Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bekleidung für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Karlsruhe Referenznummer der Bekanntmachung: 0230.0/1-23

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]74
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rp-Karlsruhe.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YY6Y6L7/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXR6YY6Y6L7
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bekleidung für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Karlsruhe

Referenznummer der Bekanntmachung: 0230.0/1-23
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
18000000 Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bekleidung für Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Regierungsbezirks Karlsruhe

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Softshelljacke Damen

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18223000 Jacketts und Blazer
18223200 Jacketts
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Softshelljacken für Damen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Mindestabnahme:

Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.

Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Softshelljacke Herren

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18223000 Jacketts und Blazer
18223200 Jacketts
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Softshelljacken für Herren

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Mindestabnahme:

Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.

Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Softshelljacke Baby/Kleinkind/Kind unisex

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18223000 Jacketts und Blazer
18223200 Jacketts
18400000 Spezialkleidung und Zubehör
18410000 Spezialkleidung
18411000 Babykleidung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Softshelljacken für Babys/Kleinkinder/Kinder unisex

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Mindestabnahme:

Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.

Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Winterkurzmantel Damen

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18210000 Mäntel
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Winterkürzmäntel für Damen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Mindestabnahme:

Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.

Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Winterjacke Herren

Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18223000 Jacketts und Blazer
18223200 Jacketts
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Winterjacken für Herren

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Mindestabnahme:

Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.

Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Winterjacke Baby/Kleinkind/Kind unisex

Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18223000 Jacketts und Blazer
18223200 Jacketts
18400000 Spezialkleidung und Zubehör
18410000 Spezialkleidung
18411000 Babykleidung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Winterjacken für Babys/Kleinkinder/Kinder unisex

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Mindestabnahme:

Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.

Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Umstandsjacke Damen

Los-Nr.: 7
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18223000 Jacketts und Blazer
18223200 Jacketts
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Umstandsjacken für Damen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Fleeceoverall Baby unisex

Los-Nr.: 8
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18230000 Diverse Oberbekleidung
18400000 Spezialkleidung und Zubehör
18410000 Spezialkleidung
18411000 Babykleidung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Fleeceoveralls für Babys unisex

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Winteroverall Baby unisex

Los-Nr.: 9
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18230000 Diverse Oberbekleidung
18400000 Spezialkleidung und Zubehör
18410000 Spezialkleidung
18411000 Babykleidung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Winteroveralls für Babys unisex

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wintermütze Erwachsene unisex

Los-Nr.: 10
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18400000 Spezialkleidung und Zubehör
18440000 Kopfbedeckungen
18443300 Kopfbedeckung
18443340 Mützen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Wintermützen für Erwachsene unisex

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Mindestabnahme:

Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.

Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wintermütze Baby/Kleinkind/Kind unisex

Los-Nr.: 11
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18400000 Spezialkleidung und Zubehör
18440000 Kopfbedeckungen
18443300 Kopfbedeckung
18443340 Mützen
18410000 Spezialkleidung
18411000 Babykleidung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Wintermützen für Babys/Kleinkinder/Kinder unisex

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Winterhandschuhe Erwachsene unisex

Los-Nr.: 12
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18400000 Spezialkleidung und Zubehör
18420000 Bekleidungszubehör
18424000 Handschuhe
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Winterhandschuhen für Erwachsene unisex

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Winterhandschuhe Baby unisex

Los-Nr.: 13
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18420000 Bekleidungszubehör
18424000 Handschuhe
18400000 Spezialkleidung und Zubehör
18410000 Spezialkleidung
18411000 Babykleidung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Winterhandschuhen für Babys unisex

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Winterhandschuhe Kleinkind/Kind unisex

Los-Nr.: 14
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18420000 Bekleidungszubehör
18424000 Handschuhe
18400000 Spezialkleidung und Zubehör
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Winterhandschuhen für Kleinkinder/Kinder unisex

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Winterschal Erwachsene unisex

Los-Nr.: 15
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18400000 Spezialkleidung und Zubehör
18420000 Bekleidungszubehör
18422000 Schals
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Winterschals für Erwachsene unisex

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Mindestabnahme:

Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.

Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Winterschal Kind unsiex

Los-Nr.: 16
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18400000 Spezialkleidung und Zubehör
18420000 Bekleidungszubehör
18422000 Schals
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Winterschals für Kinder unisex

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Mindestabnahme:

Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.

Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Jeanshose Damen

Los-Nr.: 17
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18230000 Diverse Oberbekleidung
18234000 Hosen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Jeanshosen für Damen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Jeanshose Herren

Los-Nr.: 18
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18230000 Diverse Oberbekleidung
18234000 Hosen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Jeanshosen für Heren

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Jeanshose Kleinkind/Kind unsiex

Los-Nr.: 19
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18230000 Diverse Oberbekleidung
18234000 Hosen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Jeanshosen für Kleinkinder/Kinder unisex

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Jogginghosen Damen

Los-Nr.: 20
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18230000 Diverse Oberbekleidung
18234000 Hosen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Jogginghosen für Damen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Mindestabnahme:

Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.

Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Jogginghosen Herren

Los-Nr.: 21
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18230000 Diverse Oberbekleidung
18234000 Hosen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Jogginghosen für Herren

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Mindestabnahme:

Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.

Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Jogginghosen Kleinkind/Kind unisex

Los-Nr.: 22
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18230000 Diverse Oberbekleidung
18234000 Hosen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Jogginghosen für Kleinkinder/Kinder unisex

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Jogginghosen Baby/Kleinkind unsiex

Los-Nr.: 23
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18230000 Diverse Oberbekleidung
18234000 Hosen
18400000 Spezialkleidung und Zubehör
18410000 Spezialkleidung
18411000 Babykleidung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Jogginghosen für Babys/Kleinkinder unisex

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Leggings Damen

Los-Nr.: 24
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18230000 Diverse Oberbekleidung
18234000 Hosen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Leggings für Damen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Leggings Kleinkind/Kind unisex

Los-Nr.: 25
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18230000 Diverse Oberbekleidung
18234000 Hosen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Leggings für Kleinkinder/Kinder unisex

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sweatshorts Herren

Los-Nr.: 26
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18230000 Diverse Oberbekleidung
18233000 Shorts
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Sweatshorts für Herren

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sweatshorts Kleinkind/Kind unisex

Los-Nr.: 27
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18230000 Diverse Oberbekleidung
18233000 Shorts
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Sweatshorts für Kleinkinder/Kinder unisex

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Umstandshose Damen

Los-Nr.: 28
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18230000 Diverse Oberbekleidung
18234000 Hosen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Umstandshosen für Damen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

T-Shirt Damen

Los-Nr.: 29
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18300000 Kleidung
18330000 T-Shirts und Hemden
18331000 T-Shirts
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von T-Shirts für Damen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Mindestabnahme:

Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.

Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

T-Shirt Herren

Los-Nr.: 30
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18300000 Kleidung
18330000 T-Shirts und Hemden
18331000 T-Shirts
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von T-Shirts für Herren

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Mindestabnahme:

Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.

Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

T-Shirt Baby/Kleinkind/Kind unisex

Los-Nr.: 31
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18300000 Kleidung
18330000 T-Shirts und Hemden
18331000 T-Shirts
18400000 Spezialkleidung und Zubehör
18410000 Spezialkleidung
18411000 Babykleidung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von T-Shirts für Babys/Kleinkinder/Kinder unisex

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Mindestabnahme:

Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.

Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sweatshirt Damen

Los-Nr.: 32
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18230000 Diverse Oberbekleidung
18235000 Pullover, Strickjacken und ähnliche Waren
18235300 Sweatshirts
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Sweatshirts für Damen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Mindestabnahme:

Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.

Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sweatshirt Herren

Los-Nr.: 33
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18230000 Diverse Oberbekleidung
18235000 Pullover, Strickjacken und ähnliche Waren
18235300 Sweatshirts
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Sweatshirts für Herren

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Mindestabnahme:

Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.

Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sweatshirt Baby/Kleinkind/Kind unisex

Los-Nr.: 34
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18230000 Diverse Oberbekleidung
18235000 Pullover, Strickjacken und ähnliche Waren
18235300 Sweatshirts
18400000 Spezialkleidung und Zubehör
18410000 Spezialkleidung
18411000 Babykleidung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Sweatshirts für Babys/Kleinkinder/Kinder unisex

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Langarmshirt Baby unisex

Los-Nr.: 35
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18230000 Diverse Oberbekleidung
18400000 Spezialkleidung und Zubehör
18410000 Spezialkleidung
18411000 Babykleidung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Langarmshirts für Babys unisex

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Umstands- und Stillshirts (2 in 1) langarm Damen

Los-Nr.: 36
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18230000 Diverse Oberbekleidung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Umstands- und Stillshirts (2 in 1) langarm für Damen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Umstands- und Stillshirts (2 in 1) kurzarm Damen

Los-Nr.: 37
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18230000 Diverse Oberbekleidung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Umstands- und Stillshirts (2 in 1) kurzarm für Damen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sportschuhe Damen

Los-Nr.: 38
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18800000 Schuhwerk
18820000 Sportschuhe
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Sportschuhen für Damen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sportschuhe Herren

Los-Nr.: 39
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18800000 Schuhwerk
18820000 Sportschuhe
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Sportschuhen für Herren

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sportschuhe Kleinkind/Kind Mädchen

Los-Nr.: 40
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18800000 Schuhwerk
18820000 Sportschuhe
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Sportschuhen für Kleinkinder/Kinder Mädchen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sportschuhe Kleinkind/Kind Jungen

Los-Nr.: 41
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18800000 Schuhwerk
18820000 Sportschuhe
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Sportschuhen für Kleinkinder/Kinder Jungen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stiefeletten Damen

Los-Nr.: 42
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18800000 Schuhwerk
18810000 Schuhwerk, ohne Sport- und Sicherheitsschuhe
18811000 Wasserdichtes Schuhwerk
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Stiefeletten für Damen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Mindestabnahme:

Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.

Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Stiefeletten Herren

Los-Nr.: 43
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18800000 Schuhwerk
18810000 Schuhwerk, ohne Sport- und Sicherheitsschuhe
18811000 Wasserdichtes Schuhwerk
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Stiefeletten für Herren

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Mindestabnahme:

Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.

Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Winterschuhe/Boots Kleinkind/Kind Mädchen

Los-Nr.: 44
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18800000 Schuhwerk
18810000 Schuhwerk, ohne Sport- und Sicherheitsschuhe
18811000 Wasserdichtes Schuhwerk
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Winterschuhen/Boots für Kleinkinder/Kinder Mädchen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Winterschuhe/Boots Kleinkind/Kind Jungen

Los-Nr.: 45
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18800000 Schuhwerk
18810000 Schuhwerk, ohne Sport- und Sicherheitsschuhe
18811000 Wasserdichtes Schuhwerk
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Winterschuhen/Boots für Kleinkinder/Kinder Jungen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Badeschuhe Erwachsene unisex

Los-Nr.: 46
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18800000 Schuhwerk
18810000 Schuhwerk, ohne Sport- und Sicherheitsschuhe
18812000 Schuhe mit Teilen aus Gummi oder Kunststoff
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Badeschuhen für Erwachsene unisex

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Mindestabnahme:

Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.

Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Badeschuhe Kleinkind/Kind unisex

Los-Nr.: 47
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18800000 Schuhwerk
18810000 Schuhwerk, ohne Sport- und Sicherheitsschuhe
18812000 Schuhe mit Teilen aus Gummi oder Kunststoff
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Badeschuhen für Kleinkinder/Kinder unisex

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sandalen Kleinkind/Kind Mädchen

Los-Nr.: 48
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18800000 Schuhwerk
18810000 Schuhwerk, ohne Sport- und Sicherheitsschuhe
18812000 Schuhe mit Teilen aus Gummi oder Kunststoff
18812100 Sandalen mit Oberteil aus Gummi oder Kunststoff
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Sandalen für Kleinkinder/Kinder Mädchen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sandalen Kleinkind/Kind Jungen

Los-Nr.: 49
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18800000 Schuhwerk
18810000 Schuhwerk, ohne Sport- und Sicherheitsschuhe
18812000 Schuhe mit Teilen aus Gummi oder Kunststoff
18812100 Sandalen mit Oberteil aus Gummi oder Kunststoff
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Sandalen für Kleinkinder/Kinder Jungen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Slip Damen

Los-Nr.: 50
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18300000 Kleidung
18310000 Unterwäsche
18312000 Unterhosen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Slips für Damen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Slip Baby/Kleinkind/Kind Mädchen

Los-Nr.: 51
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18300000 Kleidung
18310000 Unterwäsche
18312000 Unterhosen
18400000 Spezialkleidung und Zubehör
18410000 Spezialkleidung
18411000 Babykleidung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Slips für Babys/Kleinkinder/Kinder Mädchen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Slip Baby/Kleinkind/Kind Jungen

Los-Nr.: 52
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18300000 Kleidung
18310000 Unterwäsche
18312000 Unterhosen
18400000 Spezialkleidung und Zubehör
18410000 Spezialkleidung
18411000 Babykleidung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Slips für Babys/Kleinkinder/Kinder Jungen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Retropants Herren

Los-Nr.: 53
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18300000 Kleidung
18310000 Unterwäsche
18312000 Unterhosen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Retropants für Herren

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Trägerunterhemd Damen

Los-Nr.: 54
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18300000 Kleidung
18310000 Unterwäsche
18318000 Nachtwäsche
18318400 Unterhemden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Trägerunterhemden für Damen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Trägerunterhemd Herren

Los-Nr.: 55
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18300000 Kleidung
18310000 Unterwäsche
18318000 Nachtwäsche
18318400 Unterhemden
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Trägerunterhemden für Herren

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Trägerunterhemd Baby/Kleinkind/Kind unisex

Los-Nr.: 56
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18300000 Kleidung
18310000 Unterwäsche
18318000 Nachtwäsche
18318400 Unterhemden
18400000 Spezialkleidung und Zubehör
18410000 Spezialkleidung
18411000 Babykleidung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Trägerunterhemden für Babys/Kleinkinder/Kinder unisex

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Kurzarmbody Baby unisex

Los-Nr.: 57
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18300000 Kleidung
18310000 Unterwäsche
18400000 Spezialkleidung und Zubehör
18410000 Spezialkleidung
18411000 Babykleidung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Kurzarmbodys für Babys unisex

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Langarmbody Baby unisex

Los-Nr.: 58
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18300000 Kleidung
18310000 Unterwäsche
18400000 Spezialkleidung und Zubehör
18410000 Spezialkleidung
18411000 Babykleidung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Langarmbodys für Babys unisex

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Büstenhalter Damen

Los-Nr.: 59
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18300000 Kleidung
18320000 Büstenhalter, Korsette, Strumpfhalter und ähnliche Waren
18321000 Büstenhalter
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Büstenhaltern für Damen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Still-Büstenhalter Damen

Los-Nr.: 60
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18300000 Kleidung
18320000 Büstenhalter, Korsette, Strumpfhalter und ähnliche Waren
18321000 Büstenhalter
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Still-Büstenhaltern für Damen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sneakersocken Damen

Los-Nr.: 61
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18300000 Kleidung
18310000 Unterwäsche
18317000 Socken
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Sneakersocken für Damen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Mindestabnahme:

Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.

Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Sneakersocken Herren

Los-Nr.: 62
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18300000 Kleidung
18310000 Unterwäsche
18317000 Socken
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Sneakersocken für Herren

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Mindestabnahme:

Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.

Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Socken Damen

Los-Nr.: 63
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18300000 Kleidung
18310000 Unterwäsche
18317000 Socken
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Socken für Damen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Mindestabnahme:

Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.

Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Socken Herren

Los-Nr.: 64
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18300000 Kleidung
18310000 Unterwäsche
18317000 Socken
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Socken für Herren

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Mindestabnahme:

Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.

Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Socken Kleinkind/Kind unisex

Los-Nr.: 65
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18300000 Kleidung
18310000 Unterwäsche
18317000 Socken
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Socken für Kleinkinder/Kinder unisex

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Strumpfhose Baby/Kleinkind unisex

Los-Nr.: 66
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18300000 Kleidung
18310000 Unterwäsche
18316000 Strumpfhosen
18400000 Spezialkleidung und Zubehör
18410000 Spezialkleidung
18411000 Babykleidung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Strumpfhosen für Babys/Kleinkinder unisex

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Strampler Baby unisex

Los-Nr.: 67
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18230000 Diverse Oberbekleidung
18400000 Spezialkleidung und Zubehör
18410000 Spezialkleidung
18411000 Babykleidung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Stramplern für Babys unisex

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Schlafanzug (Set) Damen

Los-Nr.: 68
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18300000 Kleidung
18310000 Unterwäsche
18318000 Nachtwäsche
18318300 Schlafanzüge
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Schlafanzügen (Set) für Damen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Schlafanzug (Set) Herren

Los-Nr.: 69
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18300000 Kleidung
18310000 Unterwäsche
18318000 Nachtwäsche
18318300 Schlafanzüge
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Schlafanzügen (Set) für Herren

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Schlafanzug (Set) Baby/Kleinkind/Kind unisex

Los-Nr.: 70
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18300000 Kleidung
18310000 Unterwäsche
18318000 Nachtwäsche
18318300 Schlafanzüge
18400000 Spezialkleidung und Zubehör
18410000 Spezialkleidung
18411000 Babykleidung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Schlafanzügen (Set) für Babys/Kleinkinder/Kinder unisex

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Babydecke

Los-Nr.: 71
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
39000000 Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel
39500000 Textilwaren
39510000 Heimtextilien
39511000 Decken und Reisedecken
39511100 Decken
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Babydecken

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Molton-Tuch

Los-Nr.: 72
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
39000000 Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel
39500000 Textilwaren
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Molton-Tüchern

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neugeborene Sommer Set

Los-Nr.: 73
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18230000 Diverse Oberbekleidung
18300000 Kleidung
18310000 Unterwäsche
18317000 Socken
18400000 Spezialkleidung und Zubehör
18410000 Spezialkleidung
18411000 Babykleidung
18440000 Kopfbedeckungen
18443300 Kopfbedeckung
18443340 Mützen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Neugeborenen Sommer Sets

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Mindestabnahme:

Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.

Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neugeborene Winter Set

Los-Nr.: 74
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18200000 Oberbekleidung
18230000 Diverse Oberbekleidung
18300000 Kleidung
18310000 Unterwäsche
18316000 Strumpfhosen
18400000 Spezialkleidung und Zubehör
18410000 Spezialkleidung
18411000 Babykleidung
18440000 Kopfbedeckungen
18443300 Kopfbedeckung
18443340 Mützen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Durlacher Alle 100 76137 Karlsruhe, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Felsstraße 2-4 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Sophienstraße 193 76185 Karlsruhe, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Am Schröcker Tor 2 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Ankunftszentrum Heidelberg - Patrick-Henry-Village Grasweg 69124 Heidelberg, Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (EA) Tompkins-Barracks Friedrichsfelder Landstraße 68732 Schwetzingen, Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) Industriestraße 6 und 6a 68169 Mannheim

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Neugeborenen Winter Sets

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Sollte die festgelegte Höchstmenge bis zum Ablauf der Rahmenvereinbarung nicht ausgeschöpft sein, kann der Auftraggeber die Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zweimal um 12 Monate verlängern, also längstens bis zum Ablauf von vier Kalenderjahren nach Zuschlagserteilung, sofern die Verlängerung nicht vorher durch Ausschöpfen der Höchstmenge endet. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen und dem Auftragnehmer spätestens vier Monate vor Vertragsende zugehen. Der Auftragnehmer hat das Recht, der Vertragsverlängerung unverzüglich nach Ausübung des Verlängerungsrechtes schriftlich zu widersprechen, längstens jedoch bis zwei Wochen nach Zugang der Verlängerungserklärung.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Mindestabnahme:

Aufgrund spezieller, nicht vorhersehbarer Ereignisse, bei einer hohen Belegung der Einrichtungen oder zusätzlichen Einrichtungen kann eine Erhöhung der Mindestbestellmenge notwendig werden. Sinkende Asylsuchendenzahlen, eine geänderte Steuerung des Asylsuchendenzustroms, die Schließung von Einrichtungen oder sonstige Ereignisse können überdies zu einer Absenkung der Mindestbestellmenge führen.

Der Auftraggeber ist deswegen berechtigt, spätestens vier Monate vor Beginn eines Kalenderjahres eine Erhöhung oder Absenkung der Mindestbestellmenge um bis zu 50% zu verlangen.

Preisanpassungsklausel:

Abweichend von Nr. 2 kann bei einer Vertragsverlängerung aufgrund gestiegener Kosten eine Anpassung der vereinbarten Preise erfolgen. Die gestiegenen Preise werden dabei wie folgt pauschal berücksichtigt: Es wird die prozentuale Erhöhung des "Verbraucherpreisindex Bekleidung und Schuhe (CC13-03)" des Statistischen Bundesamts zwischen den Monaten Juni 2024 bis März 2025 zugrunde gelegt. Entsprechendes gilt für die Anpassung der zweiten Vertragsverlängerung (Juni 2025 bis März 2026).

Konkret erfolgt die Berechnung des prozentualen Erhöhungswerts nach diesem Rechenweg:

Prozentualer Erhöhungswert = Indexstand März 2025/2026 geteilt durch den Indexstand Juni (jeweiliges Vorjahr) multipliziert mit 100 und subtrahiert um 100

(Fiktives Beispiel, hier mit anderen Monaten: Auf der Basis 2015 = 100 erreicht der Verbraucherpreisindex im Juni 2016 einen Indexstand von 100,7, im Dezember 2020 betrug dieser 105,5. Der prozentuale Erhöhungswert von Juni 2016 zu Dezember 2020 berechnet sich hier folgendermaßen:

Erhöhung in Prozent = (105,5/100,7) x 100-100 = 4,8%).

Eine Preisanpassung ist nur möglich, wenn die Preissteigerung im Vergleich zum Monat der Angebotsabgabe mehr als 4% beträgt. Die gestiegene Preise werden dabei pauschal in Höhe von 40% berücksichtigt.

Die konkrete Preisanpassung muss dabei jeweils mindestens einen Monat vorab schriftlich angekündigt und mittels der amtlichen Statistik und der geforderten Berechnung, s. o., belegt werden; geschieht dies verspätet, so wird die Erhöhung erst zum Ersten des Folge-Folgemonats des Mitteilungsmonats wirksam.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die unter III.1.1) verlangten Erklärungen und Nachweise sind - soweit vorgegeben - ausschließlich unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen.

Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Der Bieter / Bietergemeinschaft kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen.

Dabei sind zwei Konstellationen zu unterscheiden:

1) andere Unternehmen, die für die Erfüllung der Anforderungen gemäß Nr. III.1.2) und III.1.3) der Bekanntmachung zur Eignungsleihe herangezogen werden und

2) Nachunternehmen, die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft.

In beiden Konstellationen, müssen die Bieter bereits im Angebot die Art und den Umfang der von den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer bzw. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe). Bei Eignungsleihe der erforderlichen beruflichen Leistungsfähigkeit oder der einschlägigen beruflichen Erfahrung sind Anlage 6a und 8a vorzulegen.

In der ersten Konstellation müssen die Bieter zudem bereits mit dem Angebot das Formblatt "Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe" einreichen.

In der zweiten Konstellation müssen die Bieter das Formblatt "Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer" erst auf Verlangen des Auftraggebers vorlegen.

Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen nach den Nrn. III.1.1.) 1) bis 4) (siehe nachfolgend) anfordern (siehe jeweils Teil 2 der Anlage 6b bzw. 8b). Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.

Folgende Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter/ der Bietergemeinschaft einzureichen:

1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung / -ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters / jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft. Der Auszug aus dem Handelsregister / vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als sechs Monate sein;

2) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen;

3) Falls Ausschlussgründe gem. §§ 123 GWB und / oder 124 GWB vorliegen, Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass Selbstreinigungsmaßnahmen entsprechend § 125 GWB ergriffen wurden und Vorlage der Nachweise der Selbstreinigung;

4) Eigenerklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft, dass weder deren Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint;

5) ggf.Anlage 6a - Erklärung Nachunternehmer;

6) ggf. Anlage 6b - Verpflichtungserklärung Nachunternehmer;

7) ggf. Anlage 7 - Erklärung Bietergemeinschaft;

8) ggf. Anlage 8a - Erklärung Eignungsleihe;

9) ggf. Anlage 8b - Verpflichtungserklärung Eignungsleihe.

10) Erklärung VO (EU) Nr. 833/2014 i.d.F. des Art. 1 Ziff. 23 der VO (EU) 2022/576

Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Angebot Vertretenen auch für diese):

Der / die Bieter gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,

genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,

a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers oder die Niederlassung des Bewerbers in Russland,

b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,

c) durch das Handeln der Bewerber im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen.

Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.

Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.

Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt einholen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters / der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Lieferleistungen (Lieferung von Bekleidung) in den letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahren.

* für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind

2) Eigenerklärung über den Bestand / Abschluss einer branchenüblichen, ausreichenden und angemessenen Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU, welche Schäden an zur Verfügung gestellten, gemieteten und geliehenen Sachen umfasst.

Zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers oder über die Bereitschaft im Auftragsfall unmittelbar nach Erhalt des Zuschlagsschreibens, diese abzuschließen.

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens bis zu Beginn des Leistungszeitraums und darüber hinaus auf Verlangen jederzeit und unverzüglich den Abschluss und die Fortführung der Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen.

Die Nichtvorlage führt zur außerordentlichen unverzüglichen Kündigung.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1) Erklärung des Bieters / der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals (nur eigenes Personal) der letzten drei* abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten drei* Geschäftsjahren für entsprechende Lieferleistungen (Lieferung von Bekleidung) eingesetzt worden sind.

* für den seit Unternehmensgründung bestehenden Zeitraum bei Unternehmen, die jünger als drei aber nicht jünger als ein Jahr sind

2) Mindestens eine vergleichbare Referenz (Lieferung von Bekleidung) innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zzgl. des aktuellen Geschäftsjahres unter Angabe der Bezeichnung der Leistung, Beschreibung der erbrachten Leistung/Tätigkeiten/Aufgaben, Zeitpunkt der Leistungserbringung (Jahr/Monat), Anzahl der gelieferten Artikel, Angabe des direkten Auftraggebers mit Anschrift, Kontaktperson nebst Telefonnummer und E-Mail.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu 2) Nennung von mindestens einer entsprechenden Referenz

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/03/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 23/06/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 28/03/2023
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

zu IV.1.3): Die Rahmenvereinbarung wird mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer je Los geschlossen.

Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download (vgl. I.3) abgerufen werden. Bieterfragen können nur nach vorheriger Registrierung und Freischaltung über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg (https://ausschreibungen.landbw.de) gestellt werden und werden nur über diesen beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 21.03.2023, 10.00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich freiwillig auf dem Vergabemarktplatz Baden-Württemberg registrieren und für den Projektraum des Vergabeverfahrens freischalten zu lassen.

Soweit eine freiwillige Registrierung und Freischaltung nicht erfolgen, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.

Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch über das kostenfreie Bietertool der Vergabeplattform einzureichen.

Bekanntmachungs-ID: CXR6YY6Y6L7

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4GWB).

Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/01/2023

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