Bankett- und Grabenmäharbeiten im Stadtgebiet Gelsenkirchen Referenznummer der Bekanntmachung: S221130GD01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE125018225
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelsenkirchen
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45879
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-gelsenkirchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bankett- und Grabenmäharbeiten im Stadtgebiet Gelsenkirchen
Die im Stadtgebiet Gelsenkirchen vorhandenen Straßenbegleitgrün / Bankettgrasflächen sollen auf gerade Ebenen und leicht geneigten Flächen bzw. die Grabengrasflächen mit einer Neigung höher als 1:2 gepflegt werden:
- Pos. 1: ca. 30.000 m² ebene und leicht geneigte Flächen (dreimalige Bankettmahd mit Mulchmähwerk)
- Pos. 2: ca. 205.000 m² ebene und leicht geneigte Flächen (zweimalige Bankettmahd mit Mulchmähwerk)
- Pos. 3: ca. 163.000 m² ebene und leicht geneigte Flächen und
geneigte Flächen mit einer Neigung über 1:2 (ca. 50 % der Fläche)(einmalige Bankettmahd mit Mulchmähwerk)
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags, beginnend ab dem 01.04.2023 für diese Bankett- und Grabenmäharbeiten im Stadtgebiet Gelsenkirchen. Der Vertrag hat zunächst eine Laufzeit bis zum 31.12.2023 und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate bis maximal zum 31.12.2026. Der Auftraggeber kann den Vertrag zum Ablauf eines jeden Kalenderjahres kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt hierbei 6 Wochen.
Öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen) der Stadt Gelsenkirchen Gelsenkirchen
Pflege von Grünflächen an öffentlichen Verkehrsflächen (Straßen) der Stadt Gelsenkirchen gemäß den Pflegeterminen.
Die einzelnen Bankett-/ Grabenflächen befinden sich verteilt im kompletten Stadtgebiet Gelsenkirchen. Die Aufmaße der einzelnen Flächen liegen der Bauüberwachung vor. Die Flächengrößen können bis zu 10 % abweichen. Für neue/ geänderte Flächen ist ein entsprechendes Aufmaß unmittelbar nach dem ersten Schnitt mit der Bauüberwachung anzufertigen. Für die Aufmaße ist der Ansprechpartner auf dem angegebenen Betriebshof abzuholen und dort wieder zu entlassen. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Für die Pflegegänge auf den Bankettstreifen und Gräben werden von Mitte April bis November max. 3 Ausführungsintervalle vorgegeben. Die vorgegebenen Ausführungszeiträume müssen eingehalten werden.
Abweichungen aus zwingendem Grund, wie z. B. ungünstige Witterungsbedingungen, bedürfen der Zustimmung der Bauüberwachung in den Pflegebetrieben.
Die zu mähenden Flächen im Straßenbegleitgrün sind überwiegend mit Großgeräten mit einem Auslegemähwerk von bis zu 6,50 m Reichweite zu bearbeiten.
Lagerflächen für Materialien und Maschinen sind nicht vorhanden.
Das Mähgut darf auf der bearbeiteten Fläche verbleiben, darf jedoch nicht in Haufen liegen bleiben, sondern muss so ausreichend verteilt werden, dass die Fläche ungehindert / unbeschädigt wachsen kann. Dieses wird nach dem ersten Mähgang eines jeden Jahres von der Bauüberwachung überprüft.
Auftretende, größere Verunreinigungen auf Fahrbahnen, Bürgersteige und Fahrradwegen sind umgehend zu beseitigen, einschl. aller Erschwernisse wie Einzelgehölze, Masten, Bäume, Leitplanken etc.
Vor der Rasenmahd sind von den Flächen sämtlicher Unrat wie zum Beispiel: Papier, Glas, Flaschen, Dosen, Plastik- und Holzmaterialien sowie Steine, etc. zu entfernen, damit der Unrat nicht übermäht und zerkleinert wird. Anfallende Schäden am Mähgerät werden seitens des Auftraggebers nicht übernommen.
Verschmutzungen auf privaten und öffentlichen Verkehrsflächen, die durch die Arbeiten verursacht werden, sind umgehend auf Kosten des Auftragnehmers zu beseitigen.
Die Gehwege und Straßen müssen während der Pflegearbeiten in einem verkehrssicheren Zustand gehalten werden.
Die Benutzung muss für den Straßenverkehr jederzeit möglich sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bottrop
NUTS-Code: DEA32 Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 46238
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.terra-verde-gmbh
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYY1DC1N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen
des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html