Dienstleistungsgewerke Container Platform Engineering Referenznummer der Bekanntmachung: KVBW_2023/01-0005_IT
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70567
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: +49 7117875
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kvbawue.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.kvbawue.de/ueber-uns/ausschreibungen/laufende-ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungsgewerke Container Platform Engineering
In den letzten vier Jahren wurde von der IT-Abteilung der KVBW bereits eine solche PET-Plattform erfolgreich aufgebaut. Die Expertise eines externen Dienstleisters wird weiterhin benötigt. Es geht hierbei primär um Konzeption, Planung und Umsetzung von Aufgaben in bereits laufenden KVBW Projekte (OpenKV 2.0, SIM, Migration der Infrastr. Plattform auf VMware Tanzu) sowie um die Weiterentwicklung der Container Plattform Infrastruktur.
Für dieses Vorhaben, plant die KVBW einen externen Partner einzubinden, der in den oben erläuterten Fachthemen kompetent berät und bei der Umsetzung mitwirkt.
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Albstadtweg 11 70567 Stuttgart
12 Gewerke im agilen Vorgehen zu je 2 Sprints - mit einem geschätzten Personalaufwand von 2 MA - über ca. ein Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug nicht älter als ein Jahr
Umsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Mind. [Betrag gelöscht] EUR
Drei Referenzen mit entsprechenden Umsetzungen im SCRUM-/Container-Plattform-Umfeld.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YB5YW20C0EHJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
Postleitzahl: 70567
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.kvbawue.de/