Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bekleidung für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Karlsruhe Referenznummer der Bekanntmachung: 0230.0/1-23
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]74
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rp-Karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bekleidung für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Karlsruhe
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bekleidung für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Karlsruhe
Softshelljacke Damen
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
Lieferung von Softshelljacken für Damen
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Softshelljacke Herren
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
Lieferung von Softshelljacken für Herren
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Softshelljacke Baby/Kleinkind/Kind unisex
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
Lieferung von Softshelljacken für Babys/Kleinkinder/Kinder unisex
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Winterkurzmantel Damen
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
Lieferung von Winterkürzmäntel für Damen
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Winterjacke Herren
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
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Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Winterjacke Baby/Kleinkind/Kind unisex
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
Lieferung von Winterjacken für Babys/Kleinkinder/Kinder unisex
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Umstandsjacke Damen
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
Lieferung von Umstandsjacken für Damen
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Fleeceoverall Baby unisex
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Lieferung von Fleeceoveralls für Babys unisex
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Winteroverall Baby unisex
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
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Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Wintermütze Erwachsene unisex
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
Lieferung von Wintermützen für Erwachsene unisex
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Wintermütze Baby/Kleinkind/Kind unisex
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
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Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Winterhandschuhe Erwachsene unisex
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Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Winterhandschuhe Baby unisex
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Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Winterhandschuhe Kleinkind/Kind unisex
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Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Winterschal Erwachsene unisex
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Lieferung von Winterschals für Erwachsene unisex
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Winterschal Kind unsiex
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
Lieferung von Winterschals für Kinder unisex
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
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Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
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Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
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Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
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Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
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Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
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Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
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Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
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Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
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(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
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Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
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(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
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Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
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Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
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Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
T-Shirt Herren
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
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Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
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Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
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Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
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Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
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Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
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Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
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Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
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(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
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Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Sportschuhe Herren
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
Lieferung von Sportschuhen für Herren
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Sportschuhe Kleinkind/Kind Mädchen
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Lieferung von Sportschuhen für Kleinkinder/Kinder Mädchen
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
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Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Stiefeletten Damen
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
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Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Stiefeletten Herren
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
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Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Winterschuhe/Boots Kleinkind/Kind Mädchen
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Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Winterschuhe/Boots Kleinkind/Kind Jungen
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Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Badeschuhe Erwachsene unisex
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Lieferung von Badeschuhen für Erwachsene unisex
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Badeschuhe Kleinkind/Kind unisex
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
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Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Sandalen Kleinkind/Kind Mädchen
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
Lieferung von Sandalen für Kleinkinder/Kinder Mädchen
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Sandalen Kleinkind/Kind Jungen
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
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Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Slip Damen
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Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
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Slip Baby/Kleinkind/Kind Mädchen
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Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
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Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
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Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
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Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Retropants Herren
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Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Trägerunterhemd Damen
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Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Trägerunterhemd Herren
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Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
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(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
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Trägerunterhemd Baby/Kleinkind/Kind unisex
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
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Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
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Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Langarmbody Baby unisex
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
Lieferung von Langarmbodys für Babys unisex
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Büstenhalter Damen
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
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Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Still-Büstenhalter Damen
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Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Sneakersocken Damen
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Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Sneakersocken Herren
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Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Socken Damen
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
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Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Socken Herren
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
Lieferung von Socken für Herren
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Socken Kleinkind/Kind unisex
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Lieferung von Socken für Kleinkinder/Kinder unisex
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Strumpfhose Baby/Kleinkind unisex
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Lieferung von Strumpfhosen für Babys/Kleinkinder unisex
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Strampler Baby unisex
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
Lieferung von Stramplern für Babys unisex
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Schlafanzug (Set) Damen
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
Lieferung von Schlafanzügen (Set) für Damen
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Schlafanzug (Set) Herren
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
Lieferung von Schlafanzügen (Set) für Herren
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
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Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
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Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Babydecke
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
Lieferung von Babydecken
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Molton-Tuch
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
Lieferung von Molton-Tüchern
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Neugeborene Sommer Set
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
Lieferung von Neugeborenen Sommer Sets
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Neugeborene Winter Set
Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim
Lieferung von Neugeborenen Winter Sets
Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.
Mindestabnahme:
Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.
Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.
Preisanpassungsklausel:
Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).
Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:
Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100
(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:
Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).
Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.
Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter III.1.1) verlangten Erklärungen und Nachweise sind - soweit vorgegeben - ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen.
Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Der Bieter / Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen.
Dabei sind zwei Konstellationen zu unterscheiden:
1) andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen gemäß Nr. III.1.2) und III.1.3) der Bekanntmachung zur Eignungsleihe herangezogen werden und
2) Nachunternehmen, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft.
In beiden Konstellationen, müssen die Bieter bereits im Angebot die Art und den Umfang der von den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer bzw. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe). Bei Eignungsleihe der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit oder der einschlägigen beruflichen Erfahrung sind Anlage 6a und 8a vorzulegen.
In der ersten Konstellation müssen die Bieter zudem bereits mit dem Angebot das Formblatt "Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" einreichen.
In der zweiten Konstellation müssen die Bieter das Formblatt "Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer" erst auf Verlangen des Auftraggebers vorlegen.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen nach den Nrn. III.1.1.) 1) bis 4) (siehe nachfolgend) anfordern (siehe jeweils Teil 2 der Anlage 6b bzw. 8b). Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter/ der Bietergemeinschaft einzureichen:
1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung / -ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters / jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister / vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als sechs Monate sein;
2) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen;
3) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 GWB und / oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung;
4) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass weder deren Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint;
5) ggf.Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer;
6) ggf. Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer;
7) ggf. Anlage 7 - Erklärung Bietergemeinschaft;
8) ggf. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe;
9) ggf. Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe.
10) Erklärung VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576
Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Angebot Vertretenen auch für diese):
Der / die Bieter gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers oder die Niederlassung des Bewerbers in Russland,
b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
c) durch das Handeln der Bewerber im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen.
Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen.
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters / der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Lieferleistungen (Lieferung von Bekleidung) in den letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahren.
* für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind
2) Eigenerklärung über den Bestand / Abschluss einer branchenüblichen, ausreichenden und angemessenen Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU, welche Schäden an zur Verfügung gestellten, gemieteten und geliehenen Sachen umfasst.
Zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers oder über die Bereitschaft im Auftragsfall unmittelbar nach Erhalt des Zuschlagsschreibens, diese abzuschließen.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens bis zu Beginn des Leistungszeitraums und darüber hinaus auf Verlangen jederzeit und unverzüglich den Abschluss und die Fortführung der Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen.
Die Nichtvorlage führt zur außerordentlichen unverzüglichen Kündigung.
1) Erklärung des Bieters / der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals (nur eigenes Personal) der letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten drei* Geschäftsjahren für entsprechende Lieferleistungen (Lieferung von Bekleidung) eingesetzt worden sind.
* für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind
2) Mindestens eine vergleichbare Referenz (Lieferung von Bekleidung) innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres unter Angabe der Bezeichnung der Leistung, Beschreibung der erbrachten Leistung/Tätigkeiten/Aufgaben, Zeitpunkt der Leistungserbringung (Jahr/Monat), Anzahl der gelieferten Artikel, Angabe des direkten Auftraggebers mit Anschrift, Kontaktperson nebst Telefonnummer und E-Mail.
zu 2) Nennung von mindestens einer entsprechenden Referenz
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
zu IV.1.3): Die Rahmenvereinbarung wird mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer je Los geschlossen.
Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download (vgl. I.3) abgerufen werden. Bieterfragen können nur nach vorheriger Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg (https://ausschreibungen.landbw.de) gestellt werden und werden nur über diesen beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 21.03.2023, 10.00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz Baden-Württemberg registrieren und für den Projektraum des Vergabeverfahrens freischalten zu lassen.
Soweit eine freiwillige Registrierung und Freischaltung nicht erfolgen, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.
Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch über das kostenfreie Bietertool der Vergabeplattform einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXR6YY6Y6L7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB).
Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
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Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]