INVP-072-2022 - Pflegedokumentation - Kliniken Ostalb
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aalen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73430
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.agkamed.de
Abschnitt II: Gegenstand
INVP-072-2022 - Pflegedokumentation - Kliniken Ostalb
Die Kliniken Ostalb gKAör (KOA) planen die Erweiterung der bereits im Einsatz befindlichen KIS - Lösung Medico um weitere Funktionen.
Kliniken Ostalb gkAöR, Im Kälblesrain 1, 73430 Aalen
Die Kliniken Ostalb gKAör (KOA) planen die Erweiterung der bereits im Einsatz befindlichen KIS - Lösung Medico um weitere Funktionen.
Zur Erfassung der Pflege- und Behandlungsdokumentation haben die KOA bereits ein umfassendes KIS etabliert, welches eine hohe Digitalisierung ermöglicht. Dennoch sind derzeit in der Pflege- und Behandlungsdokumentation nicht alle Funktionen abgebildet bzw. entsprechen nicht den modernen Anforderungen einer erweiterten Planung, Dokumentation und/oder Steuerung des Pflege- und Behandlungsprozesses.
Folgende Ziele sollen erreicht werden:
Ziel der Beschaffung ist es, die Verfügbarkeit der im Behandlungsverlauf entstehenden und dokumentierten Daten zu verbessern und Medienbrüche zu überwinden. Gleichzeitig soll der zeitliche Aufwand für die Erstellung verringert und die Patientensicherheit erhöht werden.
• Kosteneinsparung
• Prozessoptimierung
• Erhöhung der Patientensicherheit
• Mitarbeiterentlastung
• Erfüllung der KHZG-MUSS Kriterien
CGM-Module:
- MEDICO Portal Fieberkurve
- MEDICO Portal Fieberkurve Erweiterung
- MEDICO Portal Pflegeprozess-Management
- MEDICO Autom. Doku LEP Pflegemaß
- MEDICO PPR-Abl. LEP 3.3 Maßn.doku
- MEDICO Pflegeprozess Integration LEP
- MEDICO Pflegeprozess Integration epaKIDS
- MEDICO Pflegeprozess Integration epaAC
- MEDICO Aut. Import Bildergalerie
- MEDICO AAS-Schreib. Act. Pflegemaßnahmen
- MEDICO Palliat. Komplexbehandlung
- MEDICO Klinische Prozessbegleitung
- MEDICO Touch Basis
- MEDICO Touch Werteerfassung
- MEDICO Touch Verlaufsdokumentation
- MEDICO Touch Wundfotografie
- MEDICO Touch Visite & Anordnungen
- MEDICO Touch Pflegemaßnahmen
LEP AG-Module:
- LE P Nursing 3
- LE P-Assessment epaKIDS 2
- LE P-Assessment epaPSYC 2
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Gemäß § 14 Abs. 4 Pkt. 2 lit. b) VgV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Die Frage, ob ein Auftrag aus technischen Gründen nur von einem bestimmten Unternehmen ausgeführt werden kann, hängt entscheidend von der Festlegung des Auftragsgegenstandes und der Bestimmung seiner technischen Spezifikationen ab.
Im vorliegenden Fall wurde nachgewiesen, dass der Beschaffungsbedarf des Klinikums nur durch das Produkt Medico gedeckt werden kann. Das System wird auf dem europäischen Markt nur von oben genannter Firma angeboten. Kein anderer Anbieter auf dem Markt ist objektiv in der Lage, die benötigte Systemlösung herzustellen bzw. nachzubauen. Die CGM ist daher als einziges Unternehmen in der Lage, den Auftrag zu erfüllen.
Auch wenn keine weiteren Anbieter diese Forderungen erfüllen können, so liegt dennoch keine Bevorzugung einzelner Anbieter vor. Denn es ist nicht die Aufgabe der Vergabestelle, ggf. bestehende Wettbewerbsvorteile oder –Nachteile potentieller Bieter durch die Gestaltung der Vergabeunterlagen
„auszugleichen“.
Es ist letztlich Sache der Unternehmen, auf welche technischen Verfahren sie sich am Markt spezialisieren. Dies kann in Vergabeverfahren grundsätzlich nicht dazu führen, dass ihnen eine wirtschaftliche Ausnutzung eines möglicherweise bestehenden Marktvorteils zum Nachteil ausgelegt wird und ihre Teilnahmechancen am vergaberechtlichen Wettbewerb beschnitten werden. Dies liefe dem Wettbewerbsprinzip des § 97 Abs. 1 GWB gerade zuwider.
Fazit: Die produktspezifische Beschaffung der Module von CGM Medico im Verhandlungsverfahren gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV verstößt nicht gegen § 97 Abs. 2 GWB und ist daher vergaberechtlich zulässig, da objektiv und nachweisbar kein anderer Anbieter als CGM den Beschaffungsbedarf decken kann.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
INVP-072-2022 - Pflegedokumentation - Kliniken Ostalb
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56070
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: St. Gallen
NUTS-Code: CH055 St. Gallen
Postleitzahl: 9000
Land: Schweiz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.