Schulmensen - Auslieferung von Schulmahlzeiten - Cook & Freeze Referenznummer der Bekanntmachung: 19/2023
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Villingen-Schwenningen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Postleitzahl: 78054
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.villingen-schwenningen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulmensen - Auslieferung von Schulmahlzeiten - Cook & Freeze
Auslieferung von Schulmahlzeiten - Cook & Freeze
Schulstandorte, siehe Leistungsbeschreibung
Lieferung von insgesamt 303.400 Essen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Nachweis der Eintragung im Berufs-oder Handelsregister
des Sitzes oder Wohnsitzes nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist
(Bescheinigung der zuständigen Stelle);
2) Nachweis des Nichtvorliegens der Ausschlussgründe gem. §
123 und § 124 GWB, insbesondere dass
2.1) keine rechtskräftige Verurteilung oder Festsetzung eine
Geldbuße im Sinne des § 123 Absatz 1 Nr. 1 bis Nr. 10 GWB
vorliegen, welche dem Unternehmen zuzurechnen sind;
2.2) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist;
2.3) über das Vermögen ein Insolvenzverfahren oder vergleichbar gesetzliches Verfahren weder beantragt, noch eröffnet wurde und das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet;
2.4) keine schweren Verfehlungen begangen wurden, welche
die Zuverlässigkeit in Frage stellen, insbesondere in den letzten 2 Jahren nicht
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden sind;
2.5) im Angebot vorsätzlich keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Fachkunde,
Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben wurden;
2.6) eine erforderliche Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, bei ausländischen Bietern Bescheinigung des für ihn zuständigen Versicherungsträgers) erfolgt ist.
Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 47 VgV in Anspruch genommen
("Eignungsleihe"), so muss die Nachweisführung auch für diese Unternehmen erfolgen.
Zur Nachweisführung siehe VI.3) "Zusätzliche Angaben".
1) Angabe des Umsatzes des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Lieferleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Werden die Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 47 VgV in Anspruch genommen ("Eignungsleihe"), so muss die Nachweisführung auch für diese Unternehmen erfolgen.
Angaben erfolgen auf Verlangen.
1) Angaben über die Ausführung von mindestens 3 durch den Bieter in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, gem. Nr. 4 Anlage Bieterangaben).
2) Angabe der beschäftigten Arbeitskräfte, gem. Nr. 1 Anlage Bieterangaben.
3) Erklärung des Bieters bzw. des Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft zur Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen gem. § 47 VgV und zum Einsatz von Nach-bzw. Subunternehmen bzw. sowie Nachweis, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Zur Nachweisführung siehe VI.3) "Zusätzliche Angaben"
4) Zwingend sind die Angaben im Vordruck "Erklärung Bieterangaben" zu machen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu den unter Abschnitt III geforderten Eignungsnachweisen wird Folgendes erläutert:
Der Nachweis kann geführt werden:
a) durch Eintragung in ein amtliches Verzeichnis oder
Zertifizierung im Sinne von § 48 Abs. 8VgV (Präqualifikation)
oder
b) als vorläufiger Nachweis durch Eigenerklärungen gem.
Formblatt "Komm EU (L) EigE (Eigenerklärung zur Eignung)".
Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben
diese auf Verlangen durch entsprechende Bescheinigungen der
zuständigen Stellen zu bestätigen oder
c) als vorläufiger Nachweis durch Abgabe einer "Einheitlichen
Europäischen Eigenerklärung (EEE)" i.S. v. § 50 VgV.Bieter,
auf deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben diese auf Verlangen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
2) Sind Nachweise oder Bescheinigungen gefordert, genügt
Zunächst grundsätzlich die Einreichung gut lesbarer Kopien. Auf
Verlangen sind Originale bzw. beglaubigte Abschriften
vorzulegen;
3) zu einer freiwilligen Registrierung und Information über beantragte Auskünfte und
sonstige Informationen des Auftraggebers wird Folgendes erläutert:
Die Vergabeunterlagen stehen unter der bei Ziffer I.3)
aufgeführten URL für einen uneingeschränkten und
vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung.
Der Auftraggeber verwendet für die Informationsübermittlung i.
S. v. § 9 VgV die genannte Veröffentlichungsplattform
("vergabe24.de"), welche über den unter Ziffer I.3 genannten
Zugang jederzeit uneingeschränkt, gebührenfrei und vollständig
zugänglich ist. Hierzu gehört insbesondere auch die Information
über Bieterfragen und deren Beantwortung durch die
vergebende Stelle und ggf. sonstiger für das Vergabeverfahren
möglicherweise zusätzlicher relevanter Informationen.
Bieter, welche sich beim Bezug der Vergabeunterlagen freiwillig
registrieren, werden über die entsprechenden Informationen des Auftraggebers
aktiv informiert.
Interessierten Bietern, welche keine freiwillige Registrierung durchführen, sind gehalten, sich
selbständig regelmäßig darüber zu informieren, ob zusätzliche
verfahrensrelevante Informationen zur Verfügung stehen.
Eine Registrierung ist erforderlich, um Bieterfragen an die unter
Ziff. I.1) genannte Stelle zu übersenden und für die
Elektronische Einreichung von Angeboten oder
Teilnahmeanträgen. Die Registrierung umfasst die eindeutige
Unternehmensbezeichnung sowie eine elektronische Adresse.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Sofern ein am Auftrag interessierter Wirtschaftsteilnehmer
durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften eine
Verletzung seiner Rechte geltend machen will, ist ein Nachprüfungsantrag
nur zulässig wenn:
1) Gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der erkannte Verstoß gegen
Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen
gegenüber dem Auftraggeber (Vergabestelle) gerügt wird;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2
GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber (Vergabestelle) gerüft sind;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3
GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber
(Vergabestelle) gerügt sind;
4) Nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers der Rüge
nicht abhelfen zu wollen u. nicht innerhalb von 15 Kalendertaggen
ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt wird, gem.
§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen und Bewerber, die keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung erhalten
haben, in Textform über die beabsichtigte anderweitige Angebotsannahme
informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information geschlossen
werden. Wird diese Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die
Frist auf 10 Kalendertage.
Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber. Auf den Tag des Zuganges beim
Bieter oder Bewerber kommt es nicht an.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland