Rahmenvertrag zur Lieferung von Weissfeinkalk DIN EN12518 (Calciumoxid – CaO) zum Müllheizkraftwerk in Wuppertal
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42349
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.awg.wuppertal.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Lieferung von Weissfeinkalk DIN EN12518 (Calciumoxid – CaO) zum Müllheizkraftwerk in Wuppertal
Die AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal betreibt am Standort Wuppertal – Cronenberg einMüllheizkraftwerk. Für den Betrieb der Rauchgasreinigungsanlagen wird u.a. Weissfeinkalk nach DIN EN12518(Calciumoxid – CaO) benötigt. Es wird beabsichtigt ein Abrufauftrag mit einer Laufzeit von 2 Jahren mit derOption auf Verlängerung um 1 Jahr mit einem Unternehmen zu schließen.
Wuppertal
Die AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal betreibt am Standort Wuppertal – Cronenberg einMüllheizkraftwerk. Für den Betrieb der Rauchgasreinigungsanlagen wird u.a. Weissfeinkalk nach DIN EN12518(Calciumoxid – CaO) benötigt. Es wird beabsichtigt ein Abrufauftrag mit einer Laufzeit von 2 Jahren mit derOption auf Verlängerung um 1 Jahr mit einem Unternehmen zu schließen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs.3 Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/