Pflege- und Unterhaltungsarbeiten auf vier Halden des Regionalverbandes Ruhr - Kopie Referenznummer der Bekanntmachung: V-2023-0017
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 020-053546)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rvr.ruhr
Abschnitt II: Gegenstand
Pflege- und Unterhaltungsarbeiten auf vier Halden des Regionalverbandes Ruhr - Kopie
Ausgeschrieben werden landschaftsgärtnerische Arbeiten und Vegetationsmanagement für die Pflege und Unterhaltung zur Qualitätssicherung in vier extensiven Halden der Metropole Ruhr.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
- Eigenerklärung zu § 118 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Mit dem Angebot sind zwingend
Eigenerklärungen vorzulegen aus denen hervorgeht, dass der Bieter entweder
- eine von der Bundesagentur für Arbeit anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderungen im Sinne von § 225 SGB IX
ist. (Der Nachweis über die Anerkennung als Werkstatt für Menschen mit Behinderungen der Bundesagentur für Arbeit ist mit
den Angebotsunterlagen vorzulegen).
oder
- ein Unternehmen darstellt, dessen Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen
oder von benachteiligten Personen ist. Vom Bieter ist näher zu erläutern und zu belegen, dass der Haupt-zweck des
Unternehmens in der sozialen und beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten
Personen besteht. Unter benachteiligten Personen sind unter anderem auch Personen mit sozialer Benachteiligung aufgrund
von Langzeitarbeitslosigkeit oder besonders geringer Qualifizierung zu verstehen.
Voraussetzung ist, dass mindestens 30 % der in den oben genannten Unternehmen Beschäftigten Menschen mit
Behinderungen oder benachteiligte Personen sind (§ 118 Abs. 2 GWB).