Neubau einer Robbenanlage im Zoo Dortmund, Beschichtungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: B008/23
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Robbenanlage im Zoo Dortmund, Beschichtungsarbeiten
Neubau einer Robbenanlage im Zoo Dortmund, Beschichtungsarbeiten
Zoo Dortmund Dortmund Hacheneyer Str. - Hüttenbruchweg, anschließend über Forstwege
Baustelleneinrichtung:
5x Kondensationstrockner: 21 Tage
5 x Ventilator: 21 Tage
3 x Heizgebläse: 21 Tage
Schutzmaßnahmen:
Herstellen einer Einhausung: 1500 m2
Vorarbeiten:
Kugelstrahlen: 1870 m2
Druckluftstrahlen: 860 m2
Wasserbecken, Pumpensümpfe:
Hohlkehle: 220 m
Betonierfugen aufweiten, horizontal: 150 Std.
Betonierfugen aufweiten, vertikal: 150 Std.
Plastikhülsen zumörteln: 1200 Stk.
Fräsen/Schleifen: 1800 m2
Grundierung: 1800 m2
ECC-Spachtel: 1800 m2
EP-Grundierung: 1800 m2
EP-Laminierung: 1800 m2
2K-Epoxidharzbeschichtung: 1800 m2
Überlaufrinne Wasserbecken:
Hohlkehle: 165 m
Grundierung: 154 m2
ECC-Spachtel: 154 m2
EP-Grundierung: 154 m2
EP-Laminierung: 154 m2
2K-Epoxidharzbeschichtung: 154 m2
Flachwasserbereich:
Hohlkehle: 50 m
Grundierung: 176 m2
ECC-Spachtel: 176 m2
EP-Grundierung: 176 m2
EP-Laminierung: 176 m2
2K-Epoxidharzbeschichtung, R11: 176 m2
Kopfversiegelung: 176 m2
Beckenrand, Inseln, Schaufütterung:
Grundierung: 145 m2
ECC-Spachtel: 145 m2
EP-Grundierung: 145 m2
EP-Laminierung: 145 m2
EP-Tragschicht: 145 m2
Stallgebäude Boden:
Hohlkehle: 232 m
EP-Grundierung: 330 m2
EP-Egal.: 330 m2
Deckschicht: 330 m2
Oberflächenmattierung: 330 m2
Stallgebäude Wassermulden:
Hohlkehle: 40 m
Grundierung: 40 m2
ECC-Spachtel: 40 m2
EP-Grundierung: 40 m2
EP-Laminierung: 40 m2
2K-Epoxidharzbeschichtung, R11: 40 m2
Kopfversiegelung: 40 m2
Stallgebäude, Wände:
Schließen von Löchern: 100 m2
EP-Versiegelung: 530 m2
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Bestätigung dieser Erklärung ist dem als Anlage beigefügten Teilnahmeantrag nach § 6a EU Nr. 1 VOB/A die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle Ihres Sitzes oder Wohnsitzes beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Maßnahmenummer: B008/23
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen -Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung- vom 26.04.2005 - IR 12.2.2006-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Bereitstellung der Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (zu den unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.)
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFDCWL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information
die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 134 GWB genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden
(§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).