Wettbewerb zur Abfrage von Darlehenskonditionen für die Finanzierung der für den Betrieb der S-Bahn Köln (S 6, S 10, S 11, S 12, S 13, S 14, S 19, S 38 und S 68) erforderlichen Schienenfahrzeuge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA2 Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wir.go-rheinland.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vrr.de/de/startseite/
Abschnitt II: Gegenstand
Wettbewerb zur Abfrage von Darlehenskonditionen für die Finanzierung der für den Betrieb der S-Bahn Köln (S 6, S 10, S 11, S 12, S 13, S 14, S 19, S 38 und S 68) erforderlichen Schienenfahrzeuge
Gegenstand dieses Darlehenswettbewerbs ist die Abfrage von Darlehenskonditionen zur Finanzierung der für den Betrieb der S-Bahn Köln erforderlichen Schienenfahrzeuge.
Gegenstand dieses Darlehenswettbewerbs ist die Abfrage von Darlehenskonditionen zur Finanzierung der für den Betrieb der S-Bahn Köln erforderlichen Schienenfahrzeuge.
Im Einzelnen:
Die Auftraggeber führen derzeit gemeinsam ein Vergabeverfahren zur Beschaffung der für den Betrieb der Linien S 6, S 10, S 11, S 12, S 13, S 14, S 19, S 38 und S 68 (nachstehend „S-Bahn Köln“ genannt) erforderlichen Schienenfahrzeuge (nachfolgend „Fahrzeuge“ genannt) sowie die Sicherstellung der Instandhaltung und Verfügbarkeit der Fahrzeuge nach dem NRW-RRX-Modell durch einen Hersteller durch (Bekanntmachung vom 24.05.2022, Kennziffer 2022/S 100-277416).
Die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Hersteller sind im gegenwärtigen Verfahrensstadium dazu aufgefordert, bis Ende Februar 2023 indikative Angebote abzugeben. Die Zuschlagserteilung ist für das 3. Quartal bzw. 4. Quartal 2023 vorgesehen.
Für die Lieferung der Fahrzeuge erhält der Hersteller von den Auftraggebern eine Vergütung nach Maßgabe eines Fahrzeuglieferungsvertrages. Die Auszahlung der Vergütung richtet sich dabei nach einem Zahlungsplan, den die Auftraggeber im Vergabeverfahren verbindlich vorgeben.
Der Zahlungsplan sieht eine gestaffelte Auszahlung der Vergütung an den Hersteller durch die Auftraggeber vor. Die Auszahlungstranchen sind hierbei abhängig durch die jeweiligen Auszahlungszeitpunkte an den Hersteller. Hintergrund hierfür ist, dass die Fahrzeuge gestaffelt nach festgelegten Betriebsstufen in Betrieb gehen werden und der Hersteller den Auftraggebern die Fahrzeuge daher entsprechend gestaffelt zur Verfügung stellen muss. Hieran ist die Zahlung des Kaufpreises gekoppelt.
Die Finanzierung des Fahrzeugkaufs soll über Darlehen erfolgen, welche die Auftraggeber bei den in diesem Darlehenswettbewerb ausgewählten Finanzinstituten für die jeweiligen Auszahlungstranchen aufnehmen. Für jede Auszahlungstranche ist daher ein gesonderter Darlehensvertrag zu schließen. Die Zinsbindung erstreckt sich über die gesamte Vertragslaufzeit von 25 Jahren sowie über die Vorfinanzierungszeit.
Der von den Interessenten zu finanzierende Betrag steht zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht konkret fest, da erst nach dem Eingang der letztverbindlichen Angebote der Hersteller bekannt ist, wie hoch der Kaufpreis für die Fahrzeuge und damit der zu finanzierende Betrag tatsächlich ist.
Von den Auftraggebern wird derzeit der zu finanzierende Kaufpreis für die gesamten Fahrzeuge (Investitionssumme) noch eruiert.
Von der Investitionssumme entfallen danach ca. 76,1 % auf den go.Rheinland FA-EB und ca. 23,9 % auf den ZV VRR FaIn-EB. Die Auftraggeber werden jeweils eigene Darlehensverträge über den von ihnen zu finanzierenden Anteil an den Fahrzeugen abschließen.
Die weiteren Einzelheiten zu den Bedingungen des Wettbewerbs und zu den vertraglichen Bestimmungen ergeben sich aus den Wettbewerbsunterlagen, die den Interessenten voraussichtlich Mitte März 2023 von den Auftraggebern zur Verfügung gestellt werden.
Hinsichtlich des Verfahrensablauf wird auf die Ausführungen unter „Sonstige Informationen“ verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der Zweckverband go.Rheinland wird von den anderen Auftraggebern beauftragt, den Darlehenswettbewerb als Federführer durchzuführen. Inhaltliche Entscheidungen treffen die Auftraggeber jedoch gemeinsam
2. Die Auftraggeber weisen darauf hin, dass es sich bei dem vorliegenden Darlehenswettbewerb nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe oder einer vergaberechtsfreien Dienstleistungskonzession handelt.
3. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens bzw. eines wettbewerblichen Verfahrens zur Erteilung eines öffentlichen Auftrags bzw. einer Dienstleistungskonzession. Der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen ist somit nicht eröffnet.
4. Die Veröffentlichung dient nicht der Erfüllung vergaberechtlicher Anforderungen. Vielmehr handelt sich um eine freiwillige Bekanntmachung der Auftraggeber zum Zwecke der Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens (Markterkundungsverfahren).
5. Alle Interessenten, die sich an dem Darlehenswettbewerb beteiligen möchten, sind innerhalb der o.g. Frist dazu aufgefordert, Ihre Interessenbekundung per E-Mail an: [gelöscht] einzureichen. In der Interessenbekundung sind der Name des Unternehmens, Adresse, Ansprechpartner, Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse anzugeben.
6. Die Interessenbekundung ist ausschließlich in deutscher Sprache einzureichen.
7. Nach Eingang der Interessenbekundungen werden den Interessenten voraussichtlich Mitte März 2023 die Wettbewerbsunterlagen zur Verfügung gestellt verbunden mit der Aufforderung, zunächst ein indikatives Angebot abzugeben. Hintergrund hierfür ist, dass den Auftraggebern Ende Februar bereits erste finanzielle Indikationen der Hersteller zum Fahrzeugpreis vorliegen, die anschließend in den Wettbewerbsunterlagen eingearbeitet werden können, so dass die Interessenten ihr indikatives Angebot auf dieser Grundlage abgeben können.
8. Während der indikativen Angebotsphase werden die Auftraggeber mit den Interessenten ein Erörterungsgespräch durchführen, in dem offene Fragen und / oder Unklarheiten besprochen werden. Weitere Informationen dazu werden in den Wettbewerbsunterlagen enthalten sein.
9. Nach dem Eingang der letztverbindlichen Angebote der Hersteller werden die Interessenten im Rahmen dieses Darlehenswettbewerbs vielmehr auf Grundlage der dann bekannten, tatsächlichen Investitionssumme zur Abgabe letztverbindlicher Angebote aufgefordert.
10. Die Auftraggeber behalten sich vor, den vorstehend beschriebenen Verfahrensablauf im Laufe des Verfahrens anzupassen.
11. Eine Erstattung der Kosten, die den Interessenten durch die Teilnahme an diesem Verfahren entstehen, sowie sonstige Entschädigungsansprüche sind ausgeschlossen.
12. Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Darlehenswettbewerbs wird auf die Wettbewerbsunterlagen verwiesen.
Ort: bleibt frei
Land: Deutschland
Ort: bleibt frei
Land: Deutschland
Keine, da nicht im Anwendungsbereich des Vergaberechts.
Ort: bleibt frei
Land: Deutschland