Übernahme und Verwertung von Altpapier, -pappen und Kartonagen aus dem Stadtgebiet Gelsenkirchen Referenznummer der Bekanntmachung: SS220823GD01

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: DE125018225
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-gelsenkirchen.de/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Gelsenkirchen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Übernahme und Verwertung von Altpapier, -pappen und Kartonagen aus dem Stadtgebiet Gelsenkirchen

Referenznummer der Bekanntmachung: SS220823GD01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

GELSENDIENSTE beabsichtigt die Vergabe einer Entsorgungsleistung zur Übernahme und Verwertung von Altpapier, -pappen und Kartonagen (AVV-Nr. 150101, 191201, 200101). Die Leistung bezieht sich auf den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 mit Option zur Verlängerung bis zum 31.12.2025.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 4 205 338.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

GELSENDIENSTE Gelsenkirchen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Annahme, Bereitstellung und Verwertung von im Stadtgebiet Gelsenkirchen gemischt eingesammelten Papier-, Pappe- und Kartonagenabfällen wie in den Gelsenkirchener Sammelsystemen (Depotcontainer, Wertstoffbehälter/blaue Tonne, Wertstoffhöfe, gewerbliche Anfallstellen) gesammelt. Die Papier-, Pappe- und Kartonagenabfälle umfassen die AVV-Nr. 150101, 191201, 200101.

Die Gesamtmenge wird für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2025 (Grundlaufzeit + Verlängerung) mit insgesamt 40.200 t angenommen. Die tatsächlich anfallenden Mengen können Schwankungen unterliegen.

Hinsichtlich der Durchführung sämtlicher abfallwirtschaftlicher Maßnahmen sind das Kreislaufwirtschaftsgesetz und die daraus resultierenden Regelungen einzuhalten.

Bei der Entscheidung über die Vergabe werden folgende Zuschlagskriterien berücksichtigt:

- Preis

- ./. Malus für Entfernung

Für die Berechnung eines Malus wird die Summe der Fahrtstrecke vom Mittelpunkt des Gelsenkirchener Stadtgebietes (Kreuzung Willy-Brandt-Allee/Adenauerallee) zur Übernahme-/ Verwertungsanlage und zurück zugrunde gelegt. Für diese Gesamtstrecke geht jeder Kilometer Fahrstrecke mit 0,42 EUR je Mg in die Wertung ein.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Kostenkriterium - Name: Preis zzgl. Malus für Entfernung / Gewichtung: 100%
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 164-465749
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Entsorgungsleistung zur Übernahme und Verwertung von Altpapier, -pappen und Kartonagen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
28/10/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44536
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 4 205 338.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXPSYY1DC1F

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen

des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder

- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.

Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/01/2023

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