Bürgerhaus Blankenhagen - Objektplanung Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: SGT23-65-3-7
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bürgerhaus Blankenhagen - Objektplanung Gebäude
Die ehemalige Jakobuskirche Blankenhagen soll durch Umbau- und Anbaumaßnahmen zum „Bürgerhaus Blankenhagen“ umgewandelt werden. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind Leistungen der Architktetur (Objektplanung Gebäude und Innenräume) für das Projekt Bürgerhaus Blankenhagen in Gütersloh.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Gütersloh ist Eigentümer der ehemaligen Jakobuskirche Blankenhagen. Blankenhagen ist ein Stadtteil im Nordwesten von Gütersloh. Die ehemalige Jakobuskirche Blankenhagen, Dresdner Straße 101, Gütersloh, wurde 1972 errichtet und im Jahre 2007 entwidmet. Seit einem guten Jahr steht das Gebäude leer und ist somit ungenutzt. Zukünftig soll auf dem ca. 2.350 m² großen Grundstück das „Bürgerhaus Blankenhagen“ untergebracht werden. Hierfür sind Um- und Anbaumaßnahmen notwendig. Das Haupthaus bleibt in seiner heutigen Form erhalten und wird für die spätere Nutzung saniert. Der bisherige Anbau der Kirche wird zurückgebaut und durch einen modernen und größeren Ersatzneubau ersetzt. Die großzügigen Räumlichkeiten des Hauptgebäudes sollen zukünftig multifunktional und flexibel genutzt werden können. Aktivitäten wie Hausaufgabenhilfe, Treffen der Mutter-Kind-Gruppe, Sportangebote, Veranstaltungen, Vorträge und Tagungen sowie eine Nutzung durch Vereine des Stadtteils Blankenhagen sind hier angedacht. Zentral gelegen, wird hier eine Teeküche zur „Selbstversorgung“ bzw. Bewirtung vorgesehen. Alt- und Neubau werden durch den schmalen Verbindungstrakt verbunden, welcher gleichzeitig eine weitere Zugangsmöglichkeit schafft. Im Erdgeschoss des Anbaus befindet sich ein Erschließungs- und Toilettenkern. Dieser verfügt über einen Aufzug zur barrierefreien Anbindung des Untergeschosses. Im östlichen Gebäudeteil werden die Verwaltungsräume des Bürgerhauses untergebracht, im Süden befindet sich eine ca. 60 m² große Fahrradwerkstatt, welche die Integration und die Selbsthilfe anregen soll. Im nördlichen Gebäudeteil befindet sich eine Lehrküche, ein multifunktional nutzbarer Gruppenraum und ein kleines Büro bzw. ein Beratungsraum. Dieser Teil lässt sich separat für Vereine und / oder die Stadtteilarbeit Blankenhagen nutzen. Im Untergeschoss des Ersatzneubaus ist ein großzügiger Bereich für die Jugendlichen vorgesehen, ergänzt um zwei Räume für Beratungs- und Lernmöglichkeiten. Der Ersatzneubau wird oberirdisch in zweischaliger Bauweise errichtet. Die Konstruktion besteht aus Kalksandsteinmauerwerk mit Kerndämmung und äußerem Verblendmauerwerk. Der zurückversetzte Verbindungsbau ist mit einer hinterlüfteten Konstruktion aus Fassadenplatten geplant, um architektonisch eine sichtbare Trennung zwischen „Alt“ und „Neu“ zu erzeugen.
Die gesamte Gebäudetechnik für das bestehende Hauptgebäude der ehemaligen Jakobuskirche wird demontiert. Der Heizwärmebedarf wird mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe und Heizkörpern im Niedertemperaturbereich gedeckt. Der Pufferspeicher und das Innengerät stehen im Technikraum UG, das Außengerät steht hinter dem Gebäude. Es werden zwei Regelkreise für die stat. Heizung und das Lüftungsgerät aufgebaut. Die Heizkörper werden mit Thermostatventilen ausgestattet und es wird ein hydraulischer Abgleich durchgeführt.Im Bestand wird keine Lüftungsanlage eingebaut, Be- und Entlüftung erfolgen über Fensterlüftung. Der gesamte Neubau erhält eine kontrollierte Be- und Entlüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Die kompletten Ent- und Bewässerungsleitungen werden in Vorwandinstallation neu verlegt. Das Kellergeschoss erhält eine Fäkalienhebeanlage mit einer Doppelpumpe. Die Warmwasseraufbereitung erfolgt dezentral über Elektrodurchlauferhitzer (400 V). Das Gebäude erhält eine PV-Anlage mit Batteriespeicher. Wechselrichter und Batterie im UG, Flachdach als Gründach. Die gesamte Gebäudetechnik für das bestehende Hauptgebäude wird ausgetauscht bzw. modernisiert und im Untergeschoss des Ersatzneubaus neu installiert, welcher ebenso an eine zusammenhängende Gebäudetechnik angeschlossen wird. Die Elektro-Versorgung für das Objekt wird aus einer eigener Trafostation eingespeist. Weitere Einzelheiten zu den zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der den Vergabeunterlagen als Anlage 3 beigefügten Leistungsbeschreibung.
Arbeitsergebnisse der Leistungsphasen 1 bis 4 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume liegen vor. Die hier abgefragten Architektenleistungen betreffen die Leistungsphasen 5 bis 9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 Abs. 3 HOAI). Die Vergabestelle wird die Leistungen stufenweise in maximal zwei Beauftragungsstufen beauftragen. Beauftragt werden in Beauftragungsstufe 1 mit Zuschlagserteilung zunächst die Leistungsphasen 5 bis 8 nach § 34 Abs. 3 HOAI. Zu erbringen sind ferner Besondere Leistungen und Zusatzleistungen gem. Leistungsbeschreibung.
Die Vergabestelle vergibt weitere Planungsleistungen in anderen Losen, die als separate Vergabeverfahren durchgeführt werden. EU-weit ist dies die Tragwerksplanung/Bauphysik. National werden insbesondere der Brandschutz, die Raumakustik, SiGeKo und Leistungen der Prüfstatik vergeben (§ 3 Abs. 9 VgV). Die in dem vorliegenden Vergabeverfahren zu vergebenden Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung und Innenräume sind nicht weiter in Lose unterteilt.
Das Honorar soll unter Zugrundelegung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der derzeit geltenden Fassung 2021 vereinbart werden. Bieter haben u.a. die Möglichkeit, auf das HOAI-Honorar für die Grundleistungen einen pauschalen prozentualen Abschlag oder Zuschlag anzubieten.
Die hier zu erbringenden Leistungen werden gefördert. Die Stadt Gütersloh erhält eine Zuwendung des Landes aus Landes- und Bundesmitteln auf Grundlage der Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008, Wachstum und nachhaltige Erneuerung.
Das angegebene Datum des Endes der Vertragslaufzeit bezieht sich auf das derzeit geplante Ende der Bauzeit. Das tatsächliche Leistungsende für den Auftragnehmer ist vom Abschluss der beauftragten Leistung abhängig und kann nach dem genannten Termin liegen, insbesondere bei Beauftragung der Leistungsphase 9.
Stufenweise Beauftragung: Die Vergabe erfolgt stufenweise. Beauftragt werden zunächst die Leistungsphasen 5 bis 8 nach § 34 Abs. 3 HOAI (Beauftragungsstufe 1), anschließend bei Weiterbeauftragung im Wege der Vertragserweiterung die Leistungsphase 9 nach § 34 Abs. 3 HOAI (Beauftragungsstufe 2). Der Auftraggeber ist in der Beauftragung der weiteren Beauftragunggsstufe nach Beauftragungsstufe 1 frei. Es besteht kein Anspruch des Auftragnehmers auf eine weitergehende Beauftragung von Leistungen.
Besondere und Zusatzleistung laut Leistungsbeschreibung (Anlage 3 der Vergabeunterlagen).
Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von mehr als EUR 30.000,00 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz („MiLoG“) einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen (§ 19 Abs. 4 MiLoG). Negative Eintragungen in dem Auszug können zum Ausschluss führen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Angabe des vollständigen Namens des Bieters bzw. des jeweiligen Mitglieds der Bietergemeinschaft unter Nennung von: Firmenbezeichnung, Anschrift, Kontaktperson mit Telefon- und Faxnummer, E-Mail und Homepage, Rechtsform des Bieters, Jahr der Bürogründung, Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens, Angabe zu KMU und Büroinhaber,
2. Eigenerklärung zur Unabhängigkeit von Interessen und zu Beteiligungen/wirtschaftlichen Verknüpfungen,
3. Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet,
4. Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen gem. § 123 GWB, also über das Nichtvorliegen von Verurteilungen im Sinne von § 123 Abs. 1 bis 3 GWB sowie Erklärung zum Nachkommen der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung,
5. Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen gem. § 124 GWB, Eintrag im Gewerbezentralregister, Verpflichtungen nach MiLoG, Abgabe entsprechender Eigenerklärungen durch Unterauftragnehmer oder beauftragten Verleihunternehmen,
6. Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft,
7. Eigenerklärung zur Eintragung in ein Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister. Ist der Bieter im Handels- oder Partnerschaftsregister oder einem vergleichbaren Register des Herkunftslandes des Bieters eingetragen, ist über die Eintragung ein aktueller Nachweis des Registers beizufügen (z.B. Handels- oder Partnerschaftsregisterauszug, Kopie ausreichend, aktueller Stand). Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes in einer amtlich beglaubigten Übersetzung vorzulegen,
8. Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 („Russland-Sanktionspaket“).
Die Vergabestelle stellt für die Erklärungen, aber nicht für den geforderten Nachweis, Musterformulare über das Vergabeportal zur Verfügung. Bewirbt sich eine Bietergemeinschaft, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft mit dem Angebot alle vorgenannten Erklärungen abgeben und - soweit zutreffend - den Nachweis nach vorstehender Ziffer 7. vorlegen.
1. Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate und noch gültig, Kopie ausreichend) mit Deckungssummen über mindestens EUR 2,0 Mio. für Personenschäden und über mindestens EUR 2,0 Mio. für sonstige Schäden (jährlich mindestens zweifach maximiert). Alternativ verbindliche Erklärung zur Verpflichtung, im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens EUR 2,0 Mio. für Personenschäden und mindestens EUR 2,0 Mio. für sonstige Schäden, jährlich mindestens zweifach maximiert, abzuschließen und Vorlage der Bestätigung eines Versicherers, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz sicherzustellen (Nachweis, Bestätigung des Versicherers erforderlich, nicht eines Versicherungsmaklers, Kopie der Bestätigung ist ausreichend, Vorlage mit dem Angebot). Bei einer Bietergemeinschaft ist jeweils einer der vorgenannten Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit der Angebotsabgabe zu erbringen.
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanung Gebäude und Innenräume) der letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Alle Werte sind netto anzugeben, also ohne Umsatzsteuer.
Die Vergabestelle stellt für die Erklärungen, aber nicht für den geforderten Nachweis, Musterformulare über das Vergabeportal zur Verfügung.
Bewirbt sich eine Bietergemeinschaft, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft mit dem Angebot alle vorgenannten Erklärungen abgeben und den Nachweis nach vorstehender Ziffer 1. vorlegen.
Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Die Haftungserklärung ist mit dem Angebot vorzulegen (vgl. Anlage 5).
Mindestanforderungen:
Aktueller Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate und noch gültig, Kopie ausreichend) mit Deckungssummen über mindestens EUR 2,0 Mio. für Personenschäden und über mindestens EUR 2,0 Mio. für sonstige Schäden (jährlich mindestens zweifach maximiert). Alternativ verbindliche Erklärung zur Verpflichtung, im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens EUR 2,0 Mio. für Personenschäden und mindestens EUR 2,0 Mio. für sonstige Schäden, jährlich mindestens zweifach maximiert, abzuschließen und Vorlage der Bestätigung eines Versicherers, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsschutz sicherzustellen (Nachweis, Bestätigung des Versicherers erforderlich, nicht eines Versicherungsmaklers, Kopie der Bestätigung ist ausreichend, Vorlage mit dem Angebot). Bei einer Bietergemeinschaft ist jeweils einer der vorgenannten Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft mit der Angebotsabgabe zu erbringen.
1. Einzureichen ist eine Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Referenzprojekte
• über Architektenleistungen (mindestens Objektplanung Gebäude),
• zum Neubau, Umbau oder der Sanierung eines Gebäudes,
• bei denen mindestens die Leistungsphasen 5 bis 8 nach § 34 Abs. 3 HOAI (oder dem ver-gleichbare Leistungen) beauftragt wurden, wobei Leistungsphase 8 noch nicht vollständig abgeschlossen, aber begonnen worden sein muss,
• das Projekt mindestens Honorarzone III nach HOAI (oder vergleichbar) unterfiel
• und das Projekt eine Mindestbausumme von zusammengerechnet EUR 2,0 Mio. netto in den Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar, z.B. bei ausländischen Projekten) hatte.
Zeitlich entscheidend ist der in der Auftragsbekanntmachung genannte Abgabetermin des Angebotes. Erforderlich ist für jede Referenz jeweils die Angabe der Projektbezeichnung und des Ortes des Auftrags, des Gebäudetyps, der Auftragsart (insbesondere ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber handelte), der Art der Maßnahme mit ausführlicher Beschreibung des Leis-tungsanteils des eigenen Unternehmens (beauftragte und erbrachte Leistungsphasen und wesentliche erbrachte Leistungen), der Benennung des Auftraggebers und der Position einer Ansprechperson (zum Beispiel Fachbereichsleiter) mit Kontaktdaten, des Bearbeitungszeitraumes (jeweils von-bis und Monat/Jahr), der Baukosten in den Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar, z.B. bei ausländischen Projekten), der Honorarzone nach HOAI (oder vergleichbar) und des eigenen Rechnungswertes.
2. Erklärung, aus der durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens, die Zahl der Führungskräfte und die Anzahl der beschäftigten Architekten (w/m/d), diese umgerechnet auf Vollzeitstellen, der letzten drei Jahre und aktuell ersichtlich ist;
3. Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter/die Bietergemeinschaft als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt, möglichst unter Angabe des Unterauftragnehmers.
Die Vergabestelle stellt für die Erklärungen Musterformulare über das Vergabeportal zur Verfügung.
Bewirbt sich eine Bietergemeinschaft, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die vorgenannten Angaben machen, bei den Referenzen nach Ziffer 1. jedoch nur für den Leistungsteil, den das Bietergemeinschaftsmitglied im Auftragsfall übernehmen wird.
Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft, sich zum Nachweis der Eignung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), ist dies bei Angebotsabgabe kenntlich zu machen und nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung tatsächlich zur Verfügung stehen (z.B. Verpflichtungserklärung). § 47 Abs. 1 S. 3 VgV ist zu beachten.
Angabe von mindestens einem in den letzten drei Jahren erbrachten Referenzprojekt, das alle nachfolgenden Kriterien erfüllt:
• Architektenleistungen (mindestens Objektplanung Gebäude),
• zum Neubau, Umbau oder der Sanierung eines Gebäudes,
• bei dem mindestens die Leistungsphasen 5 bis 8 nach § 34 Abs. 3 HOAI (oder dem vergleichbare Leistungen) beauftragt wurden, wobei Leistungsphase 8 noch nicht vollständig abgeschlossen, aber begonnen worden sein muss,
• das Projekt mindestens Honorarzone III nach HOAI (oder vergleichbar) unterfiel
• und das Projekt eine Mindestbausumme von zusammengerechnet EUR 2,0 Mio. netto in den Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar, z.B. bei ausländischen Projekten) hatte.
Zeitlich entscheidend ist der in der Auftragsbekanntmachung genannte Abgabetermin des Angebotes. Erforderlich ist für jede Referenz jeweils die Angabe der Projektbezeichnung und des Ortes des Auftrags, des Gebäudetyps, der Auftragsart (insbesondere ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber handelte), der Art der Maßnahme mit ausführlicher Beschreibung des Leistungsanteils des eigenen Unternehmens (beauftragte und erbrachte Leistungsphasen und wesentliche erbrachte Leistungen), der Benennung des Auftraggebers und der Position einer Ansprechperson (zum Beispiel Fachbereichsleiter) mit Kontaktdaten, des Bearbeitungszeitraumes (jeweils von-bis und Monat/Jahr), der Baukosten in den Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar, z.B. bei ausländischen Projekten), der Honorarzone nach HOAI (oder vergleichbar) und des eigenen Rechnungswertes.
§ 75 Abs. 1 VgV: Zugelassen ist, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu tragen oder berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden. Nach § 75 Abs. 3 VgV sind juristische Personen zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
1. Projektsprache: deutsch.
2. Besondere Vertragsbedingungen der Stadt Gütersloh zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen.
3. Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen über mindestens EUR 2,0 Mio. für Personenschäden und über mindestens EUR 2,0 Mio. für sonstige Schäden, jährlich mindestens zweifach maximiert.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Angebote sind in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Abgabe des Angebotes schriftlich, per Telefax bzw. E-Mail oder die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals ist ausgeschlossen. Es werden nur Angebote berücksichtigt, die fristgerecht eingereicht wurden.
2. Macht der Bieter von einem registrierungsfreien Zugang Gebrauch, ohne seine Kontaktdaten zu registrieren, ist er verpflichtet, bis zum Termin für den Eingang der Angebote zu kontrollieren, ob die Vergabestelle eine Änderung der Vergabeunterlagen, Fragen- und Antwortenkataloge oder Terminverschiebungen mitgeteilt hat
3. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Abgabe aller notwendigen Erklärungen für das Angebot die bereit gestellten Musterformulare verwenden sollten. Dies erleichtert die Prüfung und stellt sicher, dass das Angebot vollständig ist.
4. Bieterfragen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal.
5. Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zulässig.
6. Es findet ein einstufiges offenes Verfahren statt. Es werden nur einmalig Angebote abgefragt. Es finden keine Verhandlungen über die Angebote und keine Präsentationstermine statt.
7. Bei technischen Problemen mit dem Vergabeportal wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline des Vergabeportals bzw. den dortigen Support.
8. Weitere Informationen ergeben sich aus den weiter zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; die in § 134 Abs. 2 GWB genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gerügt oder die Vergabestelle eine Rüge mit einem Hinweis auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB zurückgewiesen hat
Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.