TGA-Planung Erweiterung Ludgerusschule Hiltrup, Leistungsphasen 4 bis 9 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-0083-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html
Abschnitt II: Gegenstand
TGA-Planung Erweiterung Ludgerusschule Hiltrup, Leistungsphasen 4 bis 9
Die Stadt Münster beabsichtigt, die vorhandene vierzügige Ludgerus-Grundschule in Münster-Hiltrup zur Durchführung qualifizierter Ganztagsbetreuung um Räume für den Küchen-, Mensa- und Betreuungsbereich zu erweitern. (Näheres zum Vorhaben siehe Abschnitt II.2.4).
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 1 der HOAI ab Leistungsphase 4.
Ludgerusschule in Hiltrup An d. Alten Kirche 161 48165 Münster
Die Vergabe umfasst die Ingenieurleistungen in den Leistungsphasen 4 bis 9 zum Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß Teil 4 Abschnitt 2 der HOAI für die Erweiterung der Ludgerusschule in Hiltrup.
Gegenstand der Maßnahme ist die Erweiterung der Ludgerusschule in Münster-Hiltrup um Räume für den Küchen-, Mensa- und Betreuungsbereich zur Durchführung qualifizierter Ganztagsbetreuung. Die Schule wurde 1967 errichtet und stetig nach Bedarf erweitert. Die letzte Erweiterung um vier Klassen- und Differenzierungsräume erfolgte 2014.
Das Schulgebäude besteht aus dem zweigeschossigen Ursprungsbau und diversen ein- und zweigeschossigen Erweiterungsbauten. Steigende Schülerzahlen, neu erarbeitete Raumprogramme für alle Schulformen und veränderte pädagogische Konzepte machen eine Planung zur Optimierung und Schaffung der o.g. zusätzlichen Räume erforderlich. Die Architektenleistungen und die Tragwerksplanung wurden bereits beauftragt. Außerdem wurden bereits die Leistungsphasen 1 und 3 zur TGA-Planung bearbeitet und stehen kurz vor dem Abschluss.
Ziel der Stadt Münster ist es kompakte Gebäude zu erstellen, die durch bauliche wie technische Maßnahmen eine gute Innenraumlufthygiene aufweisen. Die Gebäude sollen zukunftsträchtig sein und eine autarke, flexible und multifunktionale Nutzung ermöglichen.
Der Auftrag umfasst die Anlagengruppen 1 bis 6 und 8.
Das Nähere regelt die Leistungsbeschreibung (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 genannten Internetadresse).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Berufsqualifikation als Ingenieur/in (siehe Abschnitt III.2.1.) der Fachrichtung Versorgungstechnik, Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung.
Zur Nachweisführung genügt die Vorlage eines entsprechenden Qualifikationsnachweises in Kopie; der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen.
Einzureichende Unterlagen:
- Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Einzureichende Unterlagen:
- Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): 1. Referenzen über vergleichbare Ingenieurleistungen für die TGA-Planung der Anlagengruppen 1 bis 3 (HLS) in den letzten 5 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Umbau, die Sanierung/Modernisierung oder eine Erweiterung mit unmittelbarem baulichen Anschluss (Anbau oder Aufstockung) bei einem Bestandsgebäude.
b) Zum Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung wurden mindestens die Anlagengruppen 1 bis 3 und für diese mindestens die Leistungsphasen 5 bis 8 bearbeitet und (vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß Abschnitt IV.2.2) abgeschlossen. Hierbei gilt als Abschluss der LPh 8 die Fertigstellung (werkvertragliche Abnahme) des letzten Ausführungsgewerks für die genannten Anlagengruppen durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
c) Die Anlagengruppen 1, 2 und 3 entsprachen jeweils der Honorarzone II oder III gemäß HOAI 2013/2021.
d) Die Summe der Baukosten für die Kostengruppen 410 bis 430 (entspr. DIN 276) betrug mind. 300.000 EUR ohne MwSt.
e) Die Ingenieurleistungen für die Anlagengruppen 1 bis 3 wurden nicht vor dem 01.03.2018 beendet und auch die Fertigstellung (werkvertragliche Abnahme durch den Bauherrn) der Anlagengruppen 1, 2 und 3 lag nicht vor dem 01.03.2018.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen in dem als Vergabeunterlage bereitgestellten Bieter-Referenzformular (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse).
2. Referenzen über vergleichbare Ingenieurleistungen für die TGA-Planung der Anlagengruppen 4 und 5 (ELT) in den letzten 5 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Umbau, die Sanierung/Modernisierung oder eine Erweiterung mit unmittelbarem baulichen Anschluss (Anbau oder Aufstockung) bei einem Bestandsgebäude.
b) Zum Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung wurden mindestens die Anlagengruppen 4 und 5 und für diese mindestens die Leistungsphasen 5 bis 8 bearbeitet und (vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß Abschnitt IV.2.2) abgeschlossen. Hierbei gilt als Abschluss der LPh 8 die Fertigstellung (werkvertragliche Abnahme) des letzten Ausführungsgewerks für die genannten Anlagengruppen durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
c) Die Anlagengruppen 4 und 5 entsprachen jeweils der Honorarzone II oder III gemäß HOAI 2013/2021.
d) Die Summe der Baukosten für die Kostengruppen 440 und 450 (entspr. DIN 276) betrug mind. 600.000 EUR ohne MwSt.
e) Die Ingenieurleistungen für die Anlagengruppen 4 und 5 wurden nicht vor dem 01.03.2018 beendet und auch die Fertigstellung (werkvertragliche Abnahme durch den Bauherrn) der Anlagengruppen 4 und 5 lag nicht vor dem 01.03.2018.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen in dem als Vergabeunterlage bereitgestellten Bieter-Referenzformular (abrufbar unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse).
- Anzahl fester Mitarbeiter/innen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): jeweils durchschnittlich für die Jahre 2020, 2021 und 2022 sowie aktuell, in folgenden Mitarbeitergruppen:
a) Ingenieur:innen der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung,
b) Techniker:innen der Fachrichtung Versorgungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung,
c) Ingenieur:innen der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung
d) Techniker:innen der Fachrichtung Elektrotechnik, Nachrichtentechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Angebotsvorblatt.
Zu Ziffer 1 und zu Ziffer 2 muss jeweils mindestens eine Referenz nachgewiesen werden, die sämtliche unter der jeweiligen Ziffer genannten Voraussetzungen erfüllt, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet.
Mindestanforderung an die Eignung ist außerdem eine Mitarbeiterzahl (Vollzeitstellenäquivalent) von jeweils nicht unter 2,00 qualifizierten festen Mitarbeiter/innen (Ingenieur:innen und Techniker:innen zusammengerechnet) sowohl für die Fachrichtung Versorgungstechnik (oder vergleichbar) als auch für die Fachrichtung Elektrotechnik bzw. Nachrichtentechnik (oder vergleichbar), und zwar sowohl im Durchschnitt der Jahre 2020 bis 2022 als auch aktuell.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Münster
Das Öffnungsverfahren findet ohne Beteiligung von Bietenden statt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen werden durch Bieterkommunikation für alle Interessenten beantwortet. Die Information über vorliegende Bieterkommunikationen werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich freiwillig registrieren lassen. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig die in Abschnitt I.1) der EU Bekanntmachung angegebene Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterkommunikationen abzurufen.
Hinweise zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle: Stadt Münster, Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement, Zentrales Vergabemanagement, 48127 Münster, E-Mail: [gelöscht]
Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Münster ist zu erreichen unter der Anschrift Stadt Münster, 48127 Münster, bzw. unter [gelöscht]
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage: Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Für die gesetzlich gebotene transparente und diskriminierungsfreie Auswahl des günstigsten Anbieters der von der Stadt nachgefragten Waren, Werke oder Dienste ist es zwingend notwendig, die personenbezogenen Daten der Bieter (bei Unternehmen: deren Vertreter) zu speichern und zu verwenden.
Datenkategorien und Datenherkunft:
- Anrede, Vorname, Nachname, ggfs. Unternehmensbezeichnung
- ggf. gültige E-Mail-Adresse,
- Anschrift,
- Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk),
vollständige Angebots- oder Teilnahmeanträge
- Weitere Informationen, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage/ Ihres Angebots / Ihres Teilnahmeantrags notwendig sind,
Zu einer Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte kann es kommen, wenn Bieter Beschwerden gegen die Entscheidung erheben, mit wem die Stadt Münster den Vertrag schließen will.
Dauer der Speicherung: Bis zum Abschluss des im Wettbewerb stehenden Vertrags. Ggf. länger, wenn die Stadt Münster nach spezialgesetzlichen Vorschriften zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder Bieter in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 a) DSGVO eingewilligt haben.
Rechte der betroffenen Person:
Bei entsprechendem Identitätsnachweis können Interessenten bzw. Bieter bei der eingangs genannten Stelle jederzeit:
1) Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen für welchen Zweck und für welche voraussichtliche Dauer verarbeiten;
2) Berichtigung verlangen, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten,
3) Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, sofern sie für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, oder zur Verteidigung von Rechten der Stadt Münster nicht mehr notwendig sind. Das Recht zur Löschung besteht nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO.
4) Einschränkung der Datenverarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO verlangen;
5) Verlangen, personenbezogenen Daten, die uns bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln
6) Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO einlegen.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Wer der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden, kann sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
Die Kontaktdaten der für die Stadt Münster zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf (Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf), Tel. 0211/38424-0, Fax 0211/38424-10, E-Mail: [gelöscht]
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDYW25CN3JC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html