Rahmenvereinbarung zu Hybrid-Postdienstleistungen (inkl. Postausgangssoftware) für den Ortenaukreis Referenznummer der Bekanntmachung: 104-23-01-He
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenburg
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Postleitzahl: 77652
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ortenaukreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zu Hybrid-Postdienstleistungen (inkl. Postausgangssoftware) für den Ortenaukreis
Der Ortenaukreis beabsichtigt, zum 01.11.2023 Hybrid-Postdienstleistungen (inkl. Postausgangssoftware) als Rahmenvereinbarung zu vergeben. Um den Interessenten einheitliche Informationen zum Projekt zur Verfügung zu stellen, steht über die genutzte Vergabeplattform "Deutsche eVergabe" unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens (vgl. Ziff. I.3)) eine Kurzinformation zum Vorhaben, zu den Leistungseckpunkten der ausgeschriebenen Leistung und zur Abwicklung des Vergabeverfahrens nach VgV zum Herunterladen bereit. Der Kurzinformation sind auch Formblätter für den Teilnahmeantrag beigefügt, die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs von den Bewerbern zwingend zu verwenden sind. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern eine detaillierte Aufgabenbeschreibung bereitgestellt.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Leistungen umfassen im Wesentlichen folgende Einzelleistungen:
- Lieferung, Einrichtung und Wartung der zur Abwicklung der Hybridpost erforderlichen Postausgangssoftware;
- Druck, Falzen und Kuvertierung der elektronisch übermittelten Briefsendungen (bis 1.000 g; inkl. Einschreiben);
- Beförderung und Zustellung der Briefsendung (inkl. Einschreiben) im gesamten Bundesgebiet und im Ausland.
Vgl. Ziff. II.2.11): Danach verlängert sich die Vereinbarung um ein weiteres Jahr (bis zum 31.10.2027), wenn sie nicht spätestens bis zum 31.10.2025 von einem der beiden Vertragspartner schriftlich gekündigt wird (Vertragsverlängerungsmöglichkeit).
- Zu Ziffer II.2.7): Die Vereinbarung verlängert sich um ein weiteres Jahr (bis zum 31.10.2026), wenn sie nicht spätestens bis zum 31.10.2024 vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird (Verlängerungsoption).
- Zu Ziffer II.2.4): Bedarfsweise Durchführung von Online-Schulungen zur Einweisung der Mitarbeiter des Landratsamtes in die Postausgangssoftware.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über eine Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden;
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Mindestumsatz: 1,5 Mio. EUR).
- Eigenerklärung über eine Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR unter Angabe des Versicherungsunternehmens.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 bis 2022) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre. Hierbei darf der Mindestumsatz 1,5 Mio. EUR (in jedem Jahr) nicht unterschreiten.
- Eigenerklärung zu mindestens zwei Referenzen über die Abwicklung von Hybridpost für öffentliche Verwaltungen.
- Eigenerklärung zu mindestens zwei Referenzen über die Abwicklung von Hybridpost (mindestens 30.000 Briefe pro Jahr und Kunde) für öffentliche Verwaltungen in jedem der Kalenderjahre 2020 bis 2022. Die Leistung muss jeweils die Softwaregestellung, den Druck, die Kuvertierung und die Zustellung der Briefsendungen umfassen. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Leistung (inkl. Anzahl an Briefsendungen pro Jahr) und des jeweiligen Beauftragungszeitraums vorzulegen.
- Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die von Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG),
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Diese Bekanntmachung leitet den Teilnahmewettbewerb ein. Im Teilnahmewettbewerb werden auf der Grundlage der Teilnahmeanträge diejenigen Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften ausgewählt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist noch kein Angebot, sondern nur ein Teilnahmeantrag abzugeben.
2. Für den Teilnahmeantrag sind die Vordrucke (Formblätter) zu verwenden, die in der Kurzinformation auf der Vergabeplattform "Deutsche eVergabe" unter dem Projektzugang dieses Vergabeverfahrens zum Herunterladen bereitstehen (vgl. Ziffer I.3). Diese Kurzinformation enthält weitere Informationen.
3. Rückfragen sind ausschließlich über die vorgenannte Vergabeplattform an die ausschreibende Stelle zu richten. Die Beantwortung von Rückfragen erfolgt ebenfalls ausschließlich über die vorgenannte Vergabeplattform. Mündliche Rückfragen werden nicht beantwortet. Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens zum 22.02.2023 bei der oben genannten Stelle eingehen.
Später eingehende Rückfragen werden nach Möglichkeit ebenfalls beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge möglich ist.
4. Der vollständige den Vorgaben entsprechende Teilnahmeantrag (sowie ggf. gesonderte Erklärungen des Bewerbers) ist vom Bewerber als PDF-Dokument einzuscannen und ausschließlich elektronisch in Textform über den entsprechenden Projektzugang der genutzten Vergabeplattform einzureichen (vgl. Ziffer I.3).
5. Bewerber, welche die geforderten Eignungsnachweise nicht vollständig vorlegen (vgl. Ziffer III.1)), werden bei der Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nicht berücksichtigt.
6. Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden bei Bewerbergemeinschaften gemeinsam berücksichtigt.
7. Zu Ziffer IV.1.4): Der Auftraggeber behält sich bereits ein sukzessives Abschichten gemäß § 17 Abs. 12 VgV basierend auf den schriftlichen (unverbindlichen) Erstangeboten vor.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.