Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung "Neubau Sporthalle Gymnasium Siegburg Alleestraße" Referenznummer der Bekanntmachung: ZV31/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.siegburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung "Neubau Sporthalle Gymnasium Siegburg Alleestraße"
Gegenstand der Ausschreibung sind Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung zur Realisierung des Neubaus der Sporthalle Gymnasium Siegburg Alleestraße an der Wilhelmstraße in Siegburg.
53721 Siegburg
Gegenstand der Ausschreibung sind Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung zur Realisierung des Neubaus der
Vierfach-Sporthalle Gymnasium Siegburg Alleestraße an der Wilhelmstraße in Siegburg.
Aufgrund der Grundstücksgröße ist davon auszugehen, dass die 4 Spielfelder sowie die Flächen für Umkleiden, Duschen,
etc. nur realisiert werden können, wenn die Sporthalle aus zwei Stockwerken besteht und Flächen daher übereinander
angeordnet werden. Alle Hallenteile sollen über eine Deckenhöhe von 7m und eine Einzelspielfeld-Fläche von im Idealfall
15m x 27m (mindestens 18m x 9m) verfügen. Es soll die Möglichkeit bestehen, mehrere Hallenteile zu einem "Großspielfeld"
zusammenzulegen.
Folgende Anlagengruppen gemäß § 53 Abs. 2 HOAI sind Gegenstand des Verfahrens:
- Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
- Wärmeversorgungsanlagen
- Lufttechnische Anlagen
- Starkstromanlagen
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
- Förderanlagen
- Gebäudeautomation.
Die Planungsleistungen umfassen folgende Grundleistungen, die stufenweise gemäß Vertrag vergeben werden:
Für die verfahrensgegenständlichen Anlagengruppen die Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung der. LPH 1 - 9
gemäß Anlage 15 zu § 55 HOAI.
Des Weiteren werden Besondere Leistungen optional vergeben.
Optional können folgende besondere Leistungen in Anlehnung an das Leistungsbild "Technische Ausrüstung" (§ 55 Abs. 1 und 3 i.V.m. Anlage 15 Nr. 15.1 HOAI) durch die Auftraggeberin gemäß Vertrag beauftragt werden:
- Erstellen der Planung gemäß VDI 6026
- Mitwirken bei einer vertieften Kostenschätzung
- Erstellen des technischen Teils des Raumbuchs
- Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuchs
- Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung
- Erarbeiten der Wartungsplanung und -organisation
- Prüfen und Werten von Nebenangeboten
- Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen
Alle weiteren notwendigen Planungsdisziplinen werden nach Erfordernis durch die Auftraggeberin gegebenenfalls an Dritte gemäß Vertrag gesondert beauftragt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Ingenieurbüro Heiming
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50668
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://heiming.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY0YW20YCWVH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch
den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]