ST 23012 - Erstellung eines integrierten Mobilitätskonzepts für den Rhein-Kreis Neuss gefördert vom Land NRW FöRi MM Referenznummer der Bekanntmachung: ST 23012
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grevenbroich
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3/1416/1423
Fax: [gelöscht]33/81416/81423
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rhein-kreis-neuss.de
Abschnitt II: Gegenstand
ST 23012 - Erstellung eines integrierten Mobilitätskonzepts für den Rhein-Kreis Neuss gefördert vom Land NRW FöRi MM
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Erstellung eines integrierten Mobilitätskonzeptes für den Rhein-Kreis Neuss nach SUMP-Richtlinien im Rahmen der Förderung der vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements FöRi MM.
Rhein-Kreis Neuss
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Erstellung eines integrierten Mobilitätskonzeptes für den Rhein-Kreis Neuss nach SUMP-Richtlinien.
Gefördert vom Land Nordrhein-Westfalen für die Förderung der vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements FöRi MM
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-EEE Einheitliche Europäische Eigenerklärung
-Nachweis über die Eintragung in das einschlägige Handelsregister durch Vorlage eines Auszugs dieses Registers (nicht älter als 3 Monate) bzw. Nachweis der Gewerbeanmeldung
-EEE Einheitliche Europäische Eigenerklärung
-EEE Einheitliche Europäische Eigenerklärung
- Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und müssen mit der Einreichung des Angebots
einen bevollmächtigten alleinigen Vertreter für das Vergabeverfahren benennen. Die von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht ist im Original vorzulegen.
- Der Bieter erklärt die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des Gesetzes über die Sicherung von
Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreueund Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG - NRW) in der jeweils gültigen Fassung mit Abgabe des ausgefüllten und in Textform unterzeichneten Angebotsvordruckes, da er sich dort mit allen zum Verfahren vorgegebenen Dokumenten als einverstanden erklärt.
Abschnitt IV: Verfahren
Es ist nur noch eine elektronische Angebotseinreichung in Textform über die Vergabeplattform Subreport Elvis zulässig.
Zum Eröffnungstermin sind keine Bieter und Bevollmächtigten zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen sind ausschließlich als Download bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS erhältlich unter:
https://www.subreport.de. Hier bitte die angegebene E Nummer unter der Rubrik EVergabe eingeben.
Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich.
Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport-ELVIS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle so wie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist.
Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden.
Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELVIS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung. Der Auftraggeber verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die Registrierung ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterlagen bereits ohne Registrierung heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegeben Downloadlink die Registrierung nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunterzuladen. Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z.B. weil wegen einer fehlenden Registrierung wichtige Information oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Registrierung geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adresse sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform über diese E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z.B. wenn die ausschreibende Stellezusätzliche Informationen bereit gestellt hat.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Rhein-Kreis-Neuss die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden. Der Bieter übernimmt Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen auch für alle seine Nachunternehmer und Leiharbeitsunternehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Vergabekammer unzulässig soweit,
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grevenbroich
Postleitzahl: 41515
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]33
Internet-Adresse: http://www.rhein-kreis-neuss-de