsten Preises.
Die Vergabestelle behält sich ebenfalls vor, im Stadium der Verhandlungen den Teilnehmerkreis, der zur Abgabe eines endgültigen Angebots aufgefordert wird, anhand der hier und ggf. im späteren Verhandlungsverfahren bekanntgemachten Wertungskriterien für den Zuschlag stufenweise zu reduzieren. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn ein Bieter im Verfahren ein Erstangebot einreicht, das ca. 25 % oder mehr über dem nächsten Angebot liegt. In diesem Falle geht die Vergabestelle voraussichtlich davon aus, dass der Bieter keine realistische Chance auf den Zuschlag mehr hat. Sie behält sich insofern vor, dem betroffenen Bieter den besagten Umstand unter Wahrung des Geheimwettbewerbs mitzuteilen, damit der Bieter selbst entscheiden kann, ob er weiteren Aufwand in die Ausschreibung investieren möchte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Nachweis über Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder anderweitiger Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
• Angaben zum Umsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Höhe von jeweils mindestens 10.000.000,00 €. (Eigenerklärung oder Testate).
• Angaben über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mind. 3.000.000,00 € sowie für Sachschäden und Vermögensschäden in Höhe von jeweils mind. 1.500.000,00 €. (es genügt die verbindliche, schriftliche Verpflichtung, bei Auftragserteilung die entsprechenden Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken)
• Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bewerbers.
Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglieder nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.
• Angaben über das für die Projektleitung, Ausführungsplanung und Bauleitung vorgesehene Personal (Angabe der jeweiligen Person) und deren jeweilige Qualifikation. Personenidentität ist zulässig.
• Insgesamt müssen zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit mindestens drei (3) vergleichbare Referenzprojekte (Mindestreferenzen) eingereicht werden. Diese drei Mindestreferenzen müssen die folgenden Parameter kumulativ aufweisen, um als vergleichbar anerkannt zu werden:
o Es muss sich um eine Umsetzung der Baumaßnahme als Generalunternehmer (GU) oder Totalunternehmer (TU) mit Planungsleistung ab mindestens LPH 5 nach HOAI handeln.
o Das Projektvolumen muss mindestens EUR 5.000.000,00 brutto (Baukosten der Kostengruppen 300 - 400) betragen und das Volumen muss durch geeignete Angaben plausibilisiert werden.
o Der Nachweis der erfolgreichen Umsetzung im Sinne einer rechtsgeschäftlichen Abnahme des Bauwerks innerhalb der letzten 5 Jahre muss erbracht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle behält sich vor, im Stadium der Verhandlungen den Teilnehmerkreis, der zur Abgabe eines endgültigen Angebots aufgefordert wird, anhand der hier und ggf. im späteren Verhandlungsverfahren bekanntgemachten Wertungskriterien für den Zuschlag stufenweise zu reduzieren. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn ein Bieter im Verfahren ein Erstangebot einreicht, das ca. 25 % oder mehr über dem nächsten Angebot liegt. In diesem Falle geht die Vergabestelle voraussichtlich davon aus, dass der Bieter keine realistische Chance auf den Zuschlag mehr hat. Sie behält sich insofern vor, dem betroffenen Bieter den besagten Umstand unter Wahrung des Geheimwettbewerbs mitzuteilen, damit der Bieter selbst entscheiden kann, ob er weiteren Aufwand in die Ausschreibung investieren möchte.
Folgende formale Anforderungen sind unbedingt zu beachten:
Die Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen ausschließlich digital (die Lesbarkeit ist über die kostenlose Freeware-Komponente „adobe-Reader“ möglich), damit die Überlassung für die Bewerber kostenfrei erfolgen kann.
Teilnahmeanträge müssen elektronisch (nicht per Brief, Telefax oder E-Mail) in Textform über die Ausschreibungsplattform subreport ELViS eingereicht werden. Dabei müssen die Vergabeunterlagen
• mit der Ziffer 2 („Teilnahmeantragsschreiben“),
• mit der Ziffer 3 („Eigenerklärung zur Eignung“, nur wenn keine Präqualifikation vorliegt oder keine EEE eingereicht wird),
• mit der Ziffer 4 („Checkliste Leistungsfähigkeit“),
• mit der Ziffer 5 („Anlage Referenzen“),
• mit der Ziffer 6 („Erklärung einer Bewerbergemeinschaft“, nur wenn Antrag einer Bewerbergemeinschaft) und
• mit der Ziffer 7 („Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen“, nur wenn zum Eignungsnachweise auf dritte Unternehmen zurückgegriffen wird)
als Anlagen dem Teilnahmeantrag beigefügt werden.
Die Vergabeunterlagen
• mit der Ziffer 1 („Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags“)
sowie sämtliche Anlagen zu den Vergabeunterlagen sind zwar Bestandteil des Teilnahmewettbewerbs, müssen dem Teilnahmeantrag aber nicht beigefügt werden.
Alle Bestandteile des Teilnahmeantrags sind so zu kennzeichnen, dass die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar ist. In der Fußzeile des Teilnahmeantrages sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke und Unterlagen soll eine fortlaufende Seitenzahl eingefügt werden.
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Nachweise müssen daher ebenfalls in deutscher Sprache oder ggf. mit einer deutschen Übersetzung des fremdsprachigen Originals vorgelegt werden. Dabei ist ggf. eine einfache Übersetzung ausreichend. Bei der gesamten Abwicklung ist stets verpflichtend, dass – auch vor Ort – eine deutschsprachige Person auf Seiten des Auftragnehmers verfügbar ist.
Die Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der einzureichenden Unterlagen der Bewerbung oder des Angebotes.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabe-kammer. Eine Rüge ist an die Vergabestelle zu richten.
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer Rheinland mit Sitz in Köln. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).