Umweltverträglichkeitsstudie mit Artenschutzbeitrag und Faunistischen Kartierungen - B63 OU Hamm Nordabschnitt Referenznummer der Bekanntmachung: 5344/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umweltverträglichkeitsstudie mit Artenschutzbeitrag und Faunistischen Kartierungen - B63 OU Hamm Nordabschnitt
Die Stadt Hamm plant im Auftrag des Landesbetriebs Straßenbau NRW (Straßen.NRW) den Neubau eines Teilstücks der Bundesstraße B 63. Mit Planungsvereinbarung vom 13.3.2019 wurden sämtliche Planungsleistungen bis zur Genehmigungsplanung an die Stadt Hamm übertragen. Die beabsichtigte neue Trasse beginnt an der L 665 in der Gemeinde Bönen im Kreis Unna. Sie führt entlang der DB-Strecke Dortmund-Hamm ins Stadtgebiet der kreisfreien Stadt Hamm und endet dort vor dem Datteln-Hamm-Kanal an der L 664 (Hafenstraße). Die geplante Straße dient dem überörtlichen Verkehr und wird auf der gesamten Länge als freie Strecke geplant. Träger der Straßenbaulast ist die Bundesrepublik Deutschland. Die Maßnahme ist unter der Projektnummer B63-G20-NW im Bundesverkehrswegeplan 2030 enthalten und dort als Vordringlicher Bedarf eingestuft. Die gesamte Maßnahme wurde 2003 linienbestimmt und gliedert sich in 2 Teilprojekte (Süd- und Nordabschnitt). Der Übergang zwischen den beiden Abschnitten befindet sich in Hamm an der Rathenaustraße, zwischen Wiescherbach und der Straße "Auf dem Daberg".
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Leistungen für die Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie sowie eines Artenschutzbeitrags und Faunistischer Kartierungen für den ca. 3,9 km langen Nordabschnitt der Maßnahme. Die Leistungen im Einzelnen sind in Abschnitt II.2.4) dieser Bekanntmachung näher beschrieben.
59065 Hamm
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen zum Leistungsbild Umweltverträglichkeitsstudie gemäß Abschnitt 1.1 der Anlage 1 zur HOAI, die Erstellung eines Artenschutzbeitrags sowie faunistische Leistungen für den Nordabschnitt der geplanten neuen OU Hamm im Zuge der B 63 (siehe die nähere Beschreibung des Vorhabens in Abschnitt II.1.4) dieser Bekanntmachung. Für den Südabschnitt wurden die entsprechenden Leistungen bereits beauftragt und sind aktuell in Bearbeitung.
Durch die Linienbestimmungsverfahren (siehe Abschnitt II.1.4) liegen aus den Jahren 1995 und 2006 zwei Umweltverträglichkeitsstudien vor. In der UVS von 1995 wurde für den heutigen Nordabschnitt (damals für das Projekt B61n als Mittelabschnitt vorgesehen) der Trassenverlauf auf der Westseite der Bahnanlagen geplant. Die UVS von 2006 untersuchte unter Umbenennung des Projektes in B 63n Varianten eines Anschlusses statt an die L 664 an die Landesstraße L 665 in Bönen-Nordbögge. Die Kombination der in beiden Studien ermittelten Vorzugsvarianten entspricht der durch das BMV bestimmten aktuellen Linie.
Im Nordabschnitt haben sich gegenüber den vorangegangenen Untersuchungen die Randbedingungen geändert. Durch die geplante Aufgabe des Rangierbahnhofs (Rbf) durch die DB AG bietet sich ggf. die Möglichkeit, die B 63 nicht entlang des Westrandes der derzeitigen Bahnanlagen im Bereich des vorhandenen Straßennetzes zu führen, sondern weiter östlich auf den Flächen des ehemalgien Rangierbahnhofs. Da die genaue Flächenaufteilung bei der Nachnutzung des Rangierbahnhofs noch nicht feststeht, kann die genaue Lage der B 63 derzeit nicht festgelegt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt ist ein Verlauf auf den Rbf-Flächen am westlichen Rand, d.h. zwischen der geplanten Nachnutzung und dem vorhandenen Straßennetz wahrscheinlich. Die ursprüngliche Trassierung soll dennoch zusätzlich untersucht werden. Der Untersuchungsraum für die landespflegerischen Leistungen ist daher so angesetzt, dass er beide Trassenvarianten beinhaltet.
Für den Bereich des Wiescherbachs westlich der geplanten Trasse liegen durch die Planungen zur K 35n erste Faunistische Untersuchungen aus dem Jahr 2010 vor. Der Lippeverband plant in diesem Bereich eine Renaturierung des Wiescherbaches.
Auf der Grundlage der vorhandenen Unterlagen und den durchzuführenden Faunistischen Untersuchungen ist eine aktuelle Umweltverträglichkeitsstudie nach Maßgabe des MUVS und der Musterkarten UVS (BMVI) zu erstellen. Des Weiteren sind Faunistische Untersuchungen durchzuführen und der Artenschutzbeitrag zu erarbeiten. Für den Nordabschnitt wurde aktuell eine Faunistische Planungsraumanalyse erarbeitet. Die Faunistischen Untersuchungen sind hierauf aufbauend durchzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37073
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKR6C2Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
- Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland