Umsetzung der Leistungen der Säule I "Schulische Betreuungsangebote" der Stadt Hamm Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/23/005
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hamm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umsetzung der Leistungen der Säule I "Schulische Betreuungsangebote" der Stadt Hamm
Die Stadt Hamm, hier Amt für schulische Bildung, (Auftraggeber) schreibt in dieser Ausschreibung die Leistungen der Säule I "schulische Betreuungsangebote und Familiengrundschulzentren" in diesem Offenen Verfahren europaweit aus.
Die Stadt Hamm hat sich auf den Weg gemacht "Familienfreundlichste Stadt Deutschlands" zu werden. Die Einführung des "KUS" Kommunales Unterstützungssystems strebt dabei gemeinsam mit externen Partnern die fokussierte Realisierung der folgenden Ziele an:
- Stärkung der Familien vor Ort
- Weiterentwicklung der Ganztagsbetreuung
- Unterstützung der städtischen Schulen zur Realisierung einer erfolgreichen zukunftsfähigen Bildungs- und Erziehungsarbeit.
Um die oben genannten Ziele zu erreichen, suchen die Stadt Hamm und die hier aufgeführten Schulen externe Partner, die die Schulen bei diesen Vorhaben durch ein so genanntes "KUS" (Kommunales Unterstützungssystem) unterstützen.
Das KUS soll die Schulen und die Familien in dem oben genannten Kontext unterstützen, die alle Schüler unabhängig von der sozialen Herkunft und der besuchten Schulform sowie unter Berücksichtigung individueller Unterstützungsbedarfe zielgerichtet und bestmöglich auf die Anforderungen der Zukunft vorzubereiten. Hierzu werden alle an Schule Beteiligten bei ihrer erfolgreichen zukunftsfähigen Bildungs- und Erziehungsarbeit unterstützt. Alle Schülerinnen und Schüler sollen durch KUS (Bildungs-)Angebote gleichberechtigt wahrnehmen können. Neben dem erfolgreichen fachlichen und überfachlichen Lernen die Schüler wird ihr Recht auf individuelle Förderung in den Blick genommen, damit sie alle Talente und Potentiale entfalten können.
Transparenz und Gleichbehandlung bei der Auswahl der externen Partner stehen im Fokus, um Schulen und Familien nach einem einheitlichen Qualitätsanspruch bestmöglich zu begleiten. Die Unterstützung orientiert sich dabei am "Referenzrahmen Schulqualität NRW" in der jeweils aktuellen und gültigen Fassung.
Neben der Sicherstellung der Betreuung vor Ort erfahren Kinder und Familien im Rahmen des KUS Unterstützung bei der Entwicklung von Kompetenzen, die für ein wirksames, wertschätzendes sowie lebenslanges Lernen, Leben und Arbeiten im digitalen 21. Jahrhundert von Bedeutung sind und sein werden. Das KUS soll zudem den Schülerinnen und Schülern und den Familien helfen, sich auf eine wandelnde Welt vorzubereiten und ihnen das Rüstzeug geben, um auf Basis von wertschätzender Grundhaltung wandlungsfähig, reflektiert, selbstgesteuert, selbstbestimmt und wirksam handeln zu können. Bis zum Ende des Vertragszeitraumes soll das gesamte KUS (Säule I und II) als ein ganzheitliches und interdisziplinäres Angebot die Schulgemeinde über den gesamten Schultag (von ca. 07.00 Uhr bis 16.30 Uhr) begleiten und bedarfsgerecht unterstützen.
Die Ausgangs- und Bedarfslage der einzelnen Schulen ist vielfältig. Sowohl Betreuungsbedarfe der jeweiligen Schülerinnen und Schüler als auch die Schwerpunktsetzung der schulprogrammatischen Entscheidungen im Rahmen des Referenzrahmens unterscheiden sich. Daher stellen die Beschreibungen des KUS der jeweiligen Säule immer den Gesamtrahmen dar, der bei Bedarf von dem Auftragnehmer auch abgedeckt werden muss. Jede Schule konkretisiert die Anforderungen im Rahmen von schulischen Konzepten, die der Ausschreibung als Schulsteckbrief in der Anlage "Leistungsverzeichnisse" beigefügt sind.
Die Angebote können für alle Lose eingereicht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag je Los an unterschiedliche Bieter oder als Gesamtauftrag zu erteilen.
Freiligrathschule
Amt für schulische Bildung Stadthausstr. 3 59065 Hamm Für jede Schule ist ein Los gebildet worden, das die Leistungen zur Umsetzung der Säule I "Schulische Betreuungsangebote" der Stadt Hamm beinhaltet.
Der Leistungsort ist:
Freiligrathschule
Freiligrathstraße 1
59075 Hamm
Der Bieter verantwortet die Leistungen der Säule I "Schulische Betreuungsangebote" und muss zusammen mit der jeweiligen Schule und mit dem Auftragnehmer der Säule II das KUS am jeweiligen Schulstandort zu einem ganzheitlichen (Unterstützungs-) Angebot entwickeln, installieren und über die Vertragslaufzeit fortschreiben.
Er hat sicherzustellen, dass durch seinen Leistungsbeitrag der Säule I gemäß Leistungsbeschreibung Teil A, Ziffer 2 ff. und zusammen mit dem Leistungsbeitrag der Säule II ein interdisziplinäres Unterstützungssystem entsteht, welches "säulenübergreifend" der Schulgemeinde in ihrem Schulalltag unterstützt und die Anforderung gemäß der Leistungsbeschreibung Teil A, Ziffer 1 ganzheitlich realisiert.
Die Auftragnehmer verpflichteten sich mit Abgabe des Angebotes zu einer konstruktiven Zusammenarbeit mit der Schule und untereinander.
Von dem Auftragnehmer sind im Rahmen der schulischen Betreuungsangebote und der Familiengrundschulzentren die Organisation und Durchführung der Angebote nach inhaltlicher Rücksprache mit der Schule und zeitlicher Vorgabe durch die Schule jeweils unter Berücksichtigung der Regelung in dieser Leistungsbeschreibung zu leisten.
Bei der Ausgestaltung der Angebote hat der Bieter grundsätzlich die Schüler zu einem umweltschonenden Verhalten anzuleiten und die oben genannten Ziele einer zukunftsfähigen Schule zu Grunde zu legen.
Der Auftragnehmer hat darüber hinaus die notwendigen administrativen Aufgaben für die schulischen Betreuungsangebote zu übernehmen.
Hierzu zählen u.a.:
- Personaleinstellung,
- Personalführung,
- Vertretungsregelung,
- Abrechnung und Verwendungsnachweisführung (inkl. Nachweis über den Personaleinsatz)
Die Anforderungen an die Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis zu Los 1. Das Leistungsverzeichnis besteht aus einem Schulsteckbrief und einem Fragenkatalog, der zugleich die inhaltliche Struktur des vom Bieter zu erstellenden Konzeptes vorgibt.
Der Vertrag verlängert sich vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung jeweils um ein Schuljahr sofern dieser nicht bis zum 31.01. des laufenden Schuljahres gekündigt wurde. Der Vertrag endet ohne, dass es einer gesonderten Kündigung bedarf spätestens am 31.07.2031.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
Gebrüder-Grimm-Schule
Amt für schulische Bildung Stadthausstr. 3 59065 Hamm Für jede Schule ist ein Los gebildet worden, das die Leistungen zur Umsetzung der Säule I "Schulische Betreuungsangebote" der Stadt Hamm beinhaltet.
Der Leistungsort ist:
Gebrüder-Grimm-Schule
Berliner Str. 137
59075 Hamm
Der Bieter verantwortet die Leistungen der Säule I "Schulische Betreuungsangebote" und muss zusammen mit der jeweiligen Schule und mit dem Auftragnehmer der Säule II das KUS am jeweiligen Schulstandort zu einem ganzheitlichen (Unterstützungs-) Angebot entwickeln, installieren und über die Vertragslaufzeit fortschreiben.
Er hat sicherzustellen, dass durch seinen Leistungsbeitrag der Säule I gemäß Leistungsbeschreibung Teil A, Ziffer 2 ff. und zusammen mit dem Leistungsbeitrag der Säule II ein interdisziplinäres Unterstützungssystem entsteht, welches "säulenübergreifend" der Schulgemeinde in ihrem Schulalltag unterstützt und die Anforderung gemäß der Leistungsbeschreibung Teil A, Ziffer 1 ganzheitlich realisiert.
Die Auftragnehmer verpflichteten sich mit Abgabe des Angebotes zu einer konstruktiven Zusammenarbeit mit der Schule und untereinander.
Von dem Auftragnehmer sind im Rahmen der schulischen Betreuungsangebote und der Familiengrundschulzentren die Organisation und Durchführung der Angebote nach inhaltlicher Rücksprache mit der Schule und zeitlicher Vorgabe durch die Schule jeweils unter Berücksichtigung der Regelung in dieser Leistungsbeschreibung zu leisten.
Bei der Ausgestaltung der Angebote hat der Bieter grundsätzlich die Schüler zu einem umweltschonenden Verhalten anzuleiten und die oben genannten Ziele einer zukunftsfähigen Schule zu Grunde zu legen.
Der Auftragnehmer hat darüber hinaus die notwendigen administrativen Aufgaben für die schulischen Betreuungsangebote zu übernehmen.
Hierzu zählen u.a.:
- Personaleinstellung,
- Personalführung,
- Vertretungsregelung,
- Abrechnung und Verwendungsnachweisführung (inkl. Nachweis über den Personaleinsatz)
Die Anforderungen an die Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis zu Los 2. Das Leistungsverzeichnis besteht aus einem Schulsteckbrief und einem Fragenkatalog, der zugleich die inhaltliche Struktur des vom Bieter zu erstellenden Konzeptes vorgibt.
Der Vertrag verlängert sich vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung jeweils um ein Schuljahr sofern dieser nicht bis zum 31.01. des laufenden Schuljahres gekündigt wurde. Der Vertrag endet ohne, dass es einer gesonderten Kündigung bedarf spätestens am 31.07.2031.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
Hermann-Gmeiner-Schule
Amt für schulische Bildung Stadthausstr. 3 59065 Hamm Für jede Schule ist ein Los gebildet worden, das die Leistungen zur Umsetzung der Säule I "Schulische Betreuungsangebote" der Stadt Hamm beinhaltet.
Der Leistungsort ist:
Hermann-Gmeiner-Schule
Bonifatiusweg 15
59067 Hamm
Der Bieter verantwortet die Leistungen der Säule I "Schulische Betreuungsangebote" und muss zusammen mit der jeweiligen Schule und mit dem Auftragnehmer der Säule II das KUS am jeweiligen Schulstandort zu einem ganzheitlichen (Unterstützungs-) Angebot entwickeln, installieren und über die Vertragslaufzeit fortschreiben.
Er hat sicherzustellen, dass durch seinen Leistungsbeitrag der Säule I gemäß Leistungsbeschreibung Teil A, Ziffer 2 ff. und zusammen mit dem Leistungsbeitrag der Säule II ein interdisziplinäres Unterstützungssystem entsteht, welches "säulenübergreifend" der Schulgemeinde in ihrem Schulalltag unterstützt und die Anforderung gemäß der Leistungsbeschreibung Teil A, Ziffer 1 ganzheitlich realisiert.
Die Auftragnehmer verpflichteten sich mit Abgabe des Angebotes zu einer konstruktiven Zusammenarbeit mit der Schule und untereinander.
Von dem Auftragnehmer sind im Rahmen der schulischen Betreuungsangebote und der Familiengrundschulzentren die Organisation und Durchführung der Angebote nach inhaltlicher Rücksprache mit der Schule und zeitlicher Vorgabe durch die Schule jeweils unter Berücksichtigung der Regelung in dieser Leistungsbeschreibung zu leisten.
Bei der Ausgestaltung der Angebote hat der Bieter grundsätzlich die Schüler zu einem umweltschonenden Verhalten anzuleiten und die oben genannten Ziele einer zukunftsfähigen Schule zu Grunde zu legen.
Der Auftragnehmer hat darüber hinaus die notwendigen administrativen Aufgaben für die schulischen Betreuungsangebote zu übernehmen.
Hierzu zählen u.a.:
- Personaleinstellung,
- Personalführung,
- Vertretungsregelung,
- Abrechnung und Verwendungsnachweisführung (inkl. Nachweis über den Personaleinsatz)
Die Anforderungen an die Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis zu Los 3. Das Leistungsverzeichnis besteht aus einem Schulsteckbrief und einem Fragenkatalog, der zugleich die inhaltliche Struktur des vom Bieter zu erstellenden Konzeptes vorgibt.
Der Vertrag verlängert sich vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung jeweils um ein Schuljahr sofern dieser nicht bis zum 31.01. des laufenden Schuljahres gekündigt wurde. Der Vertrag endet ohne, dass es einer gesonderten Kündigung bedarf spätestens am 31.07.2031.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
Matthias-Claudius-Schule
Amt für schulische Bildung Stadthausstr. 3 59065 Hamm Für jede Schule ist ein Los gebildet worden, das die Leistungen zur Umsetzung der Säule I "Schulische Betreuungsangebote" der Stadt Hamm beinhaltet.
Der Leistungsort ist:
Matthias-Claudius-Schule
Lessingstraße 26
59063 Hamm
Der Bieter verantwortet die Leistungen der Säule I "Schulische Betreuungsangebote" und muss zusammen mit der jeweiligen Schule und mit dem Auftragnehmer der Säule II das KUS am jeweiligen Schulstandort zu einem ganzheitlichen (Unterstützungs-) Angebot entwickeln, installieren und über die Vertragslaufzeit fortschreiben.
Er hat sicherzustellen, dass durch seinen Leistungsbeitrag der Säule I gemäß Leistungsbeschreibung Teil A, Ziffer 2 ff. und zusammen mit dem Leistungsbeitrag der Säule II ein interdisziplinäres Unterstützungssystem entsteht, welches "säulenübergreifend" der Schulgemeinde in ihrem Schulalltag unterstützt und die Anforderung gemäß der Leistungsbeschreibung Teil A, Ziffer 1 ganzheitlich realisiert.
Die Auftragnehmer verpflichteten sich mit Abgabe des Angebotes zu einer konstruktiven Zusammenarbeit mit der Schule und untereinander.
Von dem Auftragnehmer sind im Rahmen der schulischen Betreuungsangebote und der Familiengrundschulzentren die Organisation und Durchführung der Angebote nach inhaltlicher Rücksprache mit der Schule und zeitlicher Vorgabe durch die Schule jeweils unter Berücksichtigung der Regelung in dieser Leistungsbeschreibung zu leisten.
Bei der Ausgestaltung der Angebote hat der Bieter grundsätzlich die Schüler zu einem umweltschonenden Verhalten anzuleiten und die oben genannten Ziele einer zukunftsfähigen Schule zu Grunde zu legen.
Der Auftragnehmer hat darüber hinaus die notwendigen administrativen Aufgaben für die schulischen Betreuungsangebote zu übernehmen.
Hierzu zählen u.a.:
- Personaleinstellung,
- Personalführung,
- Vertretungsregelung,
- Abrechnung und Verwendungsnachweisführung (inkl. Nachweis über den Personaleinsatz)
Die Anforderungen an die Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis zu Los 4. Das Leistungsverzeichnis besteht aus einem Schulsteckbrief und einem Fragenkatalog, der zugleich die inhaltliche Struktur des vom Bieter zu erstellenden Konzeptes vorgibt.
Der Vertrag verlängert sich vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung jeweils um ein Schuljahr sofern dieser nicht bis zum 31.01. des laufenden Schuljahres gekündigt wurde. Der Vertrag endet ohne, dass es einer gesonderten Kündigung bedarf spätestens am 31.07.2031.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
Mark-Twain-Schule
Amt für schulische Bildung Stadthausstr. 3 59065 Hamm Für jede Schule ist ein Los gebildet worden, das die Leistungen zur Umsetzung der Säule I "Schulische Betreuungsangebote" der Stadt Hamm beinhaltet.
Der Leistungsort ist:
Mark-Twain-Schule
Torneweg 5
59073 Hamm
Der Bieter verantwortet die Leistungen der Säule I "Schulische Betreuungsangebote" und muss zusammen mit der jeweiligen Schule und mit dem Auftragnehmer der Säule II das KUS am jeweiligen Schulstandort zu einem ganzheitlichen (Unterstützungs-) Angebot entwickeln, installieren und über die Vertragslaufzeit fortschreiben.
Er hat sicherzustellen, dass durch seinen Leistungsbeitrag der Säule I gemäß Leistungsbeschreibung Teil A, Ziffer 2 ff. und zusammen mit dem Leistungsbeitrag der Säule II ein interdisziplinäres Unterstützungssystem entsteht, welches "säulenübergreifend" der Schulgemeinde in ihrem Schulalltag unterstützt und die Anforderung gemäß der Leistungsbeschreibung Teil A, Ziffer 1 ganzheitlich realisiert.
Die Auftragnehmer verpflichteten sich mit Abgabe des Angebotes zu einer konstruktiven Zusammenarbeit mit der Schule und untereinander.
Von dem Auftragnehmer sind im Rahmen der schulischen Betreuungsangebote und der Familiengrundschulzentren die Organisation und Durchführung der Angebote nach inhaltlicher Rücksprache mit der Schule und zeitlicher Vorgabe durch die Schule jeweils unter Berücksichtigung der Regelung in dieser Leistungsbeschreibung zu leisten.
Bei der Ausgestaltung der Angebote hat der Bieter grundsätzlich die Schüler zu einem umweltschonenden Verhalten anzuleiten und die oben genannten Ziele einer zukunftsfähigen Schule zu Grunde zu legen.
Der Auftragnehmer hat darüber hinaus die notwendigen administrativen Aufgaben für die schulischen Betreuungsangebote zu übernehmen.
Hierzu zählen u.a.:
- Personaleinstellung,
- Personalführung,
- Vertretungsregelung,
- Abrechnung und Verwendungsnachweisführung (inkl. Nachweis über den Personaleinsatz)
Die Anforderungen an die Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis zu Los 5. Das Leistungsverzeichnis besteht aus einem Schulsteckbrief und einem Fragenkatalog, der zugleich die inhaltliche Struktur des vom Bieter zu erstellenden Konzeptes vorgibt.
Der Vertrag verlängert sich vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung jeweils um ein Schuljahr sofern dieser nicht bis zum 31.01. des laufenden Schuljahres gekündigt wurde. Der Vertrag endet ohne, dass es einer gesonderten Kündigung bedarf spätestens am 31.07.2031.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
Talschule
Amt für schulische Bildung Stadthausstr. 3 59065 Hamm Für jede Schule ist ein Los gebildet worden, das die Leistungen zur Umsetzung der Säule I "Schulische Betreuungsangebote" der Stadt Hamm beinhaltet.
Der Leistungsort ist:
Talschule
Hohenhöveler Str. 31
59075 Hamm
Der Bieter verantwortet die Leistungen der Säule I "Schulische Betreuungsangebote" und muss zusammen mit der jeweiligen Schule und mit dem Auftragnehmer der Säule II das KUS am jeweiligen Schulstandort zu einem ganzheitlichen (Unterstützungs-) Angebot entwickeln, installieren und über die Vertragslaufzeit fortschreiben.
Er hat sicherzustellen, dass durch seinen Leistungsbeitrag der Säule I gemäß Leistungsbeschreibung Teil A, Ziffer 2 ff. und zusammen mit dem Leistungsbeitrag der Säule II ein interdisziplinäres Unterstützungssystem entsteht, welches "säulenübergreifend" der Schulgemeinde in ihrem Schulalltag unterstützt und die Anforderung gemäß der Leistungsbeschreibung Teil A, Ziffer 1 ganzheitlich realisiert.
Die Auftragnehmer verpflichteten sich mit Abgabe des Angebotes zu einer konstruktiven Zusammenarbeit mit der Schule und untereinander.
Von dem Auftragnehmer sind im Rahmen der schulischen Betreuungsangebote und der Familiengrundschulzentren die Organisation und Durchführung der Angebote nach inhaltlicher Rücksprache mit der Schule und zeitlicher Vorgabe durch die Schule jeweils unter Berücksichtigung der Regelung in dieser Leistungsbeschreibung zu leisten.
Bei der Ausgestaltung der Angebote hat der Bieter grundsätzlich die Schüler zu einem umweltschonenden Verhalten anzuleiten und die oben genannten Ziele einer zukunftsfähigen Schule zu Grunde zu legen.
Der Auftragnehmer hat darüber hinaus die notwendigen administrativen Aufgaben für die schulischen Betreuungsangebote zu übernehmen.
Hierzu zählen u.a.:
- Personaleinstellung,
- Personalführung,
- Vertretungsregelung,
- Abrechnung und Verwendungsnachweisführung (inkl. Nachweis über den Personaleinsatz)
Die Anforderungen an die Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis zu Los 6. Das Leistungsverzeichnis besteht aus einem Schulsteckbrief und einem Fragenkatalog, der zugleich die inhaltliche Struktur des vom Bieter zu erstellenden Konzeptes vorgibt.
Der Vertrag verlängert sich vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung jeweils um ein Schuljahr sofern dieser nicht bis zum 31.01. des laufenden Schuljahres gekündigt wurde. Der Vertrag endet ohne, dass es einer gesonderten Kündigung bedarf spätestens am 31.07.2031.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
Wilhelm-Busch-Schule
Amt für schulische Bildung Stadthausstr. 3 59065 Hamm Für jede Schule ist ein Los gebildet worden, das die Leistungen zur Umsetzung der Säule I "Schulische Betreuungsangebote" der Stadt Hamm beinhaltet.
Der Leistungsort ist:
Wilhelm-Busch-Schule
Wilhelmstraße 99A
59067 Hamm
Der Bieter verantwortet die Leistungen der Säule I "Schulische Betreuungsangebote" und muss zusammen mit der jeweiligen Schule und mit dem Auftragnehmer der Säule II das KUS am jeweiligen Schulstandort zu einem ganzheitlichen (Unterstützungs-) Angebot entwickeln, installieren und über die Vertragslaufzeit fortschreiben.
Er hat sicherzustellen, dass durch seinen Leistungsbeitrag der Säule I gemäß Leistungsbeschreibung Teil A, Ziffer 2 ff. und zusammen mit dem Leistungsbeitrag der Säule II ein interdisziplinäres Unterstützungssystem entsteht, welches "säulenübergreifend" der Schulgemeinde in ihrem Schulalltag unterstützt und die Anforderung gemäß der Leistungsbeschreibung Teil A, Ziffer 1 ganzheitlich realisiert.
Die Auftragnehmer verpflichteten sich mit Abgabe des Angebotes zu einer konstruktiven Zusammenarbeit mit der Schule und untereinander.
Von dem Auftragnehmer sind im Rahmen der schulischen Betreuungsangebote und der Familiengrundschulzentren die Organisation und Durchführung der Angebote nach inhaltlicher Rücksprache mit der Schule und zeitlicher Vorgabe durch die Schule jeweils unter Berücksichtigung der Regelung in dieser Leistungsbeschreibung zu leisten.
Bei der Ausgestaltung der Angebote hat der Bieter grundsätzlich die Schüler zu einem umweltschonenden Verhalten anzuleiten und die oben genannten Ziele einer zukunftsfähigen Schule zu Grunde zu legen.
Der Auftragnehmer hat darüber hinaus die notwendigen administrativen Aufgaben für die schulischen Betreuungsangebote zu übernehmen.
Hierzu zählen u.a.:
- Personaleinstellung,
- Personalführung,
- Vertretungsregelung,
- Abrechnung und Verwendungsnachweisführung (inkl. Nachweis über den Personaleinsatz)
Die Anforderungen an die Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Leistungsverzeichnis zu Los 7. Das Leistungsverzeichnis besteht aus einem Schulsteckbrief und einem Fragenkatalog, der zugleich die inhaltliche Struktur des vom Bieter zu erstellenden Konzeptes vorgibt.
Der Vertrag verlängert sich vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung jeweils um ein Schuljahr sofern dieser nicht bis zum 31.01. des laufenden Schuljahres gekündigt wurde. Der Vertrag endet ohne, dass es einer gesonderten Kündigung bedarf spätestens am 31.07.2031.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Aussagekräftige Auftragnehmer Beschreibung, Ziele und Schwerpunkte der derzeitigen Arbeit (Vordruck Bieterfragebogen)
(1.2) Referenzen (Vordruck Bieterfragebogen) der vergangenen 3 Jahre (2020 bis 2022) über die Durchführung von qualitativ und quantitativ vergleichbaren Leistungen. Referenzen mit Angabe der Leistung / Maßnahme Art / Zielgruppe, des Auftragswertes, Leistungszeitraumes, Auftraggebers (Name des Auftraggebers mit Organisations-einheit und zentraler Tel.-Nr.).
Der Nachweis ist erbracht, wenn der Bieter bereits zur zu vergebenden Leistung quantitativ sowie qualitativ vergleichbare Leistung innerhalb der letzten drei Jahre, mindestens für ein vollständiges Schuljahr ausgeführt hat.
Vergleichbare Leistungen sind insbesondere:
- Erfahrungen des Bieters im Bereich der Betreuungsangebote an Schule im Primarbereich sowie andere Tätigkeiten des Bieters zur Förderung der Teilhabe mit vergleichbaren Zielgruppen und Zielsetzungen (u.a. Arbeit im Rahmen der OGS) in Schule.
- Zur Vergleichbarkeit zählt auch, dass der Auftragnehmer Erfahrungen in der Gruppenarbeit mit Schüler im Primarbereich haben und dass die Arbeit mit den Schülern im schulischen Kontext stattgefunden haben muss. Die Betreuung einzelner Kinder reicht hier nicht aus.
Zusätzlich nur im Fall der Angebotsabgabe für die Mark-Twain-Schule:
- Der Bieter muss zwingend Erfahrungen (s. o.) bei Tätigkeiten an einer Förderschule mit dem Förderbedarf emotional-soziale Entwicklung im Primarbereich nachweisen.
Sofern ein Bieter bereits aktuell entsprechende OGSsen an Schulen in städtischer Trägerschaft im Schuljahr 2022/2023 als Träger übernommen hat, müssen keine Referenzen mehr vorgelegt werden.
Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Vordruck Bieterfragebogen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.
(1.3) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.3.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe"
(1.3.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
(2) Auf besondere Anforderung innnerhalb von 6 Kalendertagen:
(2.1) Bei Nachunternehmereinsatz: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
Die Angebotsabgabe ist sowohl durch einzelne Bieter als auch durch Bietergemeinschaften zulässig.
Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften gegenüber der Auftraggeberin gesamtschuldnerisch für die Leistungserbringung.
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter ein Angebot abzugeben, sofern darin zugleich eine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Absprache liegt. Gleiches gilt, für den Fall, dass sich ein Bieter an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt.
Fallen ein Mitglied oder mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die ordnungsgemäße Leistungserbringung sichergestellt sein. Der Auftraggeber ist unverzüglich über den Ausfall zu informieren. Die Aufnahme eines weiteren Mitglieds der Bietergemeinschaft ist zulässig, vorausgesetzt, der Auftraggeber hat das neu benannte Mitglied als geeignet anerkannt.
Die Abrechnung/Verwendungsnachweisführung hat im Namen der Bietergemeinschaft zu erfolgen und ist vom Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft zu unterschreiben.
Eine Bietergemeinschaft hat über die, für die zu vergebene Leistung erforderliche Eignung zu verfügen und diese wie ein Einzelbieter nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
(1.2) Zum Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576
(Sanktions-VO) besteht mit dem Vordruck "Eigenerklärung zum Russlandbezug"
(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist:
(1.3.1) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen
(1.3.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.3.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) mit dem Vordruck "Eigenerklärung zum Russlandbezug" einzureichen
(1.4) Bei Eignungsleihe ist:
(1.4.1) eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.4.2) eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576
(Sanktions-VO) mit dem Vordruck "Eigenerklärung zum Russlandbezug" einzureichen
(1.4) Vordruck "Angebot"
(1.5) Grobkonzept für das jeweilige Los 1 bis 7. Die Leistungsverzeichnisse zu Los 1 bis 7 enthält die Leistungsbeschreibung für die jeweilige Schule in Form eines Schulsteckbriefes sowie den jeweils schulbezogenen Fragenkatalog, der zugleich die inhaltliche Struktur des vom Bieter zu erstellenden Konzeptes vorgibt.
(2) Auf besondere Anforderung nach Zuschlagserteilung:
(2.1) namentliche Benennung des Mitarbeiters und Nachweis der Qualifikation
(2.2) Nachweis der Zuverlässigkeit, erweitertes Führungszeugnis im Sinne des § 30a Abs. 2 BZRG für das eingesetzte Personal
(3) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist (von 6 bzw. 10 Kalendertagen nach Anforderung) eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(4) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(5) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum.
(6) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(6.1) Leistungsbeschreibung
(6.2) Leistungsverzeichnisse der Lose 1 bis 7 inkl. der darin enthaltenen Schulsteckbriefe der Schulen
(6.3) Wertungsmatrix
(6.4) Bewerbungsbedingungen
(6.5) Zusätzliche Vertragsbedingungen
(6.6) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
(6.7) Informationsblatt DSGVO
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDDCTR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html