EU-weite Ausschreibung der Lieferung eines Abfallsammelfahrzeugs mit Ladelifter, Hakengerät und Abrollpresse für die Entsorgung Herne (AöR)
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.entsorgung-herne.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Lieferung eines Abfallsammelfahrzeugs mit Ladelifter, Hakengerät und Abrollpresse für die Entsorgung Herne (AöR)
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung eines kompletten Abfallsammelfahrzeugs (4-achsiger LKW, zulässiges Gesamtgewicht max. 32.000 kg) mit teilautomatisiertem Ladelifter mit Pilzkopfaufnahme, Hakengerät, Abrollpresse sowie verschiedenen Zubehörkomponenten gemäß Leistungsbeschreibung. Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben.
Lieferung von einem fabrikneuen, kompletten, 4-achsigen Abfallsammelfahrzeug zur Altpapiersammlung gemäß technischer Leistungsbeschreibung sowie aller aufgeführten Nebenleistungen.
Es handelt sich um Abfallsammelfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von max. 32.000 kg. Das Abfallsammelfahrzeug soll mit einem teilautomatisierten Ladelifter mit Pilzkopfaufnahme, einem Hakengerät und einer Abrollpresse (Doppelschneckenpresse mit 24 m³ und Ladetrichter mit 7 m³) ausgestattet sein. Die Abgasnorm muss mind. der EURO 6e Norm entsprechen.
Zum vertraglichen Leistungsumfang gehören folgende (Neben-)Leistungen:
• Abnahme des Komplettfahrzeugs am Standort des Auftragnehmers
• Übergabe des Komplettfahrzeugs am Standort des Auftraggebers
• Bereitstellung der technischen Unterlagen
• Einweisung/Schulung des Bedienpersonals des Auftraggebers am Standort des Auf-traggebers
• Sicherstellung der Ersatzteillieferungen der gängigsten Ersatzteile innerhalb von 48 Stunden am Ort des Auftraggebers für mindestens zehn Jahre nach Übergabe der Fahrzeuge an den Auftraggeber
• Bereitstellung von Werkstattschulungsunterlagen zum internen Gebrauch für die Ausbildungswerkstatt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
• Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit:
• Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR.
Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
• Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von mindestens zwei baugleichen oder vergleichbaren Abfallsammelfahrzeugen.
Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
• Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von mindestens zwei baugleichen oder vergleichbaren Abfallsammelfahrzeugen in Deutschland in den Jahren 2020 bis 2022.
Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
• Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB genannten Tatbestände.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem „ELViS“ der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ von der Vergabestelle erteilt. Auskünfte per Telefon, Post, Fax oder E-Mail werden nicht erteilt.
Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.