Neubau Bildungscampus Bau | Geradestetten | Architektur- und Freianlagenleistungen
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bauwirtschaft-bw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Bildungscampus Bau | Geradestetten | Architektur- und Freianlagenleistungen
Im Rahmen des VgV-Verfahrens mit architektonischem Realisierungswettbewerb soll ein Architektur- gemeinsam mit einem Landschaftsarchitekturbüros ermittelt werden.
1. Gegenstand und Ziel des Verfahrens
-> s. Vergabeunterlagen
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2. Verfahrensablauf
Das Vergabeverfahren gliedert sich in 3 Stufen.
a) Teilnahmewettbewerb:
Es ist vorgesehen, insgesamt, maximal 20 Teilnehmende für den Realisierungswettbewerb zuzulassen. Die 20 Teilnehmende werden über den öffentlichen Teilnahmewettbewerb ermittelt. Im Bewerbungsverfahren bekunden Architektur- gemeinsam mit Landschaftsarchitekturbüros ihr Interesse an einer Teilnahme an dem Verfahren und erbringen u.a. die im Abschnitt „III.1.10“ genannten Referenzen. Die Ausschluss-, Auswahl und Eignungskriterien sind über den beigefügten Teilnahmeantrag zu erbringen. Alle erforderlichen / geforderten Nachweise und Eigenerklärungen sind der Bewerbung beizufügen. Kann ein Bewerber nur eine/n einzige/n Erklärung/Nachweis der Ausschlusskriterien nicht erbringen, wird er vom Verfahren ausgeschlossen. Eine Nachforderung fehlender Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV sieht der Auftraggeber nur in dem Falle vor, wenn weniger als 20 Bewerber die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Aufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bei einer Bewerbergemeinschaft müssen alle Teilnehmenden die Ausschlusskriterien separat erfüllen. Bei Bewerbergemeinschaften aus mehreren Architekten gelten die Eignungskriterien in Summe. Die Referenzobjekte müssen im Unternehmen des/der Bewerber erbracht worden sein. Die Referenz gilt auch als erfüllt, wenn die Leistung als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro erbracht wurde. In diesem Fall ist über die verantwortliche Projektleitung eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros mit einzureichen. Gem. §51 VgV wird die Anzahl der Bewerber für die zweite Phase begrenzt. Hierzu wird eine Rangfolge anhand der objektiv und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien des Teilnahmeantrags in Form von erreichten Punkten gebildet. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen werden die max. 20 Bewerber mit den höchsten Punktzahlen zum Realisierungswettbewerb eingeladen. Bei punktgleichen Bewerbungen entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
b) Realisierungswettbewerb
Der Realisierungswettbewerb wird gem. RPW 2013 durchgeführt. Die Beurteilung der eingereichten Entwürfe erfolgt auf Grundlage der von der Ausloberin festgelegten Beurteilungskriterien.
Die Preisträger werden im Rahmen des VgV-Verfahrens zu Auftragsverhandlungen eingeladen. Das Wettbewerbsergebnis bildet, ggfs. inkl. Überarbeitung, mit 50 von 100 Prozent die Grundlage der Bewertung im Verhandlungsgespräch. Falls notwendig, folgt eine Weiterentwicklung der Wettbewerbsergebnisse nach Vorgaben des Preisgerichts.
c) Verhandlungsgespräch
Im Verhandlungsgespräch stellen die Preisträger ihr Büro sowie am Verfahren beteiligte Personen (Büroinhaber, Projektleiter) persönlich vor und geben Auskunft über ihre Arbeitsweise, außerdem wird die
Überarbeitung des Wettbewerbsentwurfs vorgestellt. Der Zuschlag erfolgt auf das Angebot, welches unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien (s. Vergabeunterlagen) insgesamt den höchsten Punktwert erreicht.
Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43 Abs. 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben.
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3. Auftragsversprechen
-> s. Ziffer VI.3)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die genauen Vorgaben zu den Ausschluss- und Eignungskriterien sind dem Teilnahmeantrag zu entnehmen.
-----Die Ausschlusskriterien sind
--Formalien:
• Fristgerechter Eingang der Bewerbung
--Nachweise:
• Berufliche Qualifikation Architektur (Nachweis von mindestens einem Inhaber oder einer Führungskraft des Unternehmens über die Mitgliedschaft in der Architektenkammer oder die Bauvorlagenberechtigung gemäß § 43 LBO BW oder einer im Ausland erworbenen gleichwertigen Qualifikation.)
• Berufliche Qualifikation Landschaftsarchitektur (Nachweis von mindestens einem Inhaber oder einer Führungskraft des Unternehmens über die Mitgliedschaft in der Architektenkammer oder die Bauvorlagenberechtigung gemäß § 43 LBO BW oder einer im Ausland erworbenen gleichwertigen Qualifikation.)
--Eigenerklärungen:
• Ausschlussgründe nach § 123 GWB
• Ausschlussgründe nach § 124 GWB (bei den Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB entscheidet die Vergabestelle über den Ausschluss)
• Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen nach VgV § 73 Abs. 3
• Verknüpfung mit anderen Unternehmen gemäß § 43 VgV
• Berufshaftpflichtversicherung nach § 45 Abs. 1 Nr. 3. und § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV (mindestens: Personenschäden: [Betrag gelöscht] Euro und Sonstige Schäden: [Betrag gelöscht] Euro)
• Eignungsleihe nach § 47 VgV (Formblatt 235 und 236)
• Eigenerklärungen Russland - 5. EU-Sanktionspaket
Die Auftraggeberin macht keine Vorgaben bzgl. der Rechtsform. Sollte eine Bewerber-/Bietergemeinschaft angestrebt werden, ist das Formblatt 234 zu verwenden und eine plausible Aufgabenteilung, die gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie
die Angabe eines bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft nachzuweisen.
-----Die Eignungskriterien sind:
--2.1 Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
1. Beschäftigte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (max. erreichbare Punktzahl: 30)
2. Umsatz gem. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV (max. erreichbare Punktzahl: 30)
--2.2. Fachliche Eignung Bewerber
2.2.1. Referenzobjekt 1 des Bewerbers: Neubau, mindestens Honorarzone III gem. § 34 HOAI (Es darf sich um das Referenzobjekt 2, 3 und 4 handeln.) (max. erreichbare Punktzahl: 275)
2.2.2. Referenzobjekt 2 des Bewerbers: Neubau, mindestens Honorarzone III gem. § 34 HOAI (Es darf sich um das Referenzobjekt 1, 3 und 4 handeln.) (max. erreichbare Punktzahl: 225)
2.2.3. Referenzobjekt 3 des Bewerbers: Freianlage, mindestens Honorarzone III gem. § 39 HOAI (Es darf sich um das Referenzobjekt 1, 2 und 4 handeln.) (max. erreichbare Punktzahl: 175)
2.2.4. Referenzobjekt 4 des Bewerbers: Wettbewerbserfolg / Auszeichnung Hochbau (Es darf sich um das Referenzobjekt 1 oder 2 handeln.) (max. erreichbare Punktzahl: 45)
Insgesamt sind 780 Punkte zu erreichen.
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Jeweils ein Nachweis (max. 1 Seite DIN A3) zu den Referenzobjekten ist als Anlage beigefügt
Die beigefügten Unterlagen müssen prüfbare Angaben zu allen Inhalten der Ziffern der vier Referenzobjekte
sowie den Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten enthalten. Die Auftraggeberin bittet um Einreichung von Referenzschreiben der Auftraggeber.
Der Auftraggeber stellt den Teilnahmeantrag in Form einer Excel-Datei zur Verfügung. Die Unterlagen stehen unter der unter Ziffer I.3) genannten Internetplattform bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.2.2 genannten Frist
zum Herunterladen bereit. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. Die vollständig ausgefüllten
Bewerbungsunterlagen mit Angabe der erreichten Gesamtpunktzahl sind auf der von der Einreichungsstelle zur Verfügung gestellten Vergabeplattform hochzuladen. Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu
belegen und als Anlagen beizulegen. Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen, über die geforderten hinaus, werden nicht
gewertet.
Architekt/in gemäßigten §43 LBO BW und §75 Abs. 1 VgV und Landschaftsarchitekt/-in gemäßigten §43 LBO BW und §75 Abs. 1 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zu, die folgende Kriterien erfüllen:
- Fristgerechter Eingang
- Einhaltung der formalen Bedingungen
- Kein erkennbarer absichtlicher Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität
- Erfüllung wesentlicher Teile des geforderten Leistungsumfangs
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten im Realisierungswettbewerb werden voraussichtlich nach folgenden
Gesichtspunkten gem. Auslobung bewertet:
- Städtebauliche und freiräumliche Qualitäten
- Architektonische und gestalterische Qualitäten
- Erfüllung und Qualität der Umsetzung des Raumprogramms
- Erfüllung der funktionalen Anforderungen
- Wirtschaftlichkeit
- Nachhaltigkeit (Funktionalität, Umwelteigenschaften, Lebenszyklus, energetisches Konzept)
Die Reihenfolge der Kriterien stellt hierbei keine Gewichtung dar.
Die Ausloberin stellt für Preise und Anerkennungen einen Betrag von insgesamt voraussichtlich [Betrag gelöscht] Euro (Netto) zur Verfügung.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
----------- Zusatz II.2.4)
Die Bauwirtschaft Baden-Württemberg e.V. als Ausloberin wird einen der Preisträger mit der weiteren Bearbeitung der Architektenleistung gemäß § 34 HOAI 2021 bis mindestens einschließlich LPH 5 und der Freianlagenleistung gemäß § 39 HOAI 2021 bis mindestens einschließlich LPH 5 beauftragen, wobei nach der Leistungsphase 3 ein Beschluss zur Realisierung des Projekts gefasst werden muss. Die Beauftragung bis einschließlich LPH 9 für die Architektenleistung gemäß § 34 und die Freianlagenleistung gemäß § 39 HOAI wird angestrebt. Die Preisträger verpflichten sich im Falle einer Beauftragung, zur Erbringung der Architekten-/Freianlagenleistungen gemäß HOAI 2021 bis einschließlich LPH 9. Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich, im Falle einer Beauftragung durch den Auslober, die weitere Bearbeitung zu übernehmen und durchzuführen. Falls notwendig, folgt eine Weiterentwicklung der Wettbewerbsergebnisse auf Empfehlung des Preisgerichts. Im Falle einer weiteren Beauftragung werden im Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 43 Abs. 3 VgV nach Zuschlagserteilung eine bestimmte Rechtsform vorzuschreiben.
----------- Zusatz Punkt IV.3.5)
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Teilnahmewettbewerbs standen noch nicht alle Preisrichtende fest, dadurch kann sich die Zusammenstellung des Preisgerichts noch ändern. Die Ausloberin behält sich vor, weitere Preisgerichtsteilnehmende zu benennen oder auszutauschen.
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Die Sprache, in der die Gespräche geführt werden und in der der Auftrag ausgeführt werden muss, ist Deutsch.
Der Zulassungsbereich ist die Europäische Union (EU) bzw. der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) und das
Beschaffungsübereinkommen Agreement on Government Procurement (GPA).
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Termine
Hinweis: Aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Virus) behält sich die Auftraggeberin vor, die
Termine zu verschieben. Es wird angestrebt, dass alle Termine bestehen bleiben.
- Auswahl der Teilnehmer voraussichtlich KW 11 2023
- Start Planungswettbewerb voraussichtlich KW 14 2023
- Auftakt- und Rückfragenkolloquium voraussichtlich KW 17 2023
- Ende Planungswettbewerb voraussichtlich KW 27 2023
- Preisgerichtssitzung voraussichtlich KW 36 2023
- Verhandlungsgespräch voraussichtlich KW 43 2023
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Bieter erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB), aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften nicht bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung bzw. zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs.3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB) oder soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem nach Zuschlagserteilung unzulässig (§ 168 Abs. 2 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post, unabhängig davon, ob die Fristen gem. § 160 Abs. 3 GWB abgelaufen sind (§ 134 Abs. 2 GWB).