Netzbetreiberausschreibung Glasfasernetz Stadtwerke Mühlacker GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 03273-21
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühlacker
NUTS-Code: DE12B Enzkreis
Postleitzahl: 75417
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://stadtwerke-muehlacker.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Netzbetreiberausschreibung Glasfasernetz Stadtwerke Mühlacker GmbH
Die Stadtwerke Mühlacker GmbH suchte einen Pächter und Betreiber für ein nach der "Richtlinie zur "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland", Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 26.04.2021 (nachfolgend: "Gigabit-RL") sowie der "Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (nachfolgend: "VwV Gigabitmitfinanzierung") im Betreibermodell gefördertes, noch zu errichtendes gigabitfähiges Glasfasernetz im Stadtgebiet der Stadt Mühlacker.
Die Stadtwerke Mühlacker GmbH suchted einen Pächter und Betreiber für ein nach der "Richtlinie zur "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland", Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 26.04.2021 (nachfolgend: "Gigabit-RL") sowie der "Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (nachfolgend: "VwV Gigabitmitfinanzierung") im Betreibermodell gefördertes, noch zu errichtendes gigabitfähiges Glasfasernetz im Stadtgebiet der Stadt Mühlacker.
Vergabeverfahren zur Suche nach einem Unternehmen, das die geförderten Glasfasernetze plant und errichtet, werden durch die Konzessionsgeberin gesondert durchgeführt.
- Kriterium: Monatliche Pacht je passivem FTTB/-H-Anschluss Typ „homes passed“ (20 %)
- Kriterium: Monatliche Pacht je passivem FTTB/-H-Anschluss Typ: „homes passively connected/homes prepared“ (10 %)
- Kriterium: Monatliche Pacht je aktivem Privatkundenanschluss FTTB-/H-Anschluss Typ „homes connected“ (10 %)
- Kriterium: Monatlicher Anteil am Netto-Umsatz aus aktiven Gewerbekundenanschlüssen und Anschlüssen von institutionellen Nachfragern (z.B. Schulen) (10 %)
- Kriterium: Netzbetriebskonzept (5 %)
- Kriterium: Open-Access-Konzept (5 %)
- Kriterium: Service-Level- und Entstörungskonzept (5 %)
- Kriterium: Inbetriebnahmezeit für fertiggestellte Baucluster (5 %)
- Kriterium: Vertriebs- und Marketingkonzept (5 %)
- Kriterium: Kundenservicekonzept (5 %)
- Kriterium: Höchstpreis für Endkundenprodukt mindestens 250/50 Mbit/s (Down-/Upstream) Privatkunden (10 %)
- Kriterium: Höchstpreis für Endkundenprodukt mindestens 300/100 Mbit/s (Down-/Upstream) Gewerbekunden (5 %)
- Kriterium: Höchstpreis für Endkundenprodukt mindestens 1000/1000 Mbit/s (Down-/Upstream) Gewerbekunden ( 5%)
Die Konzession läuft 10 Jahre und verlängert sich, wenn keine der Vertragsparteien kündigt, automatisch jeweils um ein Jahr für maximal 5 weitere Jahre (Höchstlaufzeit 15 Jahre). Der Vertrag läuft mindestens bis zum Ende des Zweckmittelbindungszeitraums, den der Bund bzw. das Land Baden-Württemberg in ihren Zuwendungsbescheiden angeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ellwangen (Jagst)
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219260
Internet-Adresse: https://landgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/
Die Bieter sind verpflichtet, Beanstandungen des Verfahrens innerhalb der nachfolgend genannten Fristen, die an das Fristenregime des § 160 Abs. 3 GWB angelehnt sind, mindestens in Textform gegenüber der Konzessionsgeberin geltend zu machen. Ansonsten sind sie mit ihren Verfahrensbeanstandungen ausgeschlossen (Präklusion). Beanstandungen sind unzulässig, soweit
1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einlegung des Rechtsmittels erkannt und gegenüber der Konzessionsgeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Konzessionsgeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Konzessionsgeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Konzessionsgeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Eine Nachprüfung des Vergabeverfahrens durch die Vergabekammern nach §§ 155 ff. GWB ist vorliegend nicht eröffnet, da die Bereichsausnahme des § 149 Nr. 8 GWB Anwendung findet. Die Bieter haben daher den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten (OVG Weimar, Beschl. v. 19.07.2021, Az. 3 VO 352/21). Die Konzessionsgeberin weist darauf hin, dass teilweise auch von einer Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs ausgegangen wird (OVG Koblenz, Urt. v. 16.07.2021, Az. 6 A 10376/21).