Campus-Management-System Referenznummer der Bekanntmachung: 090-2021-014eP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fernuni-hagen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Campus-Management-System
Erstellung eines Campus-Management-Systems und Systemservice über einen Zeitraum von 15 Jahren.
FernUniversität in Hagen Universitätsstraße 47 58097 Hagen
Die FernUniversität in Hagen
Der Auftraggeber ist die einzige staatliche Fernuniversität im deutschsprachigen Raum. Aktuell sind über 79.000 Studierende eingeschrieben, während 80% davon berufstätig sind. Seit über 40 Jahren ist die FernUniversität die Anlaufstelle für alle diejenigen, die eine vollwertige akademische Ausbildung anstreben, sich jedoch nicht an einer Präsenzuniversität einschreiben wollen oder können. Fünf Fakultäten bieten vielfältige Studienmöglichkeiten auf Bachelor- und Masterstufe sowie die Möglichkeit zur Promotion und Habilitation. Außerdem werden Teilstudien für die berufliche oder persönliche Weiterbildung angeboten.
Die Außenstellen der FernUniversität in Form von Regional- und Studienzentren sind hauptsächlich über Deutschland verteilt. Es gibt 13 deutsche Regionalzentren, die in einigen Regionen durch Studien- oder Informations- und Beratungszentren unterstützt werden. Unterlagen werden weltweit versandt, so dass ein Studium auch aus dem Ausland aufgenommen werden kann. Zentren zur Unterstützung des Auslandsstudiums befinden sich in der Schweiz, Österreich und Ungarn.
Das Zentrum für Digitalisierung und IT (ZDI) stellt die gesamten IT-Services für die FernUniversität bereit. Der Betrieb des künftigen Campus-Management-Systems wird im ZDI verortet sein. Das ZDI ist in drei KompetenzCenter (KC) strukturiert - das KC Rechenzentrum (Zentrale Services und Infrastruktur), das KC Software (Softwaretechnik sowie Webportal- und Serveranwendungen) sowie das KC SAP (Entwicklung und Betrieb).
Student Lifecycle
Der Student Lifecycle wird an der FernUniversität durch eine Vielzahl größerer und kleinerer Systeme unterstützt, die teils auch über komplexe Schnittstellen miteinander verbunden sind.
Um ihren Studierenden zukünftig ein besseres Studienerlebnis anbieten zu können, sucht die FernUniversität eine moderne, serviceorientierte und performante Softwarelösung, um den kom-pletten Student Lifecycle von der Information bis zur Exmatrikulation und ein anschließendes Netzwerken als Alumni abbilden zu können. Neben dem Lehr- soll auch das Weiterbildungsangebot in der neuen Lösung abgebildet werden können und die Veranstaltungs- und Prüfungsplanung (weltweit) soll vollumfänglich möglich sein. Die gesuchte Softwarelösung soll die Konzepte des Blended Learnings unterstützen, was bedeutet, dass nach fachspezifischen und didakti-schen Erfordernissen Bausteine der Online- und Präsenzlehre miteinander kombiniert werden.
Gebühren
Der Auftraggeber unterscheidet sich von anderen Hochschulen nicht nur im Hinblick auf die Möglichkeit des Studiums aus der Ferne. Ein weiterer Unterschied liegt darin, dass im Studium Gebühren anfallen, die auf curricularer Ebene erhoben werden, also in Abhängigkeit von den belegten Modulen. Das neue Campus-Management-System muss diese Besonderheiten abbilden.
Vertragliche Eckpunkte
Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Erstellung des Campus-Management-Systems bis zu fünf Jahre in Anspruch nehmen wird. Diese Phase des Vertrags ist dienstvertraglicher Natur und es ist beabsichtigt, das System in agiler Projektmethodik zu errichten. Die Vergütung erfolgt auf Basis des Zeitaufwandes. Dieser ist vom Auftragnehmer vor jedem Sprint vorab zu schätzen. Die tatsächlichen Kosten der Sprints und der Erstellungsphase insgesamt werden vom Auftraggeber engmaschig kontrolliert. Der Auftrag ist in der Erstellungsphase für den Auftraggeber jederzeit mit kurzer Frist kündbar.
Die im Campus-Management-System verwendete Standardsoftware wird dem Auftraggeber auf Zeit ("Miete") überlassen. Die Überlassung hat eine Laufzeit von bis zu 15 Jahren.
Im Produktivbetrieb hat der Auftragnehmer den Systemservice zu übernehmen. Dieser besteht aus den Teilleistungen "Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft", "Wiederherstellung der Be-triebsbereitschaft" und "Bereitstellung neuer Programmstände". Die Vergütung erfolgt auf Basis einer Pauschale, die nach Zeitabschnitten bemessen ist. Der Systemservice hat eine Laufzeit von bis zu 15 Jahren.
Darüber hinaus ist erkennbar, dass der Auftragnehmer während der gesamten Vertragslaufzeit weitere Leistungen benötigen wird, welche insbesondere die Weiterentwicklung des Systems betreffen können. Der Auftragnehmer soll diese Leistungen auf Basis eines Rahmenvertrags übernehmen.
Sämtliche genannten Leistungen sind in einen einheitlichen Vertragsentwurf integriert. Hierbei handelt es sich nicht um einen EVB-IT Systemvertrag, denn dort ist die Erstellung des Systems werkvertraglich ausgestaltet. Der Vertragsentwurf orientiert sich aber an dem Muster des EVB-IT Systemvertrags. Dies gilt auch für die verwendete Terminologie.
Bei dem Gesamtbeschaffungswert von 0,01 EUR handelt es sich um einen symbolischen Wert. Der Angebotsgesamtpreis ist gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV geheimhaltungsbedürftig .
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Campus-Management-System
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.simovative.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYHTDK9M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Siehe § 160 (3) GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.