Bewachungsdienstleistungen RUB Referenznummer der Bekanntmachung: 60239-16
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ruhr-uni-bochum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachungsdienstleistungen RUB
Sicherheits- bzw. Bewachungsdienstleistungen am Standort der Ruhr-Universität Bochum einschließlich der zugehörigen Außenstellen
Ruhr-Universität Bochum Universitätsstraße 150 44801 Bochum
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Sicherheits- bzw. Bewachungsdienstleistungen am Standort der Ruhr-Universität Bochum einschließlich der zugehörigen Außenstellen für die nächsten vier Jahre.
Eigentümer der Universitätsgebäude ist der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW. Der Auftraggeber ist Mieter und Betreiber der Gebäude. Die Einhaltung der damit verbundenen Pflichten insbesondere für die Sicherheit von Leib, Leben und Eigentum obliegen dem Auftraggeber.
Aufgrund dieser Verantwortung und dem hohen Sicherheitsbedürfnis beabsichtigt der Auftraggeber den Bereich der Sicherungsdienstleistungen (SDL) innerhalb der vorhandenen Liegenschaften an einen erfahrenen, fachkundigen und zuverlässigen Partner zu vergeben.
Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der nach Maßgabe der Bekanntmachung vorzulegenden Nachweise und Erklärungen durch Bewertung der vorgelegten Referenzen. Für die Bewertung wird eine vergleichende Prognose angestellt, welche (unternehmensbezogene) Qualität aufgrund der eingereichten Referenzen für die vorliegend zu vergebende Leistung zu erwarten ist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
(2) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe der Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens sowie einer kurzen Beschreibung des Tätigkeitsbereichs und der Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung.
(3) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bewerber niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung
(4) Nachweis der Genehmigung nach § 34a GewO dieses Staates oder vergleichbar.
(5) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Europäischen Rates vom 08.04.2022.
(6) Organigramm der an der Projektausführung beteiligten Mitarbeiter, insbesondere des Bereichs "Sicherheitsdienstleistungen".
(1) Nachweis einer ausreichenden Bonität zur Umsetzung des Projekts, etwa durch Vorlage einer aktuellen Bankauskunft oder einer vergleichbaren Wirtschaftsauskunft in Bezug auf Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit.
(2) Vorlage der Jahresabschlüsse der letzten drei Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vor-geschrieben ist. Vorlage von Bilanzen und Bilanzauszügen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist, vorgeschrieben ist. Konzerngesellschaften, die von der Aufstellung eines Jahresabschlusses befreit sind, haben die Bilanzen und Bilanzauszüge des Konzerns vorzulegen. Falls für den Bewerber die Erstellung von Bilanzen, Bilanzauszügen nach dem Gesellschaftsrecht des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist, nicht vorgeschrieben ist oder deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist, nicht vorge-schrieben ist, Vorlage einer aussagekräftigen Erklärung/Darstellung, aus der sich die wirtschaftliche und finanzielle Situation des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren ergibt und auf deren Grundlage ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild über die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse des Bewerbers ermittelt werden kann (z. B. Darstellung des Geschäftsergebnisses und Lage der Gesellschaft unter Angabe der für die Geschäftstätigkeit des Wirtschaftsteilnehmers bedeutsamen finanziellen Leistungsindikatoren der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre etc.).
(3) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) in den letzten drei Geschäftsjahren.
(4) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens (netto) in den letzten drei Geschäftsjahren im Bereich der Sicherheitsdienstleistungen.
(5) Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens 2.500.000 EUR für Personen- und Sachschäden, 250.000 EUR für Vermögensschäden sowie für das Abhandenkommen der dem Versicherungsnehmer oder seinen Angestellten zur Leistungsdurchführung überlassenen Schlüssel bis zu 250.000 EUR (2-fach-maximiert). Mitversichert sind im Rahmen der genannten Deckungssummen auch die Kosten für eine eventuell notwendig werdende Neuerung, der zu einer Schlüsselanlage gehörenden Schlüssel. Mitversichert ist ferner das Abhandenkommen bewachter Sachen.
Der Nachweis wird durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitgestellt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen.
(1) Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren und dem laufenden Geschäftsjahr jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte, gegliedert nach Beschäftigten (gesamt), sowie
- Mitarbeiter, die über die Unterrichtung nach § 34a GewO verfügen,
- Mitarbeiter, die über die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO verfügen,
- Mitarbeiter, die über eine weiterführende Qualifikation als Aufzugswärter (gem. §20 Aufzugsverordnung) und Brandschutz- und Evakuierungshelfer (VdS oder vergleichbar) verfügen
- Mitarbeiter mit Berufsausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit (IHK) bzw. als IHK-geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
- Mitarbeiter mit Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit (IHK)
- Mitarbeiter mit der Berufsausbildung Meister für Schutz und Sicherheit (IHK)
- Mitarbeiter, die Lehrgänge der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft für Führungskräfte und/ oder zusätzlich SiKo 1 und 2 abgeschlossen haben
- sonstige Mitarbeiter.
(2) Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/ einschlägigen Referenzen des Unternehmens aus den drei abgeschlossenen Geschäftsjahren und dem laufenden Geschäftsjahr, soweit sie mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe der folgenden Informationen:
- Beschreibung des der Sicherheitsleistung im Zusammenhang mit Objekten/Flächen einschließlich der Größe des Objekts; Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen an Hochschulen sowie im Zuge dessen erbrachte Sicherheits- und Bewachungsleistungen bei Großveranstaltungen.
Hinweis: Als vergleichbare Objekte gelten auch Handels- und Industrieobjekte, in denen teure technische Geräte untergebracht sind (z.B. Kliniken, Krankenhäuser, Labore), in denen Kunstobjekte untergebracht sind (Museen, Galerien).
Als vergleichbare Veranstaltungen sind beispielsweise (draußen stattfindende) Betriebs- oder Sommerfeste anzusehen, die in den bewachten Objekten bzw. den zugehörigen Außenflächen stattgefunden haben. Es ist insoweit ausreichend, dass unter-stützende Tätigkeiten (neben der Anwesenheit von Polizei und Rettungskräften) übernommen worden sind.
- Wert des Auftrags
- Erbringungszeitpunkt/ -zeitraum
- Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktdaten
Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Bescheinigungen des Referenzgebers ergänzend zum Nachweis der Ordnungsmäßigkeit der Leistungserbringung anzufordern.
Es müssen mindestens drei einschlägige Referenzen benannt werden.
Folgende Bestimmungen gelten für die Ausführung des Vertrags:
- Einhaltung der Vorgaben der DIN 77200
- Einhaltung der Vorgaben der DIN EN 15602.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleihunternehmen, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind, mit dem Angebot die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) akzeptieren müssen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das vorliegende Vergabeverfahren wird in der Verfahrensart "Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb" nach § 17 VgV geführt. Der Auftraggeber behält sich gemäß § 17 Abs. 12 Satz 1 VgV vor, etwaige Verhandlungen mit den Bietern in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber nach § 17 Abs. 11 VgV aber auch das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der jeweiligen ersten Angebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Ein Anspruch der Bieter auf Verhandlung besteht demnach nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0S60SG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: 48147 Münster
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe ge-genüber dem Auftraggeber gerügt werden und
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.