Rohbauarbeiten, Erweiterungsneubau Karl-Kreiner-Schule Referenznummer der Bekanntmachung: 65-23-14-E46992818
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuss
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41460
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vergabe-neuss.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rohbauarbeiten, Erweiterungsneubau Karl-Kreiner-Schule
Dreigeschossiger Neubau ohne Keller; Flachdach; ein Aufzugsschacht; drei TRH.
Neuss
2400 m³ Ortbeton; 290 t Bewehrungsstahl; 14 Stck.Fertigteil-Treppenläufe mit Podest (12-13 STG); 850 m² Mauerwerk (11,5-24 cm); 1235 m² Perimeterdämmung (Boden/Wand); 150 m² Abdichtung erdberührender Wandsockel/Fundamente; Grundleitungen, Blitzschutz, Elektro-Leerrohre im Beton.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung (VHB 124, Bestandteil der kostenlosen Vergabeunterlagen s. I.3) oder PQ-Nachweis.
013 Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU.
Eigenerklärung (VHB 124, Bestandteil der kostenlosen Vergabeunterlagen s. I.3) oder PQ-Nachweis.
Eigenerklärung (VHB 124, Bestandteil der kostenlosen Vergabeunterlagen s. I.3) oder PQ-Nachweis.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Neuss, Zentrale Vergabestelle, Michaelstraße 50, Raum 1.629, 41460 Neuss
(Abweichend von der Postadresse!)
Bei Verfahren nach VOB dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigten bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zur Ausschreibung sind unverzüglich, spätestens bis 10.03.2023 zu stellen. Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text verbindlich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB mit den dort festgelegten Rügefristen).