Durchführung von AD-HOC-Krankenfahrten von Patienten*innen und Klient*innen der LVR-Klinik Mönchengladbach, LVR-Klinik Viersen, LVR-Klinik für Orthopädie Viersen Referenznummer der Bekanntmachung: Z011-2022-0166
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lvr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.lvr.de/NetServer/index.jsp
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von AD-HOC-Krankenfahrten von Patienten*innen und Klient*innen der LVR-Klinik Mönchengladbach, LVR-Klinik Viersen, LVR-Klinik für Orthopädie Viersen
Der Angebotsgegenstand ist für die drei LVR-Kliniken die fachgerechte Durchführung von AD-HOC-Krankenfahrten (sitzend, Liegend, Rollstuhl) von beeinträchtigten Patient*innen und Klient*innen. Die Beförderung muss durch ein Beförderungsunternehmen durchgeführt werden.
Bei den AD-HOC-Fahrten handelt es sich um die Beförderung bzw. um Krankenfahrten von Patient*innen und Klient*innen vom Klinikgelände zu den umliegenden Arztpraxen, Facharztpraxen oder Fach-Krankenhäusern sowie der Rücktransport zum Klinikgelände. Die Krankenfahrten werden nach dem Personenbeförderungsgesetz durchgeführt, bei denen die Patient*innen und Klient*innen keiner fachlichen-medizinischen Betreuung bedürfen.
Die Beförderung findet i.d.R. montags bis freitags -außer an gesetzlichen Feiertagen statt. Bedürfen die Patient*innen und Klient*innen aufgrund ihres Krankheitsbildes bestimmte Therapien die auch an Feiertagen oder am Wochenende durchgeführt werden müssen, z.B. bei Dialysen, so ist auch an Feiertagen sowie am Wochenende ein Transport zwingend sicherzustellen.
LVR-Klinik Viersen und LVR-Klinik für Orthopädie Viersen sitzend / Laborfahrten
Rahmenvertrag Durchführung von AD-HOC-Krankenfahrten von Patienten*innen und Klient*innen der LVR-Klinik Mönchengladbach, LVR-Klinik Viersen, LVR-Klinik für Orthopädie Viersen
Verlängerungsoption 1
Verlängerung für das Jahr 2025 (01.06.2025 - 31.05.2026) - die Abstimmungen hierzu erfolgen spätestens bis zum 31.05.2025.
Verlängerungsoption 2
Verlängerung für das Jahr 2026 (01.06.2026 - 31.05.2027) - die Abstimmungen hierzu erfolgen spätestens bis zum 31.05.2026.
LVR-Klinik Viersen und LVR-Klinik für Orthopädie Viersen Liegemietwagen
Rahmenvertrag Durchführung von AD-HOC-Krankenfahrten von Patienten*innen und Klient*innen der LVR-Klinik Mönchengladbach, LVR-Klinik Viersen, LVR-Klinik für Orthopädie Viersen
Verlängerungsoption 1
Verlängerung für das Jahr 2025 (01.06.2025 - 31.05.2026) - die Abstimmungen hierzu erfolgen spätestens bis zum 31.05.2025.
Verlängerungsoption 2
Verlängerung für das Jahr 2026 (01.06.2026 - 31.05.2027) - die Abstimmungen hierzu erfolgen spätestens bis zum 31.05.2026.
LVR-Klinik Viersen und LVR-Klinik für Orthopädie Viersen Rollstuhlfahrten
Rahmenvertrag Durchführung von AD-HOC-Krankenfahrten von Patienten*innen und Klient*innen der LVR-Klinik Mönchengladbach, LVR-Klinik Viersen, LVR-Klinik für Orthopädie Viersen
Verlängerungsoption 1
Verlängerung für das Jahr 2025 (01.06.2025 - 31.05.2026) - die Abstimmungen hierzu erfolgen spätestens bis zum 31.05.2025.
Verlängerungsoption 2
Verlängerung für das Jahr 2026 (01.06.2026 - 31.05.2027) - die Abstimmungen hierzu erfolgen spätestens bis zum 31.05.2026.
LVR-Klinik Mönchengladbadbach sitzend
Rahmenvertrag Durchführung von AD-HOC-Krankenfahrten von Patienten*innen und Klient*innen der LVR-Klinik Mönchengladbach, LVR-Klinik Viersen, LVR-Klinik für Orthopädie Viersen
LVR-Klinik Mönchengladbadbach Rollstuhlfahrten
Rahmenvertrag Durchführung von AD-HOC-Krankenfahrten von Patienten*innen und Klient*innen der LVR-Klinik Mönchengladbach, LVR-Klinik Viersen, LVR-Klinik für Orthopädie Viersen
Verlängerungsoption 1
Verlängerung für das Jahr 2025 (01.06.2025 - 31.05.2026) - die Abstimmungen hierzu erfolgen spätestens bis zum 31.05.2025.
Verlängerungsoption 2
Verlängerung für das Jahr 2026 (01.06.2026 - 31.05.2027) - die Abstimmungen hierzu erfolgen spätestens bis zum 31.05.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Angabe des Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022 (Angabe p.a.), bitte füllen Sie hierfür den "Vordruck Bietereignung" aus.
- Nachweis über das Bestehen oder den Neu-Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen: Personenschäden 3.000.000 € und Sachschäden 1.000.000 €, Mind. 4.000.000 € pauschal. Bitte füllen Sie hierfür den Vordruck Bietereignung aus.
- Dem Angebot ist mindestens eine Referenz, die nicht älter als 3 Jahre ist, beizufügen (wenn Sie in den letzten 5 Jahren nicht für den LVR im Bereich der Schülerbeförderung tätig waren). Die Angaben sollten hinsichtlich Art und Umfang als Referenz für die ausgeschriebene Leistung geeignet sein. Bitte füllen Sie
hierfür den "Vordruck Bietereignung" aus.
- Angabe der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2020, 2021 und 2022. Bitte füllen Sie hierfür den "Vordruck Bietereignung" aus.
- Kopie des Auszuges aus dem Handelsregister (wenn vorhanden)
- Kopie der Konzession zur geschäftsmäßigen Personenbeförderung (wenn vorhanden), bitte füllen Sie hierfür ebenfalls den "Vordruck Bietereignung" aus.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.