Gemeinsame Beschaffung des Kreis Herford: Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Dienstfahrrädern gem. TV-Fahrradleasing Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-09-27
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32051
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-herford.de/
Ort: Bünde
NUTS-Code: DEA43 Herford
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-herford.de/
Ort: Bünde
NUTS-Code: DEA43 Herford
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-herford.de/
Ort: Bünde
NUTS-Code: DEA43 Herford
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-herford.de/
Ort: Bünde
NUTS-Code: DEA43 Herford
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-herford.de/
Ort: Bünde
NUTS-Code: DEA43 Herford
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-herford.de/
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-herford.de/
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-herford.de/
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-herford.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinsame Beschaffung des Kreis Herford: Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Dienstfahrrädern gem. TV-Fahrradleasing
Gegenstand der Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit einem Anbieter über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des (Teilamortisierungs-) Leasings gemäß Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing).
Der Kreis Herford schreibt federführend für folgende Kooperationspartner aus, die ihre jeweiligen Bedarfe als Auftraggeber in der vorliegenden Ausschreibung bündeln:
1. Kreis Herford
2. Stadt Bünde
3. Kommunalbetriebe Bünde AöR
4. Gesamtschulverband Bünde-Kirchlengern
5. Bünder Bäder GmbH
6. Energie- und Wasserversorgung Bu?nde GmbH
7. Stadt Herford
8. Stadtwerke Herford GmbH
9. Freizeiteinrichtungen Stadtwerke Herford GmbH
10. HAG Herforder Abwasser
Die geschätzte Abnahmemenge sind 694 Fahrräder. Es gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 779 Fahrrädern.
Der Kreis Herford schreibt federführend für folgende Kooperationspartner aus, die ihre jeweiligen Bedarfe als Auftraggeber in der vorliegenden Ausschreibung bündeln:
1. Kreis Herford
2. Stadt Bünde
3. Kommunalbetriebe Bünde AöR
4. Gesamtschulverband Bünde-Kirchlengern
5. Bünder Bäder GmbH
6. Energie- und Wasserversorgung Bu?nde GmbH
7. Stadt Herford
8. Stadtwerke Herford GmbH
9. Freizeiteinrichtungen Stadtwerke Herford GmbH
10. HAG Herforder Abwasser
Die Kooperationspartner beabsichtigen, ihren jeweiligen Tarifbeschäftigten das Dienstradleasing durch Entgeltumwandlung anzubieten. Dem liegt der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) zugrunde. Leasingnehmer sollen nicht die bezugsberechtigten Beschäftigten werden, sondern der jeweilige kommunale Arbeitgeber bzw. o.g. Kooperationspartner, der das Dienstrad seinen Beschäftigten zur Verfügung stellt. Jeder Kooperationspartner soll zu gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen und Konditionen Fahrräder für seine bezugsberechtigten
Beschäftigten aus der Rahmenvereinbarung abrufen können.
Ausgeschrieben wird an einen zentralen Dienstleister, der das Leasing der Räder einheitlich in Form des Teilamortisierungsleasings zum Zwecke der Überlassung an Tarifbeschäftigte zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich sämtlicher Wartungs-, Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensabwicklungsprozesse, Instandhaltung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals usw.) erbringt.
Die Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch der Auftragnehmerin auf Abruf einer bestimmten Abnahme- und/oder Jahresmenge. Eine Mindestabnahmemenge wird nicht vereinbart.
Die geschätzte Abnahmemenge sind 694 Fahrräder. Es gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 779 Fahrrädern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97424
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2269JM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/zustaendigkeit_vergabekammer/index.html
§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.