Beschaffung von 55 mobilen Satellitentelefonen Referenznummer der Bekanntmachung: RV/ZV/23-15
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-unna.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von 55 mobilen Satellitentelefonen
Beschaffung von 55 mobilen Satellitentelefonen im System Iridium inkl. Zubehör und Tarif für 48 Monate
Kreis Unna Bevölkerungsschutz Florianstraße 5 59423 Unna
1.
55x Mobile Satellitentelefone im System Iridium
- Tastatur hintergrundbeleuchtet und wetterfest
- SMS- und Email-fähig
- Global Satellite Message bis 160 Zeichen
- Inkl. Batterie
- Inkl. Netzgerät
- Inkl. Kfz-Antenne
- Inkl. Kfz-Ladekabel
- Inkl. Ledertasche
- Inkl. Ohrhörer
- Inkl. SIM-Karte im System Iridium
2.
55x Zusatzbatterie für Geräte zu 1.
3.
55x Aufbewahrungskoffer für Geräte zu 1.
4.
55x Bereitstellungsgebühr für insgesamt 48 Monate
Die Lieferung soll schnellstmöglich, spätestens jedoch 2 Wochen, nach Auftragserteilung erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
- Vorlage der ausgefüllten Eigenerklärungen zur Eignung
- Vorlage der ausgefüllten Eigenerklärungen Ausschlussgründe
- Vorlage der ausgefüllten Eigenerklärungen Russlandsanktionen
- Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgerechneten Geschäftsjahre
- Erklärung zu drei vergleichbaren Referenzen aus den letzten drei Jahren
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund der Dringlichkeit der Beschaffung wird die Angebotsfrist gemäß § 15 Abs. 3 VgV auf 15 Tage verkürzt.
Die Dringlichkeit begründet sich wie folgt:
Vorliegend ist die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Gefahrenabwehr im Kreis Unna und damit letztlich der Schutz von Leib und Leben der Bevölkerung, als hochrangiges Rechtsgut, akut und dringend gefährdet, da im Falle eines "Blackouts" und einem damit einhergehenden Ausfall sämtlicher konventioneller Kommunikationsmittel die Kommunikation sowohl kreisintern als auch mit den kreisangehörigen Kommunen und übergeordneten Behörden nicht auf üblichem Wege sichergestellt ist.
elektronisch
Vertreter der Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation zwischen Vergabestelle und Bieter erfolgt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter www.vergabe.metropoleruhr.de. Das gilt auch für Bieteranfragen. Nur die bei der Vergabeplattform vollständig registrierten Bieter werden (automatisch) über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen sowie etwaige zusätzliche Informationen zu dem Vergabeverfahren informiert. Es besteht keine Registrierungspflicht. Registriert sich der Bieter nicht, ist er aber verpflichtet, sich regelmäßig selbständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen und/oder über Bieteranfragen und deren Beantwortung oder sonstige Informationen zum Vergabeverfahren über die vorgenannte Vergabeplattform zu informieren und die Seiten entsprechend zu kontrollieren. Es ist jeweils die aktuellste Version der Vergabeunterlagen zur Angebotserstellung zu verwenden.
Es gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in der zur Zeit gültigen Fassung (TVgG NRW).
Die "Besonderen Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen" liegen den Vergabeunterlagen bei und werden Vertragsbestandteil.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD5DC1C
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 GWB Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.