2022-0249, Fassadenrinnen- und Pflasterarbeiten (Neubau), Theodor Heuss Realschule, Wiembachallee 42, 51379 Leverkusen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0249
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51373
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leverkusen.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-0249, Fassadenrinnen- und Pflasterarbeiten (Neubau), Theodor Heuss Realschule, Wiembachallee 42, 51379 Leverkusen
Fassadenrinnen und Pflasterarbeiten zur Wiederherstellung der Theodor-Heuss-Realschule nach dem Flutereignis 2021 im Neubau
Theodor-Heuss-Realschule Wiembachallee 42 51379 Leverkusen
Für den Austausch der Fassaden sind vorab die Geländeanschlüsse aufzunehmen, die Fassadenrinnen auszubauen, die Bauelemente und Baustoffe zu sichern, örtlich zu lagern und nach Montage der Fassade wieder einzubauen. An Stelle der in Asphaltflächen eingebundenen Fassadenrinnen sollen die Rinnen im Wiedereinbau mit Gehwegplatten eingefasst werden.
Ca. 170m Asphaltschneidarbeiten
Ca. 150m Fassadenrinnen aus- und wieder einbauen
Ca. 90m2 Oberboden entfernen und wieder einbauen/ Fassadenanschlussgelände ausräumen und wieder einbauen
Ca. 91m2 Plattenbelag.
Hinweis zum Ausführungszeitraum: Die Fassadenarbeiten sind für ca. Mai 2023 vorgesehen. Die Arbeiten "Fassadenrinnen" als Vorbereitung sind ca. 2 Wochen vor den Fassadenarbeiten in Bauabschnitten zu erbringen und unmittelbar nach Abnahme der Sockelanschlüsse abzuschließen. Das genaue Ende der Ausführung richtet sich nach noch zu erfolgender gemeinsamer Vereinbarung abhängig vom gesamten Baufortschritt aller Gewerke.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit der Angebotsabgabe folgende Unterlagen einzureichen:
1. Vollständig ausgefülltes und mit Angebotssumme versehenes Formblatt VVB 213 - Angebotsschreiben
2. Formblatt "Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"
3. Ausgefülltes und mit Preisen versehenes Leistungsverzeichnis beziehungsweise eine durch den Bieter selbst gefertigte Abschrift oder selbst gefertigte Kurzfassung mit schriftlicher Anerkennung der Urschrift des Leistungsverzeichnisses des Auftraggebers. Falls mit dem Angebot eine GAEB-Datei (zwangsweise im Format .P84 oder .X84) eingereicht wird, sind vom Bieter zusätzlich im Leistungsverzeichnis die gegebenenfalls geforderten Angaben (insbesondere Produktangaben) zu machen.
4. Eigenerklärung "Formblatt NRW-Sanktionen"
5. Aufgliederung der Angebotssumme mittels eines der Formblätter 221, 222 oder 223 des "Vergabehandbuch-Bund"
Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Firmen- oder Wohnsitzes beziehungsweise ein anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist. Eine Kopie der nachweislichen Eintragung (Auszug des Registers) ist ausreichend. Aus dieser soll hervorgehen, dass das Unternehmen zur Erbringung der betreffenden Bauleistung berechtigt ist. Der Auszug darf zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung nicht älter als 6 Monate sein.
Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung nachweisen, dass er über die Fähigkeiten und Mittel der anderen Unternehmen verfügen kann. Er hat entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Beabsichtigt ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft sich bei der Erfüllung des Auftrages eines Dritten zu bedienen, kann der Auftraggeber sämtliche genannte Nachweise auch für dasjenige Unternehmen verlangen, an das die Weitergabe beabsichtigt ist.
Die Nachweise sind auf Verlangen binnen 6 Kalendertagen vorzulegen.
Der Bieter hat mit der Angebotsabgabe folgende Unterlagen einzureichen:
1. Erklärung eines Versicherungsunternehmens, das mit dem Bewerber im Auftragsfall eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens 1,5 Millionen EUR für Personenschäden sowie 1,5 Millionen EUR für sonstige Schäden abgeschlossen wird oder eine solche Versicherung bereits besteht.
Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Mindestanforderungen siehe weiter unten)
2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (Mindestanforderungen siehe weiter unten).
3. Freistellungsbescheinigung gemäß § 48 EStG (spätestens zwingend mit der ersten Abschlagsrechnung vom Bieter einzureichen).
Falls für diesen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, ist vom Bieter nachzuweisen, dass ihm die für diesen Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. In diesem Fall ist eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen.
zu 1. Die Versicherungssummen müssen mindestens 1,5 Millionen EUR für Personenschäden sowie 1,5 Millionen EUR für sonstige Schäden abdecken.
zu 2. Mindestjahresumsatz netto pro Jahr 62.000 EUR
Der Bieter hat mit der Angebotsabgabe folgende Unterlagen einzureichen:
1. Angabe, welche Teile des Auftrages die Unternehmerin / der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (sofern von der Bieterin / vom Bieter beabsichtigt)
2. Benennung einer fachlich qualifizierten entsorgungsverantwortlichen Person
Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Angabe, welche Nachunternehmen (namentliche Benennung) die Unternehmerin / der Unternehmer mit Teilen des Auftrages zu unterbeauftragen beabsichtigt (sofern von der Bieterin / vom Bieter beabsichtigt)
2. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht, insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt.
3. Benennung einer Hauptansprechpartnerin / eines Hauptansprechpartners bzw. Hauptausführenden für die gesamte Bauzeit (mindestens 4 Wochen vor Baubeginn); Mindestanforderungen siehe weiter unten.
4. Referenzdarstellung von mindestens 3 Referenzen von Bauleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Mindestanforderungen siehe weiter unten).
zu 3. Die / Der in Frage kommende Ansprechpartnerin / Ansprechpartner und bei Beauftragung Zuständige muss deutschsprachig sein und die Mängelbeseitigung innerhalb von 5 Stunden gewährleisten können. Mit der Angebotsabgabe reicht zunächst die Abgabe einer Verpflichtungserklärung aus, dass eine entsprechende Person von der Bieterin / vom Bieter im Auftragsfalle gestellt wird. Die namentliche Benennung dieser Person muss nach Aufforderung, spätestens aber 4 Wochen vor Baubeginn durch die Auftragnehmerin / den Auftragnehmer erfolgen.
zu 4. Darstellung von Referenzen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es müssen mindestens 3 Referenzen aus dem Zeitraum der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre Jahre mit einem Vertragsvolumen von mindestens 25.000,- EUR vorgelegt werden, aus denen insbesondere die Eignung und Erfahrung im Bereich "Bauen im Bestand" hervorgeht.
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotsöffnung
Die Öffnung der Angebote wird gemäß § 14 VOB/A EU von mindestens zwei Vertretern der Stadt Leverkusen als öffentliche Auftraggeberin gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Alle notwendigen Unterlagen und Dokumente für dieses Verfahren stehen ausschließlich im Internet auf der Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland unter https://www.vmp-rheinland.de kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung. Die Anforderung von Unterlagen beim Auftraggeber ist nicht möglich.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen Bewerberin / Bewerber bzw. Bieterin / Bieter und der Auftraggeberin erfolgt schriftlich über die Nachrichtenfunktion des Vergabemarktplatzes Rheinland.
3. Fragen und Auskunftsersuchen zu den Vergabeunterlagen sind elektronisch über den Vergabemarktplatz bis möglichst zum 10. Februar 2023 an die Zentrale Vergabestelle zu richten.
4. Für die einzureichenden Nachweise gilt: Unterlagen, die die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen. Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an. Dies gilt entsprechend auch für Nachunternehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXVHYYRYW8QPM56T
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50669
Land: Deutschland
Nach §160 Abs.3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland