Supervisionsangebote für Mitarbeitende des BAMF Referenznummer der Bekanntmachung: B 24.13 - 0616/21/VV : 1
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]413
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Supervisionsangebote für Mitarbeitende des BAMF
Gegenstand der Rahmenvereinbarung ist die Durchführung von Supervisionen für Mitarbeitende des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
Supervisionen für Entscheider/Entscheiderinnen des BAMF
Los 1 beinhaltet die Durchführung von Supervisionen für Entscheider und Entscheiderinnen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Der Umfang beträgt maximal 200 Supervisionsgruppen á 10 Supervisionstreffen über den Zeitraum der Rahmenvereinbarung.
Supervisionen für Mitarbeitende des Asylverfahrenssekretariats des BAMF
Los 2 beinhaltet die Durchführung von Supervisionen für Mitarbeitende des Asylverfahrenssekretariats des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Der Umfang beträgt maximal 60 Supervisionsgruppen á 10 Supervisionstreffen über den Zeitraum der Rahmenvereinbarung.
Supervisionen für Mitarbeitende im Auslandseinsatzpool des BAMF
Los 3 beinhaltet die Durchführung von Supervisionen für Mitarbeitende im Auslandseinsatzpool des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Der Umfang beträgt maximal 80 Supervisionsgruppen á 10 Supervisionstreffen über den Zeitraum der Rahmenvereinbarung.
Supervisionen für Mitarbeitende verschiedener Organisationseinheiten des BAMF
Los 4 beinhaltet die Durchführung von Supervisionen für Mitarbeitende verschiedener Organisationseinheiten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Der Umfang beträgt maximal 80 Supervisionsgruppen á 10 Supervisionstreffen über den Zeitraum der Rahmenvereinbarung.
Supervisionen für Mitarbeitende mit Aufgaben der Sozial- und Konfliktberatung
Los 5 beinhaltet die Durchführung von Supervisionen für Mitarbeitende des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge, die Aufgaben der Sozial- und Konfliktberatung wahrnehmen. Der Umfang beträgt maximal 16 Supervisionsgruppen á 10 Supervisionstreffen über den Zeitraum der Rahmenvereinbarung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV
Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen pro angebotenem Los in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Als gleichwertig werden Referenzen für das Los 1 angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
o die Dienstleistungsaufträge betreffen die Durchführung von Supervisionen im beruflichen Kontext
o einer der Dienstleistungsaufträge beinhaltet einen Referenzkunden mit mindestens 200 Teilnehmenden pro Jahr.
• Als gleichwertig werden Referenzen für die Lose 2, 3 und 4 angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
o die Dienstleistungsaufträge betreffen die Durchführung von Supervisionen im beruflichen Kontext
o einer der Dienstleistungsaufträge beinhaltet einen Referenzkunden mit mindestens 100 Teilnehmenden pro Jahr.
• Als gleichwertig werden Referenzen für das Los 5 angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
o die Dienstleistungsaufträge betreffen die Durchführung von Supervisionen im beruflichen Kontext
o einer der Dienstleistungsaufträge beinhaltet einen Referenzkunden mit mindestens 20 Teilnehmenden pro Jahr.
• Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände können nicht berücksichtigt werden.
Für die Referenzen ist die Vorlage "Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach.
Es sind nur drei Referenzen pro angebotenes Los gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Profile der Supervisoren/-innen
Stellen Sie die methodisch/didaktischen, theoretischen und insbesondere auch praktischen/praxisbezogenen Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Durchführung von Supervisionen (fachliche Qualifikation) in Form einer von Ihnen selbst zu erstellenden Kurzvita für das Los 1 von mindestens fünf, für die Lose 2 bis 4 von mindestens drei und für das Los 5 von mindestens einem mit der Auftragsabwicklung von Ihnen vorgesehenen Supervisoren/-innen dar. Eine Doppelnennung der Supervisoren/-innen für verschiedene Lose ist nicht möglich.
In der Kurzvita sind folgende Angaben über die Qualifikationen und Kenntnisse der Supervisoren/-innen zu machen sowie folgende Nachweise vorzulegen:
• Nachweis über mehrjährige Lehrerfahrung in der Erwachsenenbildung (mind. 3 Jahre)
• Beherrschung der deutschen Sprache (fließend). Für Supervisoren/-innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, ist mindestens die Sprachniveaustufe C 2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen nachzuweisen.
• Zertifizierung als Supervisorin/Supervisor der Deutschen Gesellschaft für Supervision und Coaching (DGSv), Supervisorin/Supervisor des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) oder vergleichbar. Der Gleichwertigkeitsnachweis ist vom Bieter zu führen. Bitte beachten Sie, dass der Bieter, der sich auf einen vergleichbaren Standard berufen möchte, die Vergabestelle in die Lage versetzen muss, die Gleichwertigkeitsprüfung durchführen zu können. Bitte legen Sie für jede/n Supervisorin/Supervisor eine Kopie der jeweiligen Zertifizierung vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Es handelt sich vorliegend um die Vergabe einer sozialen und besonderen Dienstleistung, weshalb die Laufzeit der Rahmenvereinbarung abweichend von § 21 VgV 6 Jahre betragen darf (siehe § 65 Abs. 2 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.