Konzession Alarmübertragungsanlage für Brandmeldeanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-020-32K
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergheim
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50126
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rhein-erft-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konzession Alarmübertragungsanlage für Brandmeldeanlagen
Vergabe von Konzessionsleistungen über 10 Jahre für die Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb einer
Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen im Rhein-Erft-Kreis.
Rhein-Erft-Kreis
Vergabe einer Konzession über die Dauer von 10 Jahren für die Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb einer
Alarmübertragungsanlage für Brandmeldungen im Rhein-Erft-Kreis, vorgesehener Vertragsbeginn: 1.10.2023
Umfang zur Zeit ca. 627 Übertragungseinheiten (ÜE) beim Teilnehmer.
- Kriterium: Kostenkriterium - Name: Angebotskosten für die Teilnehmeraufschaltung / Gewichtung: 75
- Kriterium: Kostenkriterium - Name: Kostenanteil (Konzessionsabgabe) an den Auftraggeber / Gewichtung: 25
Zu II.2.5: Gesamtleistungspunkte:1.000. Das niedrigste Angebot zu den Kosten der Teilnehmeraufschaltung erhält 75% mit der max. Punktzahl von 750 Punkten. Das höchste Angebot zum Kostenanteil (Konzessionsabgabe) an den Auftraggeber erhält 25% mit der max. Punktzahl von 250 Punkten. Angebote mit abweichenden Geboten erhalten jeweils einen Punktabzug entsprechend der Abweichung zum Bestbieter.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Konzession Alarmübertragungsanlage für Brandmeldeanlagen
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.
Hier wird auf § 160 Abs. 3 GWB verwiesen.