2022-0125, Heizungs- und Sanitärarbeiten (DIN 18 380) (Neubau), Theodor-Heuss-Realschule, Wiembachallee 42, 51379 Leverkusen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0125
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leverkusen.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-0125, Heizungs- und Sanitärarbeiten (DIN 18 380) (Neubau), Theodor-Heuss-Realschule, Wiembachallee 42, 51379 Leverkusen
Heizungs- und Sanitärarbeiten (DIN 18 380) des Neubaus der Theodor-Heuss-Realschule
Theodor-Heuss-Realschule Wiembachallee 42 51379 Leverkusen
Die nachfolgend beschriebenen Leistungen sind Bestandteil der Wiederaufbaumaßnahme der Theodor-Heuss-Realschule, Wiembachallee 42-46, 51379 Leverkusen.
Bei der Flutkatastrophe im Juli 2021 wurde die Theodor-Heuss-Realschule in Leverkusen überflutet. Betroffen sind der Alt- (Baujahr circa 1975) und Neubau (Baujahr circa 2005). Das Untergeschoss stand bis zur Erdgeschossdecke vollständig unter Wasser. Im Erdgeschoss stand das Wasser stellenweise bis circa 1,50 m hoch. Die haustechnischen Anlagen waren größten Teils in den Technikräumen des Untergeschoss installiert und wurden zerstört. Darunter fallen unter anderem die zentrale
Lüftungs-, Heizungs-, und Elektrotechnischen Anlagen.
Der Wiederaufbau wird nun unter Achtung einer möglichen, erneuten Überflutung der Theodor Heuss Realschule geplant. Die Technik wird somit in das Erd- und 1. Obergeschoss verlagert. Sofern möglich werden im UG und EG keine Versorgungsleitungen im Bodenaufbau oder Bereichen verlegt, welche mit hoher Wahrscheinlichkeit bei einer erneuten Überflutung Schaden davon tragen würden.
Es werden Arbeiten an den Sanitäranlagen und der Trinkwasseranlage durchgeführt.
Die Gasleitung wird vom Hausanschluss bis zur Heizungsanlage neu geplant.
Die neue Gas-Brennwertanlage ist mit einer dreier Kasakade aus wandhängenden Thermen im Heizungsraum
geplant. Die Abgasanlage wird durch einen vorhandenen Edelstahlkamin nach oben zum Flachdach neu gelegt. Die
Verbrennungsluftversorgung wird über ein Wetterschutzgitter in der Außenfassade gewährleistet. Die Brennwertanlage wird über einen Plattenwärmertauscher vom Gesamtheizungsnetz getrennt.
Alle weiteren betriebsrelevanten Anlagenteile der Heizung (Heizkreisverteiler, usw.) sind aus dem UG in den abgestimmten Eckraum des 1.OG um geplant. Die Raumaufteilung und Trassierung ist den Grundrissplänen zu entnehmen.
Die Anzahl der Heizkreise wurde im Vergleich zum Bestand deutlich reduziert. Es entfallen die Heizkreise Turnhalle (wird abgerissen) und Lüftung (Alternative Energieversorgung bzw. ELT Nachheizregister). Somit sind folgende Heizkreise geplant:
Heizkreis statische Heizung Nord (70/55GradC)
Heizkreis statische Heizung Süd (70/55GradC)
Fußbodenheizung Erdgeschoss (45/35GradC)
Die verschiedenen Heizungssysteme im Gebäude haben sich bewährt und werden nicht verändert. Das heißt
beispielsweise: wo FBH war, wird FBH neu verlegt. Folgende Bereiche im Erdgeschoss werden somit über FBH
beheizt:
Halle
Lehrerzimmer
Lehrerzimmer Beratung
Teeküche / Kopierraum
Aula
Flur Erdgeschoss
Alle anderen Räumlichkeiten werden klassisch über Röhrenheizkörper (wie Bestand) beheizt.
Aufstockung:
Die Versorgung der Räumlichkeiten der "Aufstockung" werden über den Heizungsstrang im Raum 02/07 realisiert. Die bestehende Leitungsdimension von DN25 ist für die zusätzliche Versorgung der Aufstockung nicht ausreichend. Somit wird dieser Strang vom Erdgeschoss bis zum 2 .Obergeschoss um eine Dimension auf DN32 vergrößert. Die Arbeiten sind problemlos realisierbar, da der Heizungsstrang hinter einer reversiblen Wandverkleidung installiert ist. Die Zuleitung der Aufstockung wird innerhalb der Flur Abhangdecke verzogen. Die Raumtemperaturregelung erfolgt wie zuvor beschrieben
über ein Zonenventil.
Hydraulischer Abgleich:
Nach Sichtung der Bestandsunterlagen (Grundrisse, HZG Schema, etc.) ist die Einregulierung der bestehenden
Heizungsanlage nicht nachvollziehbar. Im Bestand wurden keine Strangregulierventile oder ähnliche Möglichkeiten
eingebaut um das Heizungsnetz hydraulisch einzuregulieren. Die abgängigen Ventile in den Heizkörper-Unterverteilungen (also die Einzelzuleitung zum jeweiligen Heizkörper) sind nicht voreinstellbar. Um eine einwandfrei Anlagenhydraulik im Ausbauzustand gewährleisten zu können muss die Anlage ganzheitlich betrachtet werden. Zu Optimierung der Anlagenhydraulik sind somit Themostatventile mit automatischer Durchflussregelung geplant. Der erforderliche Durchfluss der einzelnen Heizkörper wird direkt am Thermostat-Ventilunterteil eingestellt. Das Ventil regelt den Durchfluss unabhängig vom Differenzdruck der Anlage. Auf Grund der Tatsache, dass das Rohrnetz im Bestand nicht konkret nachvollziehbar ist, können die Druckverluste im Rohrnetz der Bestandsanlage nicht ermittelt werden. Benötigt wird lediglich die Heizleistung aus der dann die entsprechende maximale Durchflussmenge ermittelt wird. Vor Ort wurde der Austausch der alten Ventile an den
bestehenden Heizkreis-Unterverteilern geprüft. Da die Ventile beidseitig mit lösbaren Verschraubungen montiert sind ist es hier möglich die alten (nicht voreinstellbaren) Ventile gegen die oben genannten Ventile (voreinstellbar) zu tauschen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Rohr Haustechnik GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47057
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://rohr-haustechnik.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXVHYYRYW2A4F6QX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50669
Land: Deutschland
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland