VMS Bund Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 15.08 - 0784/19/VV : 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]537
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
VMS Bund
Ausschreibungsgegenstand ist ein Rahmenvertrag über die Erbringung von Entwicklungs-, Liefer- und Dienstleistungen für ein Vergabemanagementsystem. Ziel ist der Einsatz eines VMS Bund anhand von in der Bundesverwaltung aufgestellten spezifischen Anforderungen.
Nach einer Implementierungsphase und Einführung im Pilotbetrieb sollen Lizenzen des Endproduktes aus diesem Rahmenvertrag zur digitalen Bearbeitung von Vergabeverfahren abgerufen werden.
Weiter umfasst das Angebot unterstützende Dienstleistungen für die Einführung, den Betrieb des VMS und ggf. die Ablösung der Altsysteme sowie eine Pflege des Systems über den gesamten Lebenszyklus.
Die Gesamtmenge bildet ein Los. Aus der Rahmenvereinbarung kann bis zu einem Höchstwert von 20.500.000 Euro für die Erbringung von Entwicklungs-, Liefer- und Dienstleistungen für ein Vergabemanagementsystem abgerufen werden. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Dieses wird nach den in den Vergabeunterlagen angegebenen Kriterien ermittelt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.