Stadtwerke Stuttgart GmbH - Europaweite Vergabe einer Rahmenvereinbarung über Wartungs- & Serviceleistungen für die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/3690
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70174
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-stuttgart.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtwerke Stuttgart GmbH - Europaweite Vergabe einer Rahmenvereinbarung über Wartungs- & Serviceleistungen für die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit der Stadtwerke Stuttgart GmbH (SWS) und Energiedienste der Landeshauptstadt Stuttgart GmbH (EDS) über Wartungs- & Serviceleistungen für die Errichtung und den Betrieb von Ladeinfrastruktur im offenen Verfahren.
Die zu erbringenden Wartungs- & Serviceleistungen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung beziehen sich auf Leistungen im Gesamtvolumen von rund EUR 800.000,00 netto. Hiervon entfallen EUR 660.000,00 netto auf die SWS und EUR 140.000,00 netto auf die EDS.
Die Vergabe der Rahmenvereinbarung über Wartungs- & Serviceleistungen für die Errichtung
und den Betrieb von Ladeinfrastruktur wird durch die SWS durchgeführt, erfolgt jedoch
ebenfalls namens und im Auftrag der EDS. Die SWS und EDS werden mit Auftragserteilung
Auftraggeber und Abrufberechtigte der Rahmenvereinbarung und der auf dieser Grundlage
abzuschließenden Einzelverträge. Es wird jeweils eine Rahmenvereinbarung mit der SWS
und EDS geschlossen.
Stuttgart
Die SWS und EDS beteiligen sich führend am Ausbau und Betrieb von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität in der Wirtschaftsregion Stuttgart.
Folgende Installationszahlen (Summe Ladeeinrichtungen (LE)) sind derzeit geplant:
- Jahr 2023: 1250 Ladeeinrichtungen;
- Jahr 2024: 1380 Ladeeinrichtungen.
Die Errichtung der Ladeeinrichtungen ist nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Wartungs- und Serviceleistungen für bereits errichtete Ladeeinrichtungen.
Die zu erbringenden Wartungs- & Serviceleistungen während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung beziehen sich auf Leistungen im Gesamtvolumen von rund EUR 800.000,00 netto. Hiervon entfallen EUR 660.000,00 netto auf die SWS und EUR 140.000,00 netto auf die EDS.
Nähere Informationen finden sich in der Produktbeschreibung (Anlage 6 des Verfahrensleitfadens).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
1. Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
2. Eigenerklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 5.000.000,00 oder Eigenerklärung, im Auftragsfall Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
Hinweis der Vergabestelle: Mit dem Angebot ist neben dieser Eigenerklärung noch keine Erklärung / Bescheinigung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen. Die geforderte Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung ist von Bietergemeinschaften insgesamt nur einmal vorzulegen.
1. Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich (2019, 2020, 2021) sind.
2. Vorlage von Referenzen
zu 2. "Referenzen": Der Bieter hat folgende Mindestreferenzen vorzulegen:
- Eigenerklärung über das Vorliegen von mindestens einer Referenz über die Ausführung von Wartungs- & Serviceleistungen im Bereich Ladeinfrastruktur mit einem Auftragswert in Höhe von mindestens EUR 25.000,00 netto in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren (die Leistungserbringung muss zumindest auch nach dem 31.12.2017 erfolgt sein).
Hinweis:
Die geforderte Mindestreferenz ist von Bietergemeinschaften nur einmal vorzulegen.
Die Erklärungen über die Referenzprojekte müssen folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Leistungsumfang / -gegenstand
- Wartungs- & Serviceleistungen im Bereich Ladeinfrastruktur
- Auftragswert in EUR netto,
- Zeitraum der Leistungserbringung,
Die Vorlage von insgesamt mehr als einer Referenz ist nicht erwünscht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ69HP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17. Februar 2016.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage