Universität zu Köln - Wiederkehrende Sachverständigenprüfung BMA und Begleitung der Prüfungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_64_0013
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50923
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://uni-koeln.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.nrw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Universität zu Köln - Wiederkehrende Sachverständigenprüfung BMA und Begleitung der Prüfungen
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von30 Monaten .
wichtiger Hinweis:
Im vorliegenden Verfahren besteht eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung:
Es wurden zwei Losgruppen mit je neun Einzellosen gebildet.
Bieter können für beide Losgruppen:
- Losgruppe 1: Los 1-9: wiederkehrende Sachverständigenprüfungen BMA/SAA,
- Losgruppe 2: Lose 10-18: Begleitung/Überwachung der wiederkehrenden Sachverständigenprüfungen)
ein Angebot abgeben, sie können aber maximal für Lose einer Losgruppe den Zuschlag erhalten.
Liegt ein Bieter in beiden Losgruppen nach Durchführung der Wirtschaftlichkeitswertung mit jeweils wertbaren Angeboten in Führung, so wird das Angebot bezuschlagt, welches den größeren absoluten preislichen Abstand (in EUR) zum jeweils zweitplatzierten Angebot aufweist. Das Angebot des Bieters in der verbleibenden Losgruppe wird nicht bezuschlagt und der Zuschlag in dieser Losgruppe stattdessen dem in dieser Losgruppe zweitplatzierten Angebot in erteilt.
Durch die Loslimitierung wird der bestehende Interessenskonflikt vermieden, dass der Bieter, der die Prüfungen durchführt gleichzeitig die Begleitung/Überwachung der Prüfungen hat.
wiederkehrende Sachverständigenprüfung Gebäude 102, 103, 124, 125, 129
Universität zu Köln, Abteilung 64 - Einkauf Albertus-Magnus-Platz 50923 Köln BMA/SAA in den Liegenschaften der Universität zu Köln
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 30 Monaten.
wichtiger Hinweis:
Im vorliegenden Verfahren besteht eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung:
Es wurden zwei Losgruppen mit je neun Einzellosen gebildet.
Bieter können für beide Losgruppen:
- Losgruppe 1: Los 1-9: wiederkehrende Sachverständigenprüfungen BMA/SAA,
- Losgruppe 2: Lose 10-18: Begleitung/Überwachung der wiederkehrenden Sachverständigenprüfungen)
ein Angebot abgeben, sie können aber maximal für Lose einer Losgruppe den Zuschlag erhalten.
Liegt ein Bieter in beiden Losgruppen nach Durchführung der Wirtschaftlichkeitswertung mit jeweils wertbaren Angeboten in Führung, so wird das Angebot bezuschlagt, welches den größeren absoluten preislichen Abstand (in EUR) zum jeweils zweitplatzierten Angebot aufweist. Das Angebot des Bieters in der verbleibenden Losgruppe wird nicht bezuschlagt und der Zuschlag in dieser Losgruppe stattdessen dem in dieser Losgruppe zweitplatzierten Angebot in erteilt.
Durch die Loslimitierung wird der bestehende Interessenskonflikt vermieden, dass der Bieter, der die Prüfungen durchführt gleichzeitig die Begleitung/Überwachung der Prüfungen hat.
wiederkehrende Sachverständigenprüfung Gebäude 104, 133, 136, 158, 162, 210
Universität zu Köln, Abteilung 64 - Einkauf Albertus-Magnus-Platz 50923 Köln BMA/SAA in den Liegenschaften der Universität zu Köln
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 30 Monaten.
wichtiger Hinweis:
Im vorliegenden Verfahren besteht eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung:
Es wurden zwei Losgruppen mit je neun Einzellosen gebildet.
Bieter können für beide Losgruppen:
- Losgruppe 1: Los 1-9: wiederkehrende Sachverständigenprüfungen BMA/SAA,
- Losgruppe 2: Lose 10-18: Begleitung/Überwachung der wiederkehrenden Sachverständigenprüfungen)
ein Angebot abgeben, sie können aber maximal für Lose einer Losgruppe den Zuschlag erhalten.
Liegt ein Bieter in beiden Losgruppen nach Durchführung der Wirtschaftlichkeitswertung mit jeweils wertbaren Angeboten in Führung, so wird das Angebot bezuschlagt, welches den größeren absoluten preislichen Abstand (in EUR) zum jeweils zweitplatzierten Angebot aufweist. Das Angebot des Bieters in der verbleibenden Losgruppe wird nicht bezuschlagt und der Zuschlag in dieser Losgruppe stattdessen dem in dieser Losgruppe zweitplatzierten Angebot in erteilt.
Durch die Loslimitierung wird der bestehende Interessenskonflikt vermieden, dass der Bieter, der die Prüfungen durchführt gleichzeitig die Begleitung/Überwachung der Prüfungen hat.
wiederkehrende Sachverständigenprüfung Gebäude 211, 310, 321 Physik, 321 Beschleuniger
Universität zu Köln, Abteilung 64 - Einkauf Albertus-Magnus-Platz 50923 Köln BMA/SAA in den Liegenschaften der Universität zu Köln
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 30 Monaten.
wichtiger Hinweis:
Im vorliegenden Verfahren besteht eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung:
Es wurden zwei Losgruppen mit je neun Einzellosen gebildet.
Bieter können für beide Losgruppen:
- Losgruppe 1: Los 1-9: wiederkehrende Sachverständigenprüfungen BMA/SAA,
- Losgruppe 2: Lose 10-18: Begleitung/Überwachung der wiederkehrenden Sachverständigenprüfungen)
ein Angebot abgeben, sie können aber maximal für Lose einer Losgruppe den Zuschlag erhalten.
Liegt ein Bieter in beiden Losgruppen nach Durchführung der Wirtschaftlichkeitswertung mit jeweils wertbaren Angeboten in Führung, so wird das Angebot bezuschlagt, welches den größeren absoluten preislichen Abstand (in EUR) zum jeweils zweitplatzierten Angebot aufweist. Das Angebot des Bieters in der verbleibenden Losgruppe wird nicht bezuschlagt und der Zuschlag in dieser Losgruppe stattdessen dem in dieser Losgruppe zweitplatzierten Angebot in erteilt.
Durch die Loslimitierung wird der bestehende Interessenskonflikt vermieden, dass der Bieter, der die Prüfungen durchführt gleichzeitig die Begleitung/Überwachung der Prüfungen hat.
wiederkehrende Sachverständigenprüfung Gebäude 216, 300, 301, 302, 303
Universität zu Köln, Abteilung 64 - Einkauf Albertus-Magnus-Platz 50923 Köln BMA/SAA in den Liegenschaften der Universität zu Köln
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 30 Monaten.
wichtiger Hinweis:
Im vorliegenden Verfahren besteht eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung:
Es wurden zwei Losgruppen mit je neun Einzellosen gebildet.
Bieter können für beide Losgruppen:
- Losgruppe 1: Los 1-9: wiederkehrende Sachverständigenprüfungen BMA/SAA,
- Losgruppe 2: Lose 10-18: Begleitung/Überwachung der wiederkehrenden Sachverständigenprüfungen)
ein Angebot abgeben, sie können aber maximal für Lose einer Losgruppe den Zuschlag erhalten.
Liegt ein Bieter in beiden Losgruppen nach Durchführung der Wirtschaftlichkeitswertung mit jeweils wertbaren Angeboten in Führung, so wird das Angebot bezuschlagt, welches den größeren absoluten preislichen Abstand (in EUR) zum jeweils zweitplatzierten Angebot aufweist. Das Angebot des Bieters in der verbleibenden Losgruppe wird nicht bezuschlagt und der Zuschlag in dieser Losgruppe stattdessen dem in dieser Losgruppe zweitplatzierten Angebot in erteilt.
Durch die Loslimitierung wird der bestehende Interessenskonflikt vermieden, dass der Bieter, der die Prüfungen durchführt gleichzeitig die Begleitung/Überwachung der Prüfungen hat.
wiederkehrende Sachverständigenprüfung Gebäude 322, 325, 326, 331
Universität zu Köln, Abteilung 64 - Einkauf Albertus-Magnus-Platz 50923 Köln BMA/SAA in den Liegenschaften der Universität zu Köln
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 30 Monaten.
wichtiger Hinweis:
Im vorliegenden Verfahren besteht eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung:
Es wurden zwei Losgruppen mit je neun Einzellosen gebildet.
Bieter können für beide Losgruppen:
- Losgruppe 1: Los 1-9: wiederkehrende Sachverständigenprüfungen BMA/SAA,
- Losgruppe 2: Lose 10-18: Begleitung/Überwachung der wiederkehrenden Sachverständigenprüfungen)
ein Angebot abgeben, sie können aber maximal für Lose einer Losgruppe den Zuschlag erhalten.
Liegt ein Bieter in beiden Losgruppen nach Durchführung der Wirtschaftlichkeitswertung mit jeweils wertbaren Angeboten in Führung, so wird das Angebot bezuschlagt, welches den größeren absoluten preislichen Abstand (in EUR) zum jeweils zweitplatzierten Angebot aufweist. Das Angebot des Bieters in der verbleibenden Losgruppe wird nicht bezuschlagt und der Zuschlag in dieser Losgruppe stattdessen dem in dieser Losgruppe zweitplatzierten Angebot in erteilt.
Durch die Loslimitierung wird der bestehende Interessenskonflikt vermieden, dass der Bieter, der die Prüfungen durchführt gleichzeitig die Begleitung/Überwachung der Prüfungen hat.
wiederkehrende Sachverständigenprüfung Gebäude 101, 114, 119, 304, 847, 901, 906
Universität zu Köln, Abteilung 64 - Einkauf Albertus-Magnus-Platz 50923 Köln BMA/SAA in den Liegenschaften der Universität zu Köln
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 30 Monaten.
wichtiger Hinweis:
Im vorliegenden Verfahren besteht eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung:
Es wurden zwei Losgruppen mit je neun Einzellosen gebildet.
Bieter können für beide Losgruppen:
- Losgruppe 1: Los 1-9: wiederkehrende Sachverständigenprüfungen BMA/SAA,
- Losgruppe 2: Lose 10-18: Begleitung/Überwachung der wiederkehrenden Sachverständigenprüfungen)
ein Angebot abgeben, sie können aber maximal für Lose einer Losgruppe den Zuschlag erhalten.
Liegt ein Bieter in beiden Losgruppen nach Durchführung der Wirtschaftlichkeitswertung mit jeweils wertbaren Angeboten in Führung, so wird das Angebot bezuschlagt, welches den größeren absoluten preislichen Abstand (in EUR) zum jeweils zweitplatzierten Angebot aufweist. Das Angebot des Bieters in der verbleibenden Losgruppe wird nicht bezuschlagt und der Zuschlag in dieser Losgruppe stattdessen dem in dieser Losgruppe zweitplatzierten Angebot in erteilt.
Durch die Loslimitierung wird der bestehende Interessenskonflikt vermieden, dass der Bieter, der die Prüfungen durchführt gleichzeitig die Begleitung/Überwachung der Prüfungen hat.
wiederkehrende Sachverständigenprüfung Gebäude 100, 105, 107
Universität zu Köln, Abteilung 64 - Einkauf Albertus-Magnus-Platz 50923 Köln BMA/SAA in den Liegenschaften der Universität zu Köln
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 30 Monaten.
wichtiger Hinweis:
Im vorliegenden Verfahren besteht eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung:
Es wurden zwei Losgruppen mit je neun Einzellosen gebildet.
Bieter können für beide Losgruppen:
- Losgruppe 1: Los 1-9: wiederkehrende Sachverständigenprüfungen BMA/SAA,
- Losgruppe 2: Lose 10-18: Begleitung/Überwachung der wiederkehrenden Sachverständigenprüfungen)
ein Angebot abgeben, sie können aber maximal für Lose einer Losgruppe den Zuschlag erhalten.
Liegt ein Bieter in beiden Losgruppen nach Durchführung der Wirtschaftlichkeitswertung mit jeweils wertbaren Angeboten in Führung, so wird das Angebot bezuschlagt, welches den größeren absoluten preislichen Abstand (in EUR) zum jeweils zweitplatzierten Angebot aufweist. Das Angebot des Bieters in der verbleibenden Losgruppe wird nicht bezuschlagt und der Zuschlag in dieser Losgruppe stattdessen dem in dieser Losgruppe zweitplatzierten Angebot in erteilt.
Durch die Loslimitierung wird der bestehende Interessenskonflikt vermieden, dass der Bieter, der die Prüfungen durchführt gleichzeitig die Begleitung/Überwachung der Prüfungen hat.
wiederkehrende Sachverständigenprüfung Gebäude 137, 310b, 911, 921
Universität zu Köln, Abteilung 64 - Einkauf Albertus-Magnus-Platz 50923 Köln BMA/SAA in den Liegenschaften der Universität zu Köln
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 30 Monaten.
wichtiger Hinweis:
Im vorliegenden Verfahren besteht eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung:
Es wurden zwei Losgruppen mit je neun Einzellosen gebildet.
Bieter können für beide Losgruppen:
- Losgruppe 1: Los 1-9: wiederkehrende Sachverständigenprüfungen BMA/SAA,
- Losgruppe 2: Lose 10-18: Begleitung/Überwachung der wiederkehrenden Sachverständigenprüfungen)
ein Angebot abgeben, sie können aber maximal für Lose einer Losgruppe den Zuschlag erhalten.
Liegt ein Bieter in beiden Losgruppen nach Durchführung der Wirtschaftlichkeitswertung mit jeweils wertbaren Angeboten in Führung, so wird das Angebot bezuschlagt, welches den größeren absoluten preislichen Abstand (in EUR) zum jeweils zweitplatzierten Angebot aufweist. Das Angebot des Bieters in der verbleibenden Losgruppe wird nicht bezuschlagt und der Zuschlag in dieser Losgruppe stattdessen dem in dieser Losgruppe zweitplatzierten Angebot in erteilt.
Durch die Loslimitierung wird der bestehende Interessenskonflikt vermieden, dass der Bieter, der die Prüfungen durchführt gleichzeitig die Begleitung/Überwachung der Prüfungen hat.
wiederkehrende Sachverständigenprüfung Gebäude 106, 127, 151, 171, 202, 312
Universität zu Köln, Abteilung 64 - Einkauf Albertus-Magnus-Platz 50923 Köln BMA/SAA in den Liegenschaften der Universität zu Köln
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 30 Monaten.
wichtiger Hinweis:
Im vorliegenden Verfahren besteht eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung:
Es wurden zwei Losgruppen mit je neun Einzellosen gebildet.
Bieter können für beide Losgruppen:
- Losgruppe 1: Los 1-9: wiederkehrende Sachverständigenprüfungen BMA/SAA,
- Losgruppe 2: Lose 10-18: Begleitung/Überwachung der wiederkehrenden Sachverständigenprüfungen)
ein Angebot abgeben, sie können aber maximal für Lose einer Losgruppe den Zuschlag erhalten.
Liegt ein Bieter in beiden Losgruppen nach Durchführung der Wirtschaftlichkeitswertung mit jeweils wertbaren Angeboten in Führung, so wird das Angebot bezuschlagt, welches den größeren absoluten preislichen Abstand (in EUR) zum jeweils zweitplatzierten Angebot aufweist. Das Angebot des Bieters in der verbleibenden Losgruppe wird nicht bezuschlagt und der Zuschlag in dieser Losgruppe stattdessen dem in dieser Losgruppe zweitplatzierten Angebot in erteilt.
Durch die Loslimitierung wird der bestehende Interessenskonflikt vermieden, dass der Bieter, der die Prüfungen durchführt gleichzeitig die Begleitung/Überwachung der Prüfungen hat.
Begleitung/Überwachung wiederkehrende Sachverständigenprüfung Gebäude: 102, 103, 124, 125, 129
Universität zu Köln, Abteilung 64 - Einkauf Albertus-Magnus-Platz 50923 Köln BMA/SAA in den Liegenschaften der Universität zu Köln
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 30 Monaten.
wichtiger Hinweis:
Im vorliegenden Verfahren besteht eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung:
Es wurden zwei Losgruppen mit je neun Einzellosen gebildet.
Bieter können für beide Losgruppen:
- Losgruppe 1: Los 1-9: wiederkehrende Sachverständigenprüfungen BMA/SAA,
- Losgruppe 2: Lose 10-18: Begleitung/Überwachung der wiederkehrenden Sachverständigenprüfungen)
ein Angebot abgeben, sie können aber maximal für Lose einer Losgruppe den Zuschlag erhalten.
Liegt ein Bieter in beiden Losgruppen nach Durchführung der Wirtschaftlichkeitswertung mit jeweils wertbaren Angeboten in Führung, so wird das Angebot bezuschlagt, welches den größeren absoluten preislichen Abstand (in EUR) zum jeweils zweitplatzierten Angebot aufweist. Das Angebot des Bieters in der verbleibenden Losgruppe wird nicht bezuschlagt und der Zuschlag in dieser Losgruppe stattdessen dem in dieser Losgruppe zweitplatzierten Angebot in erteilt.
Durch die Loslimitierung wird der bestehende Interessenskonflikt vermieden, dass der Bieter, der die Prüfungen durchführt gleichzeitig die Begleitung/Überwachung der Prüfungen hat.
Begleitung/Überwachung wiederkehrende Sachverständigenprüfung Gebäude: 104, 133, 136, 158, 162, 210
Universität zu Köln, Abteilung 64 - Einkauf Albertus-Magnus-Platz 50923 Köln BMA/SAA in den Liegenschaften der Universität zu Köln
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 30 Monaten.
wichtiger Hinweis:
Im vorliegenden Verfahren besteht eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung:
Es wurden zwei Losgruppen mit je neun Einzellosen gebildet.
Bieter können für beide Losgruppen:
- Losgruppe 1: Los 1-9: wiederkehrende Sachverständigenprüfungen BMA/SAA,
- Losgruppe 2: Lose 10-18: Begleitung/Überwachung der wiederkehrenden Sachverständigenprüfungen)
ein Angebot abgeben, sie können aber maximal für Lose einer Losgruppe den Zuschlag erhalten.
Liegt ein Bieter in beiden Losgruppen nach Durchführung der Wirtschaftlichkeitswertung mit jeweils wertbaren Angeboten in Führung, so wird das Angebot bezuschlagt, welches den größeren absoluten preislichen Abstand (in EUR) zum jeweils zweitplatzierten Angebot aufweist. Das Angebot des Bieters in der verbleibenden Losgruppe wird nicht bezuschlagt und der Zuschlag in dieser Losgruppe stattdessen dem in dieser Losgruppe zweitplatzierten Angebot in erteilt.
Durch die Loslimitierung wird der bestehende Interessenskonflikt vermieden, dass der Bieter, der die Prüfungen durchführt gleichzeitig die Begleitung/Überwachung der Prüfungen hat.
Begleitung/Überwachung wiederkehrende Sachverständigenprüfung Gebäude: 211, 310, 321 Physik, 321 Beschleuniger
Universität zu Köln, Abteilung 64 - Einkauf Albertus-Magnus-Platz 50923 Köln BMA/SAA in den Liegenschaften der Universität zu Köln
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 30 Monaten.
wichtiger Hinweis:
Im vorliegenden Verfahren besteht eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung:
Es wurden zwei Losgruppen mit je neun Einzellosen gebildet.
Bieter können für beide Losgruppen:
- Losgruppe 1: Los 1-9: wiederkehrende Sachverständigenprüfungen BMA/SAA,
- Losgruppe 2: Lose 10-18: Begleitung/Überwachung der wiederkehrenden Sachverständigenprüfungen)
ein Angebot abgeben, sie können aber maximal für Lose einer Losgruppe den Zuschlag erhalten.
Liegt ein Bieter in beiden Losgruppen nach Durchführung der Wirtschaftlichkeitswertung mit jeweils wertbaren Angeboten in Führung, so wird das Angebot bezuschlagt, welches den größeren absoluten preislichen Abstand (in EUR) zum jeweils zweitplatzierten Angebot aufweist. Das Angebot des Bieters in der verbleibenden Losgruppe wird nicht bezuschlagt und der Zuschlag in dieser Losgruppe stattdessen dem in dieser Losgruppe zweitplatzierten Angebot in erteilt.
Durch die Loslimitierung wird der bestehende Interessenskonflikt vermieden, dass der Bieter, der die Prüfungen durchführt gleichzeitig die Begleitung/Überwachung der Prüfungen hat.
Begleitung/Überwachung wiederkehrende Sachverständigenprüfung Gebäude: 216, 300, 301, 302, 303
Universität zu Köln, Abteilung 64 - Einkauf Albertus-Magnus-Platz 50923 Köln BMA/SAA in den Liegenschaften der Universität zu Köln
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 30 Monaten.
wichtiger Hinweis:
Im vorliegenden Verfahren besteht eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung:
Es wurden zwei Losgruppen mit je neun Einzellosen gebildet.
Bieter können für beide Losgruppen:
- Losgruppe 1: Los 1-9: wiederkehrende Sachverständigenprüfungen BMA/SAA,
- Losgruppe 2: Lose 10-18: Begleitung/Überwachung der wiederkehrenden Sachverständigenprüfungen)
ein Angebot abgeben, sie können aber maximal für Lose einer Losgruppe den Zuschlag erhalten.
Liegt ein Bieter in beiden Losgruppen nach Durchführung der Wirtschaftlichkeitswertung mit jeweils wertbaren Angeboten in Führung, so wird das Angebot bezuschlagt, welches den größeren absoluten preislichen Abstand (in EUR) zum jeweils zweitplatzierten Angebot aufweist. Das Angebot des Bieters in der verbleibenden Losgruppe wird nicht bezuschlagt und der Zuschlag in dieser Losgruppe stattdessen dem in dieser Losgruppe zweitplatzierten Angebot in erteilt.
Durch die Loslimitierung wird der bestehende Interessenskonflikt vermieden, dass der Bieter, der die Prüfungen durchführt gleichzeitig die Begleitung/Überwachung der Prüfungen hat.
Begleitung/Überwachung wiederkehrende Sachverständigenprüfung Gebäude: 322, 325, 326, 331
Universität zu Köln, Abteilung 64 - Einkauf Albertus-Magnus-Platz 50923 Köln BMA/SAA in den Liegenschaften der Universität zu Köln
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 30 Monaten.
wichtiger Hinweis:
Im vorliegenden Verfahren besteht eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung:
Es wurden zwei Losgruppen mit je neun Einzellosen gebildet.
Bieter können für beide Losgruppen:
- Losgruppe 1: Los 1-9: wiederkehrende Sachverständigenprüfungen BMA/SAA,
- Losgruppe 2: Lose 10-18: Begleitung/Überwachung der wiederkehrenden Sachverständigenprüfungen)
ein Angebot abgeben, sie können aber maximal für Lose einer Losgruppe den Zuschlag erhalten.
Liegt ein Bieter in beiden Losgruppen nach Durchführung der Wirtschaftlichkeitswertung mit jeweils wertbaren Angeboten in Führung, so wird das Angebot bezuschlagt, welches den größeren absoluten preislichen Abstand (in EUR) zum jeweils zweitplatzierten Angebot aufweist. Das Angebot des Bieters in der verbleibenden Losgruppe wird nicht bezuschlagt und der Zuschlag in dieser Losgruppe stattdessen dem in dieser Losgruppe zweitplatzierten Angebot in erteilt.
Durch die Loslimitierung wird der bestehende Interessenskonflikt vermieden, dass der Bieter, der die Prüfungen durchführt gleichzeitig die Begleitung/Überwachung der Prüfungen hat.
Begleitung/Überwachung wiederkehrende Sachverständigenprüfung Gebäude:101, 114, 119, 304, 847, 901, 906
Universität zu Köln, Abteilung 64 - Einkauf Albertus-Magnus-Platz 50923 Köln BMA/SAA in den Liegenschaften der Universität zu Köln
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 30 Monaten.
wichtiger Hinweis:
Im vorliegenden Verfahren besteht eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung:
Es wurden zwei Losgruppen mit je neun Einzellosen gebildet.
Bieter können für beide Losgruppen:
- Losgruppe 1: Los 1-9: wiederkehrende Sachverständigenprüfungen BMA/SAA,
- Losgruppe 2: Lose 10-18: Begleitung/Überwachung der wiederkehrenden Sachverständigenprüfungen)
ein Angebot abgeben, sie können aber maximal für Lose einer Losgruppe den Zuschlag erhalten.
Liegt ein Bieter in beiden Losgruppen nach Durchführung der Wirtschaftlichkeitswertung mit jeweils wertbaren Angeboten in Führung, so wird das Angebot bezuschlagt, welches den größeren absoluten preislichen Abstand (in EUR) zum jeweils zweitplatzierten Angebot aufweist. Das Angebot des Bieters in der verbleibenden Losgruppe wird nicht bezuschlagt und der Zuschlag in dieser Losgruppe stattdessen dem in dieser Losgruppe zweitplatzierten Angebot in erteilt.
Durch die Loslimitierung wird der bestehende Interessenskonflikt vermieden, dass der Bieter, der die Prüfungen durchführt gleichzeitig die Begleitung/Überwachung der Prüfungen hat.
Begleitung/Überwachung wiederkehrende Sachverständigenprüfung Gebäude: 100, 105, 107
Universität zu Köln, Abteilung 64 - Einkauf Albertus-Magnus-Platz 50923 Köln BMA/SAA in den Liegenschaften der Universität zu Köln
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 30 Monaten.
wichtiger Hinweis:
Im vorliegenden Verfahren besteht eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung:
Es wurden zwei Losgruppen mit je neun Einzellosen gebildet.
Bieter können für beide Losgruppen:
- Losgruppe 1: Los 1-9: wiederkehrende Sachverständigenprüfungen BMA/SAA,
- Losgruppe 2: Lose 10-18: Begleitung/Überwachung der wiederkehrenden Sachverständigenprüfungen)
ein Angebot abgeben, sie können aber maximal für Lose einer Losgruppe den Zuschlag erhalten.
Liegt ein Bieter in beiden Losgruppen nach Durchführung der Wirtschaftlichkeitswertung mit jeweils wertbaren Angeboten in Führung, so wird das Angebot bezuschlagt, welches den größeren absoluten preislichen Abstand (in EUR) zum jeweils zweitplatzierten Angebot aufweist. Das Angebot des Bieters in der verbleibenden Losgruppe wird nicht bezuschlagt und der Zuschlag in dieser Losgruppe stattdessen dem in dieser Losgruppe zweitplatzierten Angebot in erteilt.
Durch die Loslimitierung wird der bestehende Interessenskonflikt vermieden, dass der Bieter, der die Prüfungen durchführt gleichzeitig die Begleitung/Überwachung der Prüfungen hat.
Begleitung/Überwachung wiederkehrende Sachverständigenprüfung Gebäude: 137, 310b, 911, 921
Universität zu Köln, Abteilung 64 - Einkauf Albertus-Magnus-Platz 50923 Köln BMA/SAA in den Liegenschaften der Universität zu Köln
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 30 Monaten.
wichtiger Hinweis:
Im vorliegenden Verfahren besteht eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung:
Es wurden zwei Losgruppen mit je neun Einzellosen gebildet.
Bieter können für beide Losgruppen:
- Losgruppe 1: Los 1-9: wiederkehrende Sachverständigenprüfungen BMA/SAA,
- Losgruppe 2: Lose 10-18: Begleitung/Überwachung der wiederkehrenden Sachverständigenprüfungen)
ein Angebot abgeben, sie können aber maximal für Lose einer Losgruppe den Zuschlag erhalten.
Liegt ein Bieter in beiden Losgruppen nach Durchführung der Wirtschaftlichkeitswertung mit jeweils wertbaren Angeboten in Führung, so wird das Angebot bezuschlagt, welches den größeren absoluten preislichen Abstand (in EUR) zum jeweils zweitplatzierten Angebot aufweist. Das Angebot des Bieters in der verbleibenden Losgruppe wird nicht bezuschlagt und der Zuschlag in dieser Losgruppe stattdessen dem in dieser Losgruppe zweitplatzierten Angebot in erteilt.
Durch die Loslimitierung wird der bestehende Interessenskonflikt vermieden, dass der Bieter, der die Prüfungen durchführt gleichzeitig die Begleitung/Überwachung der Prüfungen hat.
Begleitung/Überwachung wiederkehrende Sachverständigenprüfung Gebäude: 106, 127, 151, 171, 202, 312
Universität zu Köln, Abteilung 64 - Einkauf Albertus-Magnus-Platz 50923 Köln BMA/SAA in den Liegenschaften der Universität zu Köln
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 30 Monaten.
wichtiger Hinweis:
Im vorliegenden Verfahren besteht eine Loslimitierung in Form einer Zuschlagslimitierung:
Es wurden zwei Losgruppen mit je neun Einzellosen gebildet.
Bieter können für beide Losgruppen:
- Losgruppe 1: Los 1-9: wiederkehrende Sachverständigenprüfungen BMA/SAA,
- Losgruppe 2: Lose 10-18: Begleitung/Überwachung der wiederkehrenden Sachverständigenprüfungen)
ein Angebot abgeben, sie können aber maximal für Lose einer Losgruppe den Zuschlag erhalten.
Liegt ein Bieter in beiden Losgruppen nach Durchführung der Wirtschaftlichkeitswertung mit jeweils wertbaren Angeboten in Führung, so wird das Angebot bezuschlagt, welches den größeren absoluten preislichen Abstand (in EUR) zum jeweils zweitplatzierten Angebot aufweist. Das Angebot des Bieters in der verbleibenden Losgruppe wird nicht bezuschlagt und der Zuschlag in dieser Losgruppe stattdessen dem in dieser Losgruppe zweitplatzierten Angebot in erteilt.
Durch die Loslimitierung wird der bestehende Interessenskonflikt vermieden, dass der Bieter, der die Prüfungen durchführt gleichzeitig die Begleitung/Überwachung der Prüfungen hat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Eignung Losgruppe 2: Begleitung der Prüfungen: Zertifizierung nach DIN 14675 Fachplaner für Brandmeldeanlagen BMA (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Unternehmenszertifizierung:
Zertifizierung nach DIN 14675 Fachplaner für Brandmeldeanlagen BMA
- Eignung Losgruppe 2: Begleitung der Prüfungen: Zertifizierung nach DIN 14675 Fachplaner für Sprachalarmanlagen SAA (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen)
Unternehmenszertifizierung:
- Zertifizierung nach DIN 14675 Fachplaner für Sprachalarmanlagen SAA
- Eignung Losgruppe 1:Sachverständigenprüfungen: § 3 - Prüfsachverständige (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Prüfsachverständige sind in ihren jeweiligen Fachrichtungen
1. die nach § 4 anerkannten Sachverständigen,
2. die vor Inkrafttreten dieser Verordnung von der obersten Bauaufsichtsbehörde und der
Bezirksregierung Düsseldorf bauaufsichtlich anerkannten Sachverständigen,
3. Sachverständige, die nach Abschnitt I der Verordnung über die Organisation der
technischen Überwachung vom 2. Dezember 1959 (GV. NRW. S. 174), aufgehoben durch
Verordnung vom 16. Juli 2004 (GV. NRW. S. 398), anerkannt sind,
4. die Bediensteten einer öffentlichen Verwaltung mit den für die Ausübung der Tätigkeit als
Sachverständige erforderlichen Sachkenntnissen und Erfahrungen sowie Mess- und
Prüfgeräten für technische Anlagen von Gebäuden im Zuständigkeitsbereich dieser
Verwaltung und
5. die von anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland bauaufsichtlich anerkannten
Sachverständigen.
Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem
Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat zur Wahrnehmung von Aufgaben
im Sinne dieser Verordnung niedergelassen sind, sind befugt, als Prüfsachverständige Aufgaben
nach dieser Verordnung auszuführen, wenn sie
1. hinsichtlich des Tätigkeitsbereiches eine vergleichbare Berechtigung besitzen,
2. dafür hinsichtlich der Anerkennungsvoraussetzungen und des Nachweises von
Kenntnissen vergleichbare Anforderungen erfüllen mussten und
3. die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Sie haben das erstmalige Tätigwerden vorher der zuständigen Stelle anzuzeigen und dabei
1. eine Bescheinigung darüber, dass sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder
einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat
rechtmäßig zur Wahrnehmung von Aufgaben im Sinne dieser Verordnung niedergelassen
sind und ihnen die Ausübung dieser Tätigkeiten zum Zeitpunkt der Vorlage der
Bescheinigung nicht, auch nicht vorübergehend, untersagt ist, und
2. einen Nachweis darüber, dass sie im Staat ihrer Niederlassung dafür die Voraussetzungen
des Satzes 1 Nummer 2 erfüllen mussten,
vorzulegen. Die zuständige Stelle soll das Tätigwerden untersagen, wenn die Voraussetzungen
des Satzes 1 nicht erfüllt sind; sie hat auf Antrag zu bestätigen, dass die Anzeige nach Satz 2
erfolgt ist.
Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem
Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat zur Wahrnehmung von Aufgaben
im Sinne dieser Verordnung niedergelassen sind, ohne im Sinne des Absatzes 2, Satz 1, Nummer
2 vergleichbar zu sein, sind berechtigt, als Prüfsachverständige Aufgaben nach dieser
Verordnung auszuführen, wenn ihnen die zuständige Stelle bescheinigt hat, dass sie die
Anforderungen hinsichtlich der Anerkennungsvoraussetzungen, des Nachweises von
Kenntnissen und des Tätigkeitsbereiches nach dieser Verordnung erfüllen. Die Bescheinigung
wird auf Antrag erteilt, dem die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen beizufügen sind. § 6,
Abs. 2, Sätze 3 bis 7 gilt entsprechend.
Anzeigen und Bescheinigungen nach den Absätzen 2 und 3 sind nicht erforderlich, wenn bereits
in einem anderen Land eine Anzeige erfolgt ist oder eine Bescheinigung erteilt wurde. Verfahren
nach den Absätzen 2 und 3 können über eine einheitliche Stelle nach den Vorschriften des
Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 12. November 1999 (GV. NRW. S. 602), zuletzt geändert durch Artikel
1 des Gesetzes vom 12. Mai 2009 (GV. NRW. S. 296), abgewickelt werden.
§ 4 - Voraussetzungen für die Anerkennung
Als Sachverständige oder Sachverständiger für eine Fachrichtung wird von der zuständigen
Stelle durch schriftlichen Bescheid anerkannt, wer
1. seine Hauptwohnung, seine gewerbliche Niederlassung oder seine überwiegende
berufliche Tätigkeit in Nordrhein-Westfalen hat,
2. aufgrund des Ingenieurgesetzes vom 5. Mai 1970 (GV. NRW. S. 312), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 28. Mai 2013 (GV. NRW. S. 272), die Berufsbezeichnung ,,Ingenieurin"
oder ,,Ingenieur" zu führen berechtigt ist und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in der
Fachrichtung hat, in der die Prüftätigkeit ausgeübt werden soll,
3. die für die Ausübung der Tätigkeit als Sachverständige oder als Sachverständiger
erforderlichen Sachkenntnisse in der Fachrichtung besitzt, auf die sich seine
sachverständige Tätigkeit bezieht, und über die notwendigen Prüfgeräte und Hilfsmittel
verfügt,
4. nach ihrer oder seiner Persönlichkeit Gewähr dafür bietet, dass er den Aufgaben einer
Sachverständigen oder eines Sachverständigen gewachsen ist und sie unparteiisch und
gewissenhaft erfüllen wird,
5. nicht für die Fachrichtung bereits in anderen Ländern bauaufsichtlich anerkannter
Sachverständiger ist, und
6. noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet hat.
§ 5 - Anerkennungsfachrichtungen
Sachverständige werden anerkannt für folgende Fachrichtungen:
1. in der Fachrichtung Elektrotechnik die Teilfachrichtungen, die folgende Anlagen umfassen:
a. Brandmelde- und Alarmierungsanlagen,
b. Sicherheitsbeleuchtungs- und Sicherheitsstromversorgungsanlagen und
c. elektrische Anlagen.
Die Anerkennung erfolgt auf Grundlage einer Prüfung. Die Auslagen trägt die Antragstellerin oder
der Antragsteller.
Prüfungen zur Anerkennung sind für die Teilfachrichtungen unter Nummer 1 bei der
Brandenburgischen Ingenieurkammer oder der IHK Region Stuttgart und für die Teilfachrichtungen
unter Nummer 2 bei der Brandenburgischen Ingenieurkammer oder der IHK Saarland
abzulegen.
Abweichend von Absatz 1 können im Einvernehmen mit der obersten Bauaufsichtsbehörde
Anerkennungen von Sachverständigen für andere Fachrichtungen und Teilfachrichtungen
erfolgen; abzustimmen ist dabei, wie die ausreichenden Fachkenntnisse nachgewiesen werden.
- 523 EU 08-2022 - Eigenerklaerung Sanktionspaket 5 EU.docx (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): 523 EU 08-2022 - Eigenerklaerung Sanktionspaket 5 EU.docx
Diese Unterlage ist wzingend unterschrieben mit dem Angebot einzureichen!
Einzureichende Unterlagen:
- Referenzen Losgruppe 1 Sachverständigenprüfungen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Referenzliste:
Es müssen mindestens drei Referenzen der letzten drei Jahre von wiederkehrenden
Sachverständigenprüfungen von Brandmelde- und Sprachalarmierungsanlagen nachgewiesen
Werden, die denen im Leistungsverzeichnis beschriebenen Tätigkeiten in Art, Umfang, Größe und
Komplexität gleichen.
Folgende Angaben sollten mindestens enthalten sein:
- Benennung des Auftraggebers
- Ansprechpartner des Auftraggebers
- Ausführungsort der Wiederkehrenden Sachverständigenprüfung
- Größenumfang der zu prüfenden Anlagen
Die Referenzen sind nicht älter als drei Jahre.
Referenzgültigkeitszeitraum: 01.02.2020 bis 31.01.2023
Bitte füllen Sie die Referenzliste vollständig aus und fügen diese dem Angebot bei.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
wichtiger Hinweis:
Im vorliegenden Verfahren besteht eine Loslimitierung in Form einer Zuschlags-limitierung: Bieter können für beide Lose ein Angebot abgeben, sie können aber maximal für ein Los den Zuschlag erhalten.
Liegt ein Bieter in beiden Losen nach Durchführung der Wirtschaftlichkeitswertung mit jeweils wertbaren Angeboten in Führung, so wird das Angebot bezuschlagt, welches den größeren absoluten preislichen Abstand (in EUR) zum jeweils zweitplatzierten Angebot aufweist. Das Angebot des Bieters im verbleibenden Los wird nicht bezuschlagt und der Zuschlag in diesem Los stattdessen dem in diesem Los zweitplatzierten Angebot in erteilt.
Durch die Loslimitierung wird der bestehende Interessenskonflikt vermieden, dass der Bieter, der die Prüfungen durchführt gleichzeitig die Begleitung/Überwachung der Prüfungen hat.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4CYW25XF37S
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html