Neubau Feuerwehr/Wasserwerk Neunkirchen, Fug- und Imprägnierarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 17.2023
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neunkirchen-Seelscheid
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53819
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nk-se.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Feuerwehr/Wasserwerk Neunkirchen, Fug- und Imprägnierarbeiten
Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr. Der Löschzug erhält ein Feuerwehrhaus mit acht
Stellplätzen für die Einsatzfahrzeuge sowie die notwendigen Funktionsbereiche, wie Lagerflächen, Werkstätten, Schulungsraum, Umkleide- und Verwaltungsräume. Ebenso wird der Neubau des Wasserwerks mit einer Garage für sechs Pritschenwagen zusätzlich zu den erforderlichen Werkstätten, Lagerflächen, Sozial- und Büroräumen und Außenlagerflächen geplant.
Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid Sankt Franziskus Weg 53819 Neunkirchen-Seelscheid
Die Ausschreibung umfasst die Imprägnierung mit Betonhydrophobierung, sowie den Fugenverschluss von Betonfertigteilen.
Das Bauvorhaben ist auf mehrere Einzelbauten innerhalb einer Baustelle verteilt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen)
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
Einzureichende Unterlagen:
- Angaben zu den ausgeführten Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus Neunkirchen-Seelscheid, Hauptstraße 78,53819 Neunkirchen-Seelscheid
Bieter sind zur Teilnahme an der Submission nicht zugelassen. Nach der Submission wird allen Bietern kurzfristig und unaufgefordert das Submissionsergebnis elektronisch zur Verfügung gestellt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vertragsstrafe je Werktag 300 EUR, max. 5 % der Auftragssumme.
Das ungeprüfte Submissionsergebnis wird zeitnah über den Vergabemarktplatz zur Verfügung gestellt.
Rückfragen sind bis 27.02.2023 zu stellen. Die Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4DYW26ARTRE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer
Sieht sich ein an diesem öffentlichen Auftrag interessiertes Unternehmen in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verletzt (Nichtbeachtung von Vergabevorschriften), besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einen Nachprüfungsantrag nach § 160 GWB zu stellen.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder bis zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Somit ist ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer schriftlich einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 Abs. 1 Satz 1 + 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer